Wie sich die Schlinge um Polanskis Hals zuzog
Aktualisiert am 28.09.2009 89 Kommentare
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Wie die «Los Angeles Times» berichtet, hatte das Bezirksgericht der Westküstenstadt letzte Woche von den Reiseplänen Roman Polanskis erfahren. Der Filmemacher wollte nach Zürich reisen, um den ihm vom Zurich Filmfestival verliehenen Preis abzuholen. Umgehend benachrichtigte die lokale Behörde das US-Justizdepartement und stellte ein Gesuch um Festnahme des «Flüchtigen». Die Bundesbehörde der Vereinigten Staaten wiederum gelangte an das Schweizer Justizministerium.
Wie die «Los Angeles Times» weiter schreibt, gab es in jüngster Zeit genau dieses Szenario bereits mindestens zweimal. Ob dies ebenfalls Reisen in die Schweiz betraf, bleibt offen. Auf jeden Fall gingen die Reisen in Länder, mit denen die USA Auslieferungsverträge hat. «Aber am Schluss bekam er jeweils Wind von der Sache und reiste nicht», sagt Sandi Gibbons, die Sprecherin des Gerichts in Los Angeles, welches den «Fall Polanski» behandelt.
London gemieden
Dem Filmemacher war offenbar klar, dass er auch in Europa vor Zugriffen nicht sicher sein konnte. Dennoch reiste er viel, noch in diesem Frühling drehte er in Deutschland mit Pierce Brosnan am Film «The Ghost». In Frankreich hatte er nichts zu befürchten, weil er die französische Staatsbürgerschaft besitzt. Grossbritannien versuchte er zu meiden, wenn es ging, weil er dort eine Festnahme zu befürchten hatte. So zum Beispiel 2005, als er einer Veranstaltung per Video-Konferenz beiwohnte. Reisen nach Italien und Österreich machte er während Jahren unbehelligt. Auch in der Schweiz war ihm bisher nie etwas passiert: Polanski weilte schon oft für Ferien in Gstaad.
Laut Medienberichten ging nun das Gesuch des US-Justizministeriums, Polanski zu verhaften, am letzten Mittwoch in Bern ein. Offenbar hatte zuvor schon ein kantonales Polizeikorps die Bundesbehörden auf den Besuch Polanskis in Zürich aufmerksam gemacht, schreibt der «Blick». Es sei aber nicht die Kapo Zürich gewesen, so das Blatt.
Bern hielt dicht
Die Behörden in Bern mussten von Mittwoch bis Samstag dichthalten, um die nun geplante Verhaftung nicht zu gefährden. Und das klappte ganz offensichtlich. Wie der «Blick» weiter schreibt, hätten die Stäbe in Bern noch am Freitagabend das Szenario eines ganz normalen Abstimmungswochenendes geplant. Niemand ahnte etwas. Nun kam es anders.
Am letzten Samstagmorgen ging nun die Rechnung der US-Justiz auf. 32 Jahre nachdem in den USA Haftbefehl gegen Polanski erlassen wurde – wegen Missbrauchs einer 13-Jährigen. Als Ehrengast nach Zürich gereist, wird er am Flughafen von der Kantonspolizei wie ein Verbrecher empfangen und in das Auslieferungsgefängnis gleich neben der Startpiste gesteckt. Ein internationaler Haftbefehl hatte seit 2005 bestanden.
Wird er ausgeliefert?
Polanski hat zwar einen grossen Namen, aber das «spielt keine Rolle» verteidigte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf gestern die Festnahme des Filmemachers. Im Ausland, vorab in Frankreich, waren die Reaktionen teils heftig ausgefallen. In Kulturkreisen wurde die Festnahme mit Empörung aufgenommen.
«Sollte er (Polanski) einer Auslieferung zustimmen, könnte er in den nächsten Tagen nach Amerika gebracht werden», sagte Guido Ballmer, Sprecher von Eveline Widmer-Schlumpfs Justizdepartement. Das aber wird vermutlich nicht der Fall sein. Sein amerikanischer Anwalt, Chad Hummel, gab sich gegenüber der «New York Times» zwar noch bedeckt: «Derzeit können wir noch nichts sagen.» Polanski kann in der Schweiz eine Auslieferung anfechten. Und das kann Monate, wenn nicht noch länger dauern. Die USA haben 60 Tage Zeit, um das Auslieferungsgesuch zu stellen.
Los Angeles ist zufrieden
Die Frage, warum ausgerechnet die Schweiz den berühmten Künstler dingfest macht, wird noch zu beantworten sein. Widmer-Schlumpf verneinte, dass es Druck seitens der USA gab. Und auf die Frage, warum die Aktion nicht schon früher erfolgte, gab die Justizministerin zur Antwort: «Im Unterschied zu anderen Aufenthalten Polanskis in der Schweiz war diesmal sein Besuch gross angekündigt worden. In früheren Fällen haben Polizei und Justiz erst im Nachhinein davon erfahren.»
Angeblich hatten die US-Behörden Polanski einen Deal vorgeschlagen: Sollte er bis zum 7. Mai vor Gericht in Los Angeles erscheinen, würde sein Antrag auf Verjährung behandelt. Polanski erschien jedoch nicht, der Antrag wurde abgelehnt - und die US-Fahnder bliesen definitiv zur Jagd auf den 76-Jährigen.
Das «Katz-und-Maus-Spiel»
In Los Angeles wurde die Verhaftung Polanskis mit Genugtuung aufgenommen. Gibbons lobt die Schweiz «für ihre extrem kooperative Haltung». Die Justizsprecherin beschrieb die seit Jahrzehnten währende Geschichte als «Katz-und-Maus-Spiel». (cpm)
Erstellt: 28.09.2009, 13:49 Uhr
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89 Kommentare
Wir sind halt ein Rechtsstaat. Und es ist gut, wenn der Spruch "die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen" für einmal nicht zutrifft. Gut auch, dass sich Polanski endlich gegen die an ihn gerichteten Vorwürfe im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten wehren kann. Ich hoffe sehr, dass ihm dies gelingt, besitzt der Künstler doch alle meine Hochachtung und Sympathie. Antworten









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