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Nach Folter: Iranerin «gesteht» am TV Ehebruch und Beihilfe zu Mord

Von Monica Fahmy. Aktualisiert am 12.08.2010 35 Kommentare

Die zum Tode durch Steinigung verurteilte Sakineh Mohammadi Ashtiani musste im iranischen TV auftreten. Davor war sie laut ihrem Anwalt zwei Tage lang gefoltert worden.

1/11 Fordert in einem offenen Brief die Freilassung von Asthiani: Sting sowie eine Gruppe von 80 weiteren Künstlern.

   

Als ein iranisches Gericht Sakineh Mohammadi Ashtiani zum Tode durch Steinigung verurteilte, flehte ihr Sohn auf Facebook um Hilfe. Weltweit kam es zu Protesten gegen das Urteil, und auch US-Aussenministerin Hillary Clinton drängte Teheran, die Hinrichtung auszusetzen. In einer ersten Reaktion hoben die Behörden das Urteil zwar auf, die jüngste Entwicklung im Fall Ashtiani lässt ihren Anwalt aber befürchten, dass die Steinigung der 43-Jährigen unmittelbar bevorsteht.

Im staatlichen Fernsehen «gestand» Ashtiani gestern Nacht, dass sie ausserehelichen Sex mit einem Cousin ihres Ehemannes hatte und in den Mord ihres Ehemannes verwickelt sei. Das «Geständnis» sei nur unter Folter zustande gekommen, sagt ihr Anwalt Houtan Kian zum «guardian.co.uk». «Sie wurde so lange geschlagen und gefoltert, bis sie einwilligte, vor laufender Kamera zu sprechen», so der Anwalt. Ihre Kinder, der 22-jährige Sajad und die 17-jährige Saeedeh «sind wegen des TV-Beitrags völlig traumatisiert.»

Ashtiani sprach unter Zwang

Kian befürchtet, dass die iranischen Sittenwächter Ashtiani bald steinigen werden. Ursprünglich war das Todesurteil wegen «einer ausserehelichen Affäre» verhängt worden. Als es wegen des internationalen Drucks aufgehoben wurde, fanden iranische Offizielle, sie sei ja auch an der Ermordung ihres Mannes beteiligt und müsse dennoch gesteinigt werden. Beobachter gehen davon aus, dass Ashtiani unter Zwang sprach, weil sie westliche Medien beschuldigte, sich in ihr Privatleben einzumischen und ihrem ehemaligen Anwalt vorwarf, Schande über ihre Familie gebracht zu haben.

«Es ist nicht das erste Mal, dass Iran ein unschuldiges Opfer vor laufende Kamera gezerrt und dann aufgrund einer erzwungenen Aussage hingerichtet hat», sagt Mina Ahadi vom Iranischen Komitee gegen Steinigung (ICAS). «Ähnliche Fälle haben sich zu Dutzenden in der ersten Dekade der islamischen Revolution ereignet.» Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verurteilt das «sogenannte Geständnis». «Das iranische Justizsystem verkommt so zur Farce».

Mörder des Ehemannes begnadigt

In einem Interview, das der «guardian.co.uk» durch eine Mittelsperson aus dem Gefängnis erhielt, hatte Sakineh Mohammadi Ashtiani letzte Woche noch gesagt: «Sie lügen. Ihnen ist die Aufmerksamkeit, die mein Fall international ausgelöst hat unangenehm und sie versuchen verzweifelt, Verwirrung zu stiften, damit sie mich heimlich umbringen können.» Sie sei des Ehebruchs und Mordes für schuldig befunden worden, obwohl «der Mörder meines Ehemannes überführt und verhaftet wurde».

Der Mörder wurde nicht zum Tode verurteilt, weil Ashtianis Sohn ihn begnadigt hat. Ashtiani selber wurde wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt. «Weil ich eine Frau bin», sagt Ashtiani. «Weil Ehebruch für sie schlimmer ist als Mord, aber nur, wenn eine Frau ausserehelichen Sex hat.» Als man ihr vor Gericht das Urteil zum unterschreiben gab, habe sie den juristischen Begriff für Steinigung nicht verstanden. Erst im Gefängnis habe man ihr die Tragweite des Urteils erklärt.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 12.08.2010, 12:39 Uhr

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35 Kommentare

marie berner

12.08.2010, 12:51 Uhr
Melden

Ich wundere mich jedesmal wieder, wie die Bevölkerungsmehrheit eines ganzen Landes hinter einer solch primitiven und rückständigen Gesellschaftsform- und ordnung stehen kann. Antworten


Jacqueline Lanz

12.08.2010, 13:21 Uhr
Melden

Ganz furchtbar, wie dieses Hinterwäldlerregime im Iran die Menschen knechtet, vor allem die Frauen leiden extrem, sie sind hilflos ausgeliefert. Und das alles im Namen des Islam, diese Religion ist nicht kompatibel mit einer Demokratie, das zeigt sich immer wieder auf schreckliche Weise. Antworten



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