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Assange bleibt in Haft – Kaution vor Gericht abgelehnt
Aktualisiert am 07.12.2010 208 Kommentare
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Assanges Essay für den «Australian»
Der «Australian» hat einen Leitartikel veröffentlicht, den Julian Assange noch vor seiner Verhaftung verfasst hat.
In dem Text mit dem Titel «Don't shoot the messenger» verteidigt Assange die Arbeit von Wikileaks. Er betont das Recht von Bürgern auf Informationen über einen von ihrer Regierung geführten Krieg. Ausserdem kritisiert er die australische Regierung, die sich nicht hinter ihre Staatsbürger stelle – weil auch sie die Publikation von Informationen über ihre Politik und Diplomatie fürchte und sich als Handlanger der US-Regierung betätige.
Ihm werde von manchen Leuten vorgeworfen, er sei ein Kriegsgegner. «Zur Information: Das bin ich nicht.» Manchmal müssten Staaten in den Krieg ziehen, weil es das Richtige sei. Aber: «Falls ein Krieg gerechtfertigt ist, sagt die Wahrheit und lasst die Menschen entscheiden, ob sie ihn unterstützen wollen.»
Assange bezieht sich auf einen prominenten Landsmann: «1958 hat ein junger Mann namens Rupert Murdoch, damals Besitzer einer Zeitung in Adelaide, geschrieben: ‹Im Wettrennen zwischen Geheimnistuerei und Wahrheit scheint es mir unabdingbar, dass die Wahrheit immer gewinnen wird›». Murdoch bezog sich damals auf Veröffentlichungen seines Vaters, der britischen Kommandanten vorgeworfen hatte, australische Soldaten bei Gallipoli unnötig in den Tod zu schicken. Grossbritannien versuchte, Murdoch an weiteren Veröffnetlichungen zu hindern, was misslang. Das australische Engagement in Gallipoli wurde daraufhin beendet. (oku)
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Der zuständige Haftrichter hat um kurz nach 16 Uhr Schweizer Zeit eine Freilassung von Julian Assange gegen Kaution abgelehnt. Der 39-Jährige muss bis zum 14. Dezember in Untersuchungshaft bleiben. Das berichtet der «Guardian», der zwei Reporter vor Ort hat. Für Assange ist offenbar vorerst eine Einzelhaft mit Kontaktsperre vorgesehen.
Der Wikileaks-Gründer hatte sich am Morgen der Polizei gestellt und war verhaftet worden. Grundlage ist ein Haftbefehl aus Schweden, wo Assange Nötigung in zwei Fällen und Vergewaltigung in einem Fall vorgeworfen wird.
Um 14 Uhr Schweizer Zeit war Assange in einem abgedunkelten Wagen vor Gericht vorgefahren worden. Kurz darauf trat sein Anwalt Mark Stephens vor die Reporter und sagte, Assange gehe es gut. Das Treffen mit der Polizei am Morgen sei «sehr herzlich» gewesen. «Sie haben seine Identität überprüft und waren zufrieden, dass es sich um den echten Julian Assange handelt», so Stephens weiter. Jetzt sei man bereit für die Anhörungen.
Selbst gestellt
Am Morgen hatte sich Stephens positiv über die neusten Entwicklungen geäussert. «Es ist höchste Zeit, dass wir die Sache mal abschliessen», sagte er der BBC, «und dass Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit einkehren».
Vor der Verhaftung hätten Assanges Anwälte stundenlang mit der Polizei verhandelt, schreibt der «Guardian». Die Anwältin Jennifer Robinson wird in verschiedenen Medien mit der Aussage zitiert, ihr Mandant habe bis gestern Abend nicht gewusst, was genau ihm vorgeworfen werde.
Nach Angaben der Anwälte hatte der Wikileaks-Gründer vor seiner Verhaftung bereits mehrmals eine polizeiliche Befragung in der australischen oder schwedischen Botschaft in London vorgeschlagen. Die zuständige schwedische Staatsanwältin Marianne Ny habe dies jedoch abgelehnt.
Angeblich zu ungeschütztem Sex gezwungen
Die britischen Behörden hatten am Montag einen neuen Haftbefehl aus Schweden erhalten. Ein erster EU-weiter Haftbefehl war wegen formaler Fehler als ungenügend für eine Festnahme zurückgewiesen worden. Die Anzeigen gehen auf einen Besuch Assanges im August in Stockholm zurück. Während des Aufenthalts hatte er Sex mit zwei Frauen.
Die beiden Frauen geben an, der 39-Jährige habe mehrmals ungeschützten Sex verlangt und gegen ihren Willen durchgesetzt. Mit geschütztem Sex wären sie nach Medienberichten einverstanden gewesen. Der Kopf der Enthüllungs-Plattform weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer durch die USA gesteuerten Verschwörung.
(oku)
Erstellt: 07.12.2010, 11:27 Uhr
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208 Kommentare
@Susanne Reich: Es geht nicht um persönliche Informationen, sondern um staatliche. Und wie weiter unten schon richtig bemerkt wurde, ein Staat hat kein Anrecht auf Privatsphäre - im Gegenteil, wenn Staatsbeamte machen können, was sie wollen, ohne dass das Volk davon erfährt, wie soll Demokratie dann noch funktionieren? Antworten
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