Ausland

Autofahrt im Schleier: Mehrere Missstände aufgedeckt

Aktualisiert am 24.04.2010

Der Fall einer Muslimin, die mit Gesichtsschleier Auto gefahren war, zieht in Frankreich immer weitere Kreise. Es geht um 22 Euro, Polygamie und erschlichene Sozialhilfe.

Hätte sich vielleicht besser nicht gewehrt: Gebüsste Frau, die sich am Freitag in Nantes an die Medien wandte.

Hätte sich vielleicht besser nicht gewehrt: Gebüsste Frau, die sich am Freitag in Nantes an die Medien wandte.

Nach einem lautstarken öffentlichen Protest gegen den Strafzettel über 22 Euro droht nun der Frau und ihrem Mann die Ausweisung aus Frankreich. Auch die Debatte um ein Verbot von Burkas wurde dadurch weiter angeheizt.

Im Zuge des Streits ermittelte das Innenministerium ausserdem, dass der in Nantes lebende Ehemann der 31-Jährigen in Polygamie mit insgesamt vier Frauen lebt und der radikalen Tablighi-Jamaat- Bewegung (Gemeinschaft der Verkündigung und Mission) angehört. Die vier Frauen sollen zudem alle unberechtigt Unterstützung für Alleinerziehende und andere Sozialleistungen beziehen.

Pass entziehen

Innenminister Brice Hortefeux forderte deswegen jetzt, dem geborenen Algerier den französischen Pass zu entziehen. Der Mann habe 1999 nach der Heirat mit einer Französin die französische Staatsbürgerschaft erhalten, berichteten französische Medien am Samstag. Er soll zwölf Kinder von seinen vier Partnerinnen haben.

Die Forderung des Innenministers wurde nur kurze Zeit nach einer Pressekonferenz der 31-jährigen Fahrerin bekannt. Dabei hatte die Französin am Freitagnachmittag den Strafzettel heftig kritisiert. Polizisten hatten sie angehalten, weil sie mit einem Gesichtsschleier - einem Nikab - Auto fuhr. Ihr Blickfeld werde von dem Schleier eingeschränkt, entschieden die Polizisten und verhängten ein Bussgeld.

Totalverbot wird vorbereitet

Frankreich bereitet derzeit ein Gesetz zum Totalverbot von Kleidung vor, die wie Nikab und Burka das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit verdecken. Premierminister François Fillon will das Gesetz im Eilverfahren noch vor dem Sommer durch das Parlament bringen. Die Verdeckung des Gesichts soll als Störung der öffentlichen Ordnung ausgelegt werden. (sam/sda)

Erstellt: 24.04.2010, 14:23 Uhr


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