Bischof Williamson wegen Volksverhetzung verurteilt
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er Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vom Regensburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 10'000 Euro verurteilt worden. Der Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft hatte in einem Interview den Massenmord an den Juden im Dritten Reich bestritten. Das Gericht befand ihn am Freitag der Volksverhetzung für schuldig. Der 70-Jährige war zu dem Prozess nicht erschienen.
Der Bischof muss jetzt 100 Tagessätze à 100 Euro zahlen. Er gilt damit als vorbestraft. Sein Anwalt hatte einen Freispruch gefordert. Sowohl der Verteidiger als auch der Vertreter der Anklage, der 120 Tagessätze gefordert hatte, kündigten an, sie wollten eine Berufung prüfen.
Nach Überzeugung von Amtsrichterin Karin Frahm nahm Williamson billigend in Kauf, mit seinen Äusserungen den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Er habe gewusst, dass er sich mit der Leugnung des Holocausts strafbar mache, sich aber vor der Ausstrahlung des Interviews nicht von dessen Inhalt distanziert. Dadurch habe er vorsätzlich gehandelt.
«Keine vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers»
Williamson hatte in dem am 1. November 2008 aufgezeichneten Interview wörtlich gesagt, er glaube nicht, dass es Gaskammern im Dritten Reich gegeben habe. Daher seien seiner Überzeugung nach auch nicht sechs Millionen Juden als «vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers» vergast worden. «Ich glaube, dass zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagen umkamen, aber nicht so», hatte er erklärt. Das Gespräch wurde im bayerischen Zaitzkofen im Landkreis Regensburg aufgezeichnet, wo die Piusbruderschaft das Priesterseminar «Herz Jesu» betreibt. Dorthin war Williamson zu einer Priesterweihe gereist.
Laut Verteidiger Matthias Lossmann ging Williamson davon aus, dass das Interview ausschliesslich im schwedischen Fernsehen gezeigt werden würde. Er habe gewusst, dass er sich mit seinen Äusserungen in Deutschland strafbar machen würde. Deshalb habe er die Reporter auch eindrücklich darum gebeten, das Material nicht in Deutschland zu verbreiten. Dabei sei er davon überzeugt gewesen, dass die Reporter dies auch verstanden hätten.
Einspruch gegen Strafbefehl
Tatsächlich war sein Interview aber noch vor der Ausstrahlung im Fernsehen im Internet auch in Deutschland zu sehen. Ausserdem hatte der «Spiegel» Auszüge davon gedruckt. «Ich vertrete die Rechte eines Mandanten, dessen Ansichten ich für völlig unvertretbar halte», sagte Lossmann. Für die Strafbarkeit gehe es aber darum, ob sein Mandant die Verbreitung seiner Äusserungen in Deutschland zu verantworten habe. «Das aber kann man Williamson sicher nicht vorwerfen», betonte der Anwalt.
Wegen seiner Holocaust-Äusserungen war der 70-Jährige bereits im Oktober 2009 per Strafbefehl zur Zahlung von 12.000 Euro aufgefordert worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, so dass es - ausgerechnet am 83. Geburtstag von Papst Benedikt XVI - zu dem von regem Medieninteresse begleiteten Prozess kam. Weil ihm die Piusbruderschaft einen öffentlichen Auftritt verboten hatte, blieb Williamson der Verhandlung aber fern.
Dialog mit konservativen Traditionalisten
Williamson ist einer von vier Pius-Brüdern, die 1988 ohne Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht und daraufhin exkommuniziert worden waren. Wenige Tage nach der Holocaust-Leugnung hob Benedikt XVI. die Exkommunikation wieder auf, der Vatikan verlangte aber wenig später eine Entschuldigung von Williamson für seine Äusserungen. Inzwischen hat der Vatikan einen Dialog mit den konservativen Traditionalisten begonnen, um sie wieder in die katholische Kirche aufzunehmen. (sam/jak/sda)
Erstellt: 16.04.2010, 14:54 Uhr
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