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Das Ländle erhebt sich gegen seinen Fürsten

Aktualisiert am 09.02.2012 46 Kommentare

Bei Gesetzesänderungen hat das Fürstenhaus von Liechtenstein stets das letzte Wort. Seit Jahren versuchen Politiker, dieses Recht zu beschneiden. Eine neue Initiative könnte dem Anliegen nun zum Durchbruch verhelfen.

Geniesst ein Veto- und Sanktionsrecht: Das Fürstenhaus in Vaduz. (Archivbild)

Geniesst ein Veto- und Sanktionsrecht: Das Fürstenhaus in Vaduz. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Im Fürstentum Liechtenstein steht eine Neuauflage der Diskussionen um die Monarchie an: Eine Volksinitiative mit dem Titel «Ja - damit Deine Stimme zählt» will dem Fürstenhaus das Vetorecht beschneiden.

Die Verfassungsinitiative wurde am Donnerstag auf der Regierungskanzlei in Vaduz zur Vorprüfung abgegeben und enthält Sprengkraft. Sie zielt darauf ab, dass das Volk bei Abstimmungen das letzte Wort hat und Entscheidungen nicht mehr durch den Fürsten oder seinen Stellvertreter mit dem so genannten Sanktionsrecht ausgehebelt werden können.

Fürst mit Veto- oder Sanktionsrecht

Nach wie vor ein Veto- oder Sanktionsrecht hätte der Fürst bei Gesetzen, die durch das Parlament beschlossen wurden. Hinter der Verfassungsinitiative stehen die Liechtensteiner Demokratiebewegung mit ihrem Präsidenten Jochen Hadermann und Paul Vogt, der frühere und langjährige Landtagsabgeordnete der Freien Liste.

Das Sanktionsrecht in der Verfassung hält fest, dass jedes neue oder abgeänderte Gesetz der Zustimmung des Fürstenhauses bedarf. Das gleiche gilt für Verfassungsänderungen. Für Diskussionen sorgte das Vetorecht letztes Jahr im Herbst bei der Abstimmung über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

Erbprinz Alois hatte vor dem Urnengang angekündigt, er werde die entsprechende Gesetzesänderung im Falle der Annahme der Volksinitiative «Hilfe statt Strafe» durch die Stimmberechtigten nicht unterzeichnen. Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wurde dann aber mit 52 Prozent Nein-Stimmen verworfen.

Nur über die Abschaffung der Monarchie

Das Fürstenhaus reagierte am Donnerstag mit einer Medienmitteilung auf die zur Vorprüfung eingereichte Volksinitiative. Der Vorschlag der Initianten sei bereits bei der Verfassungsänderung von 2003 vorgeschlagen und vom Fürstenhaus abgelehnt worden, teilte Schloss Vaduz mit.

Nach Angaben des Fürstenhaus kann das Anliegen der Initianten nur über Artikel 113 der Verfassung umgesetzt werden: und das bedeutet mit einer Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie.

Die letzten intensiven Diskussionen über die Monarchie liegen noch nicht allzu lange zurück und dauerten rund zehn Jahre. In einer denkwürdigen Abstimmung sprach das Volk im Frühling 2003 dem Fürstenhaus das Vertrauen aus. Es stimmte einer Verfassungsinitiative von Fürst Hans-Adam II. mit einem Ja- Stimmenanteil von 64,3 Prozent zu. (mrs/sda)

Erstellt: 09.02.2012, 18:29 Uhr

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46 Kommentare

Renzo Giambonini

09.02.2012, 19:36 Uhr
Melden 105 Empfehlung

Da hat Einer - weil er zufälligerweise ein Sohn, ein Enkel und ein Urenkel (usw) des Fürsten ist, das ganze Sagen und Recht auf seiner Seite und nur, weil er reich und begütert ist und ihm das ganze Ländle und weitere Länderein in Österreich gehören das Vorrecht, über seine Untertanen zu bestimmen. Nein, diese Geschichte ist nicht im Mittelalter aufgeschrieben worden, sondern jetzt im Jahre 2012. Antworten


Adrian Engler

09.02.2012, 18:51 Uhr
Melden 95 Empfehlung

Die meisten Monarchen in Europa haben sich mit der Demokratie abgefunden. Nicht so der liechtensteinische Fürst, und Diktator wäre eine passendere Bezeichnung für seine Rolle in Liechtenstein. Es ist zu hoffen, dass sich auch in Liechtenstein die Demokratie durchsetzen wird, und das wird tatsächlich kaum ohne Abtritt des demokratiefeindlichen Fürstenhauses möglich sein. Antworten



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