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Das teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag in Berlin mit. Wie die Entschädigung konkret umgesetzt werde, werde das Ministerium nun mit einem Anwalt der Angehörigen verhandeln. Das Ministerium habe Kontakt zu dem Anwalt in Bremen aufgenommen, sagte der Sprecher.
Der deutsch-afghanische Rechtsanwalt Karim Popal hat nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September, bei dem bis zu 142 Menschen getötet und verletzt worden sind - darunter viele Zivilisten. Ein deutscher Oberst hatte damals US-Kampfjets zur Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklastwagen angefordert.
«Es wird eine Lösung geben»
Der Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, es werde geprüft, ob es im Sinne der Angehörigen aussergerichtlich eine Lösung geben könne, um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden. Dazu gehöre die Frage, wer anspruchsberechtigt sei. «Fakt ist, es wird eine Lösung geben», versicherte der Sprecher.
Popal hatte zuvor erklärt, er hoffe auf eine aussergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitere dies, wolle er auf Schadenersatz wegen fehlerhaften und grob fahrlässigen Verhaltens der Bundeswehr klagen. (sam/sda)
Erstellt: 07.12.2009, 13:55 Uhr
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