Die EU gratuliert – und macht wieder Druck im Steuerstreit

Aktualisiert am 08.02.2009 273 Kommentare

José Manuel Barroso beglückwünschte das Schweizer Volk telefonisch. Doch bereits macht die EU wieder klar, dass der bilaterale Weg holprig sei: Sie will «schnelle Lösungen» im Steuerstreit.

Beziehungen mit der Schweiz vertiefen: EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.

Beziehungen mit der Schweiz vertiefen: EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. (Bild: Keystone)

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EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso gratulierte am Sonntagnachmittag bei einem Telefonat Bundespräsident Hans-Rudolf Merz, wie er in einer Mitteilung erklärte. «Ich habe ihn gebeten, dem Schweizer Volk diese Glückwünsche zu übermitteln», fügte Barroso an. Dieses Abkommen sei ein Schlüsselabkommen in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz. «Die positive Abstimmung des Schweizer Volkes öffnet die Tür für eine weitere Verstärkung des dichten Netzes unserer Beziehungen in den Bereichen gemeinsamer Interessen. Ich bin sicher, dass wir unsere ausgezeichneten Beziehungen weiter vertiefen werden.»

Den Wunsch des Schweizer Volks nach Kontinuität in den Beziehungen betonte die tschechische EU-Ratspräsidentschaft in ihrem Communiqué. Ähnlich äussert sich Bilyana Raeva, die Präsidentin des für die Schweiz zuständigen Ausschusses des EU-Parlaments. Sie nannte das Votum gegenüber der SDA einen «Meilenstein».

Steuerstreit seit Jahren ein Thema

Gleichzeitig blickte sie nach vorne und machte mit dem Verweis auf den Steuerstreit klar, dass die bilateralen Beziehungen kein Sonntagsspaziergang werden. Seit drei Jahren werde nun bereits über das Thema diskutiert, unterstrich sie. «Jetzt braucht es sehr schnelle Lösungen.» Schnell bedeutet für Raeva noch vor den Wahlen des EU-Parlaments. Diese finden im Juni diesen Jahres statt.

Solche Zeitvorgaben wollte Michael Reiterer im Gespräch mit der SDA nicht unterstützen. Der Vertreter der EU-Kommission in Bern verwies dabei auf die ersten Vorschläge von Merz, sowie auf die noch ausstehende konkrete Vorlage des Bundesrates und die Vernehmlassung. Er wisse, wie die Schweiz funktioniere, betonte er. Die EU-Kommission ist innerhalb der EU zuständig für den Dialog im Steuerstreit. Ein nächstes bilaterales Treffen wird kommenden Freitag in Brüssel stattfinden.

Bulgarischer Botschafter: «Vertrauensbeweis» der Schweiz

Der bulgarische Botschafter in Bern, Atanas Pavlov, begrüsst das Ja des Schweizer Volkes zur Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Das Resultat beweise, dass die Schweizer trotz eines emotionalen Abstimmungskampfes pragmatisch geblieben seien. Das Resultat sei ein «Vertrauensbeweis» und ein Zeichen der «Offenheit», erklärte Pavlov. «Ich habe ein positives Resultat erwartet, nicht aber ein so deutliches», sagte Pavlov weiter.

Das rumänische Aussenministerium hat den Ausgang der Referendumsabstimmung über die Personenfreizügigkeit in der Schweiz mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Damit seien die Voraussetzungen für eine Intensivierung und Diversifizierung der Beziehungen mit der EU und damit ausdrücklich auch mit Rumänien geschaffen worden. Das Aussenministerium zeigte sich im weiteren erfreut, dass die im Abstimmungskampf aufgekommenen negativen Stereotypen und Ängste nicht zum Erfolg geführt haben. (vin/sda)

Erstellt: 08.02.2009, 19:10 Uhr

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273 Kommentare

Hans Seeman

08.02.2009, 22:47 Uhr
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Rein theoretisch wäre eine Personenfreizügigkeit, die es erlauben würde, die Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, sollte die Arbeitslosigkeit in den Ausländergruppen steigen, ökonomisch ideal. Aus politischen Gründen funktioniert das nicht. Ganz sicher aber ist, dass in der langen Frist, die Personenfreizügigkeit der Schweiz massiv nützt durch die demographische Entwicklung für das BIP Wachstum. Antworten


Isa Wirth

08.02.2009, 22:48 Uhr
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Es geht beim Steuerstreit darum, dass inländische und ausländische Holdinggesellschaften ungleich besteuert werden. Das geht m.E. auch aus Schweizer Sicht nicht – erst recht nicht nach dem Zürcher Votum. Machen wir doch einfach einen tiefen, attraktiven Steuersatz, der für schweizer und ausländische Holdings gleichermassen gilt. Denn wir sind Schweizer, also lösen wir das Problem auch pragmatisch! Antworten



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