Die Jurte des Anstosses
Von Felix Maise. Aktualisiert am 29.12.2010 1 Kommentar
Die 600-Seelen-Gemeinde Dieffenbach-au-Val liegt am Fusse der Vogesen in einer idyllisch grünen Umgebung zwischen Strassburg und Colmar. Spezielle Attraktionen gibt es hier nicht: Es ist gerade die Ruhe und die Distanz zum lärmigen Tourismus, die ins gemütliche Dorf im Unterelsass locken. Ein kleines, wunderschönes und bestens geführtes Hotel am Waldrand gilt immerhin als Geheimtipp für Elsass-Reisende. Schlagzeilen macht Dieffenbach-au-Val sonst aber keine.
Doch jetzt ist es vorbei mit dem Frieden. Schuld daran ist ein für die Gegend eher ungewöhnliches Bauwerk: ein mongolisches Nomadenzelt, eine Jurte. Die haben sich Myriam Aouinet und Gilles Dillenseger vor knapp einem Monat aufstellen lassen. «Wir wollten nicht mehr in einer Wohnung in der Stadt leben», erklären sie. «Aber das Geld für ein eigenes Haus hatten wir nicht.» Und weil die zwei erfuhren, dass man sich auch im Elsass eine original mongolische Jurte bauen lassen kann, entschieden sie sich für diese preisgünstige, mobile Immobilie. An nur einem Nachmittag bauten zwei Mongolen Anfang November die Jurte aus Holz, Filz, Stoff und einer Plane auf. Das Grundstück, auf dem die Jurte steht, gehört Gilles Dillensegers Familie. Seine Eltern wohnen in ihrem traditionellen Eigenheim gleich nebenan. Dort benutzen die beiden jungen Zeltbewohner auch die Sanitäranlagen.
Feste Behausung oder Zelt?
Vor dem Zeltaufbau hatten die zwei ihr Projekt brav angemeldet, um sich rechtlich abzusichern. Und Monsieur le Maire hatte zuerst auch gar nichts gegen die ungewöhnliche Baute einzuwenden. Doch inzwischen hat Bürgermeister Bernard Schmitt seine Meinung geändert: Er will das Zelt so schnell wie möglich wieder weghaben. Es störe das Dorfbild und sei in Sichtweite der denkmalgeschützten Kirche nicht erlaubt, findet er. Ohne Zustimmung der Denkmalschutzbehörde sei der Zeltbau illegal. Campieren sei zudem nur auf Plätzen zulässig, die dafür vorgesehen seien. Eine Jurte sei im kommunalen Bebauungsplan von Dieffenbach-au-Val nicht vorgesehen, heisst es auch bei der Baudirektion des Département Bas-Rhin in Strassburg.
Gestritten wird jetzt darum, ob die 25 Quadratmeter grosse Jurte eine feste Behausung ist oder doch nur ein Zelt. Für den Bürgermeister ist klar, dass es sich um eine «Konstruktion» handelt, die eine Baugenehmigung braucht. Myriam Aouinet und Gilles Dillenseger verweisen hingegen darauf, dass es in ihrer Jurte weder fliessendes Wasser noch sanitäre Einrichtungen gebe. Somit handle es sich rechtlich nicht um ein Bauwerk, und ein Zelt dürfe man auf dem eigenen Grund und Boden
doch wohl noch aufstellen. Die Baubehörde des Département räumt ein, dass das französische Baurecht «neuartige Wohnformen» zu wenig berücksichtige und spricht von einem «juristischen Vakuum».
Weil in Frankreich kein auch noch so marginales Problem ohne die juristische Rückendeckung aus Paris gelöst werden kann, gelangte der Streit ums Elsässer Mogolenzelt denn auch folgerichtig und umgehend ans zuständige Ministerium. Von dort erhielt der Maire kurz vor Weihnachten Sukkurs. Die Präfekten hätten die Kompetenz, in ihren Départements Mobilheime wie Wohnwagen oder eben auch Jurten von unerwünschten Standorten wegzuweisen, sobald eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Sauberkeit bestehe, beschied das nationale Bauministerium. Jetzt hat der sesshafte Bürgermeister Schmitt dem Elsässer Nomadenzelt-Paar ein Ultimatum gestellt: Entweder würden sie bis Anfang Januar aus ihrer auch in den kältesten Tagen gemütlich warmen Jurte ausziehen und das Zelt abbauen, oder er werde den Abriss der anstössigen Konstruktion beantragen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.12.2010, 21:54 Uhr
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1 Kommentar
Im Prinzip doch eine pragmatische Lösung. Ich möchte ja nicht wissen, wie die Geschichte in der Schweiz ausgegangen wäre... Auf jeden Fall ist Bauen in Frankreich wesentlich einfacher als bei uns. Ich hab's am eigenen Leib erfahren - sowohl hier wie da! Antworten
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