Ausland

EU: Weiter mit Doppelbesteuerungsabkommen

Aktualisiert am 09.06.2009

Die EU-Finanzminister wollen den Informationsaustausch auf Anfrage weiter in Doppelbesteuerungsabkommen festlegen – doch die Idee eines Mandats für die EU-Kommission ist nicht vom Tisch.

Komplizierte Gespräche: Die Finanzminister Peer Steinbrück aus Deutschland, Wouter Bos aus Holland (l.) und Anders Borg aus Schweden.

Komplizierte Gespräche: Die Finanzminister Peer Steinbrück aus Deutschland, Wouter Bos aus Holland (l.) und Anders Borg aus Schweden.
Bild: Keystone

Dies sagte der österreichische Finanzminister Josef Pröll in Luxemburg. Wie die Schweiz wollen auch Österreich und Luxemburg den OECD- Standard in Doppelbesteuerungsabkommen festsetzen. Dazu haben die Länder mit zahlreichen Staaten bilaterale Gespräche aufgenommen. Die Schweiz verhandelt mit EU-Nationen und weiteren Staaten. Zwei Doppelbesteuerungsabkommen wurden bisher paraphiert.

»Heute wurde klar festgelegt, dass wir diesen Weg weitergehen werden», sagte Pröll. Damit sei aber die Idee eines Verhandlungsmandats für die EU-Kommission nicht vom Tisch.

Mandatsvorschlag noch nicht da

Die EU-Kommission schlug in einem Strategiepapier vor, den Informationsaustausch nach OECD-Standard mit Drittstaaten in bestehende Betrugsbekämpfungsabkommen einzubauen. Davon habe man Kenntnis genommen, sagte Pröll. Allerdings lag noch keine offizielle Anfrage der EU-Kommission für ein Verhandlungsmandat vor.

Einen solchen Vorschlag will die Kommission laut EU- Steuerkommissar Laszlo Kovacs den Finanzministern mit entsprechenden Leitlinien bald vorlegen. Der Vorschlag werde sich am Beispiel Liechtenstein orientieren, mit dem die EU schon länger über ein solches Abkommen verhandelt, sagte Kovacs in Luxemburg.

Österreich: Mehrere Bedingungen

Laut Pröll kann die Kommission zwar um ein Mandat anfragen, «aber man sollte nicht mit Mandaten ins Kraut schiessen». Österreich werde sich künftige Mandatstexte genau anschauen und nur unter drei Bedingungen zustimmen: Es dürfe bei den Mandaten nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommmen. Für alle Länder müssten gleich lange Spiesse gelten. Weiter gehöre dazu, dass es keine Steuerehrlichkeit geben könne, «solange es anonyme Anlageformen wie Trusts oder anonyme Stiftungen gebe».

Zudem müssten Vertragspartner bei einer Gerichtsinstanz zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie das Abkommen nicht einhalten würden. «Bis jetzt können wir mit 40% der Informationen nichts anfangen», sagte Pröll weiter. Bisher sei der Informationsaustausch oft ineffizient.

Revision der Zinsbesteuerungsrichtlinie

Die Schweiz wird von der EU-Kommission auch im Bezug auf die Revision der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung kontaktiert werden. Die EU möchte die Richtlinie ausweiten; unter anderem sollen Versicherungs-Produkte, Stiftungen und Trusts einbezogen werden.

Nun soll die Kommission unter anderem mit der Schweiz Konsultationen aufnehmen, um die in der EU geplanten Ausweitungen auch in die jeweiligen bilateralen Zinsbesteuerungsabkommen einzubauen. Der Bundesrat hatte im April signalisiert, dass er für Diskussionen «über Korrekturen» bereit wäre. (raa/sda)

Erstellt: 09.06.2009, 23:22 Uhr

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