Ein kleiner Junge gegen die Bundesrepublik Deutschland
Aktualisiert am 20.10.2009 14 Kommentare
Gibt Hartz-IV ein Gesicht: Die heutige Ausgabe der Boulevardzeitung «Hamburger Morgenpost»
Bei Familie Kerber-Schiel aus Dortmund ist Geld chronisch knapp. Als Empfänger des Hartz-IV-Geldes im deutschen Sozialsystem bekommen die Eltern von drei Kindern im Alter von zwei, neun und zwölf Jahren pro Monat genau 1363 Euro ausgezahlt – neben den Mietkosten, die der Vater als gering bezahlter Lagerarbeiter in einem Möbelhaus nicht aufbringen kann. Weil sein Lohn mit der Sozialhilfe verrechnet wird, stehen der Familie zum Leben insgesamt 1630 Euro zur Verfügung.
Für Tobias gibt es dabei genau 251 Euro, 60 Prozent des Hartz-IV-Satzes. Viel zu wenig für wechselnde Schuhe für den wachsenden Jungen, wie die Mutter der Familie vor rund vier Jahren fand, für den Mitgliedsbeitrag in einem Fussballverein, für den Eintritt ins Schwimmbad – also für ein normales Leben eines Kindes. Nach einer Beschwerde bei den Sozialämtern schaltete sie einen Anwalt ein, der sich vom Sozialgericht über das Landessozialgericht bis zum Bundessozialgericht hochklagte, das den Regelsatz für Hartz-IV-Kinder für verfassungswidrig erklärte.
Mit dem Grundgesetz vereinbar?
Weil die Gegner ebenso unnachgiebig gegenklagen, muss sich nun das höchste deutsche Gericht mit dem Thema befassen – zum ersten Mal. Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier muss darüber befinden, ob die Festsetzung der Regelsätze für Kinder überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Zwar wurden die Prozentwerte zwischenzeitlich leicht erhöht – doch das Bundessozialgericht bezweifelt grundsätzlich, dass die blosse Festlegung eines Prozentsatzes der Erwachsenenbezüge dem Grundbedarf der Kinder gerecht werde. Und wirft die Frage auf, ob der Bedarf eines Kindes nicht genauer ermittelt werden muss.
Um dies zu klären, wurden den Verfassungsrichtern insgesamt drei Fälle, darunter auch Tobias, vorgelegt. In einem Fall erhielt eine dreiköpfige Familie für ihr Kind sogar nur 53 Euro im Monat, weil das Kindergeld in Höhe von 154 Euro angerechnet wurde.
Urteil vermutlich erst Anfang 2010
Gerichtspräsident Papier und seine sieben Senatskollegen nehmen das Thema sehr ernst. Neben Vertretern der Bundesregierung, mehrerer Landesregierungen und den Rechtsanwälten der Kläger wollen sie auch zahlreiche Fachleute anhören. Unter anderem werden sich das Statistische Bundesamt, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge und der Deutsche Gewerkschaftsbund äussern.
Wie aus der Verhandlungsgliederung hervorgeht, will sich der Senat sehr grundsätzlich mit dem Problem befassen. Noch vor der Erörterung der Regelsätze für Kinder soll erst einmal der für Erwachsene behandelt werden, auf den sich ja die Prozentsätze für den Nachwuchs beziehen. Dass die Richter in ihrem Urteil, das wahrscheinlich aber erst Anfang 2010 fallen wird, selbst neue Bedarfssätze festlegen, ist freilich nicht zu erwarten.
Möglicherweise teure Folgen
Falls das oberste deutsche Gericht die geltende Praxis für verfassungswidrig erklären sollte, müsste die neue Bundesregierung massiv nacharbeiten und bedarfsgerechte Sätze schaffen. Das würde mit Sicherheit teurer als die von Union und FDP errechneten 300 Millionen Euro, mit den Hartz IV in Zukunft nachgebessert werden soll. (raa/ap)
Erstellt: 20.10.2009, 15:24 Uhr
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14 Kommentare
Es ist schon so, dass auch in der Schweiz lieber auf "ausländische Arbeitskräfte" gegriffen wird, deren Ausbildung und Produktion müssen die Unternehmer in der Schweiz nicht mit ihren Steuern mitbezahlen. Globalisierung bedeutet letztlich auch, dass neu-umverteilt wird. Wir sehen einen neuen Geldadel entstehen! Und so viel Armut wie in den letzten Jahren hat sich die Schweiz noch nie geleistet. Antworten
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