Geht es bei der angeblichen Vergewaltigung nur um ein geplatztes Kondom?

Von Monica Fahmy. Aktualisiert am 06.12.2010 53 Kommentare

Zwei Frauen haben Wikileaks-Gründer Julian Assange in Schweden wegen Vergewaltigung angeklagt. Dabei muss es nicht um erzwungenen Sex gehen.

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Julian Assange wird international wegen Vergewaltigung gesucht, so lautet der Vorwurf der schwedischen Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf basiert auf der Aussage von zwei Frauen, mit denen Assange Sex hatte. Bloss, in den Aussagen, die beide Frauen zu Protokoll gegeben haben, ist nicht von Vergewaltigung die Rede, sagt Assanges ehemaliger Anwalt James D. Catlin. «Beide Frauen hatten einvernehmlichen Sex mit Assange, das hat auch die Staatsanwaltschaft bestätigt», so Catlin zu Tagesanzeiger.ch/Newsnet.

«Nachdem sie mit Assange intim waren, haben beide Frauen mit ihrer berühmten Eroberung im Internet und per SMS geprahlt», sagt Catlin weiter. Die eine Frau habe nach dem «Verbrechen» eine Party zu Ehren Assanges gegeben und ihren Followers getwittert, dass sie mit den «coolsten und smartesten Leuten der Welt» sei. Später habe sie dann erfolglos versucht, diese Tweets zu löschen.

Das Kondom war geplatzt

Schon im August hatten Journalisten der Dailymail.co.uk Einsicht in die Polizeiprotokolle. Demnach hatte die eine Frau Assange während seines Schwedenbesuchs im August 2010 ihre Wohnung zur Verfügung gestellt. Sie selber wollte in der Zeit bei ihren Eltern wohnen. Sie kehrte aber einen Tag früher zurück. «Sie einigten sich, die Wohnung zu teilen und gingen gemeinsam essen», zitiert Dailymail.co.uk eine Polizeiquelle. «Bei ihrer Rückkehr hatten sie Sex, aber es gab ein Problem mit dem Kondom, es war geplatzt.»

«Sie glaubte, er habe dies absichtlich gemacht, während er darauf bestand, es sei ein Unfall gewesen», so die Polizeiquelle des Dailymail.co.uk. Tags darauf sei die Frau jedenfalls entspannt an Assanges öffentlicher Veranstaltung erschienen. Dort traf er die zweite Frau. In den Polizeiprotokollen beschreibt diese, wie sie augenblicklich von Assange fasziniert gewesen sei. Sie habe danach alles über ihn gelesen und geschaut, wo sie ihn als nächstes treffen könnte. Sie tat laut Protokollen vieles, um seine Aufmerksamkeit zu erlangen, was ihr schliesslich gelungen sei.

«Er interessierte sich mehr für den Computer als für mich»

Sie folgte ihm, organisierte Kabel für seinen Computer, fotografierte ihn. Erst am späten Nachmittag, im Kino, sei es dann zu sexuellen Handlungen gekommen. Sie habe in danach gefragt, ob sie ihn wiedersehen würde, was er bejaht habe. Doch er sei danach zu einer Party der ersten Frau gegangen. Die zweite Frau traf Assange Tage später, nachdem sie mehrmals erfolglos versucht hatte, ihn zu erreichen.

«Er interessierte sich mehr für den Computer als für mich», beklagt sie sich in den Protokollen. «Die Leidenschaft und Anziehung waren weg.» Assange habe beim anschliessenden Sex gelangweilt gewirkt. Sie habe darauf bestanden, dass er ein Kondom trage. Am nächsten Morgen habe er jedoch ohne Kondom mit ihr geschlafen. Dies war die Basis für die Vergewaltigungsklage. Sie versuchte, Assange mehrmals am Telefon zu erreichen, ohne Erfolg. Sie rief dann die erste Frau an, um sich über Assange auszutauschen. Dabei fanden die Frauen heraus, «dass sie beide Assanges Charme erlegen waren», so Dailymail.co.uk. Darauf gingen beide zur Polizei und zeigten ihn an.

«Sex ohne Kondom ist Vergewaltigung»

«Offenbar riskiert man in Schweden mindestens zwei Jahre Haft wegen Vergewaltigung, wenn man einvernehmlichen Sex hat, ohne ein Kondom zu benutzen», sagt James D. Catlin zynisch. «Wenn einvernehmlicher Sex damit beginnt, dass man ein Kondom benutzen will, es aber dann nicht tut, dann ist es Vergewaltigung.» Ob der Sex nun einvernehmlich war oder nicht, für Julian Assange ändert das wenig, solange die Staatsanwaltschaft den Vergewaltigungsvorwurf aufrecht hält.

Die Schweiz etwa würde Assange nach wie vor an Schweden ausliefern. Vergewaltigung sei ein schweres Delikt und sicher «auslieferungsfähig», so Peter Cosandey, Experte für Wirtschaftsdelikte und internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Anders wäre es bei einem militärischen oder politischen Delikt wie Spionage oder Wirtschaftsspionage. «Man prüft nur, ob die formellen Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben sind», sagt Cosandey. «Ob er die Tat begangen hat, bleibt den Richtern, in diesem Fall in Schweden, überlassen». Die Staatsanwaltschaft in Stockholm hat sich auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet noch nicht geäussert. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 06.12.2010, 12:54 Uhr

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53 Kommentare

pablo mueler

06.12.2010, 14:03 Uhr
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sollte ich mir nun von meinem anwalt nicht eine "unbedenklichkeitsbescheinigung" entwerfen lassen um diese fuer alle faelle vor und nachher von ihr unterschreiben zu lassen. Die zigarette danach ist ja schon laenger tabu das waer doch eine wuerdige nachfolge die auch zur entspannung beitragen koennte. Antworten


Stefan Spoerri

06.12.2010, 13:06 Uhr
Melden

Eine der beiden Damen ist übrigens eine bekannte Schwedische Frauenrechtlerin und beschreibt auf ihrer Website unter anderem wie man am besten an einem Mann Rache nimmt der einen Betrogen/Verlassen hat. Laut ihr sei es am bessten sich über "Sexuelle Sachen" zu rächen. Ein Schelm wer nun denkt die beiden Frauen fühlen sich einfach düpiert weil sie auf den gleichen Bock reingefallen sind... Antworten



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