Ausland

Kein Klonfleisch für die EU

Aktualisiert am 07.07.2010

Das EU-Parlament hat sich gegen die Zulassung von Klonfleisch oder Milchprodukten geklonter Tiere ausgesprochen.

Unerwünscht in der EU: Die geklonten Kälber Pora und Potira aus Brasilien.

Unerwünscht in der EU: Die geklonten Kälber Pora und Potira aus Brasilien.
Bild: Keystone

Die EU blockiert damit die dazugehörende Verordnung für «neuartige Lebensmittel», welche entsprechend hätte ergänzt werden sollen. Die niederländische Berichterstatterin zum Thema begrüsste das Abstimmungsresultat.

«Seit Jahren fordern EU-Abgeordnete klare Regeln für das Fleisch geklonter Tiere, es wird Zeit, dass die Kommission zuhört», sagte Kartika Liotard (Linke/Grüne). Der österreichische Volksparteivertreter, Richard Seeber, sprach von einem Bekenntnis des Parlaments zu einem EU-weiten Klonverbot.

Die EU-Kommission soll nun nach dem Willen des Parlaments eine neue Richtlinie erarbeiten, welche Nahrungsmittel von geklonten Tieren oder deren Nachkommen «explizit» verbietet. Bis dieses Gesetz vorliege, soll ein Moratorium jeglichen Verkauf verhindern.

Kommission mit Initiative bis November

Momentan gibt es in der EU keine klare Regelung über die Zulassung oder das Verbot des Verkaufs von Nahrungsmitteln geklonter Tiere. EU-Gesundheitskommissar John Dalli stellte am Mittwoch eine Initiative bis November in Aussicht.

Erwünscht scheinen Klonprodukte nicht zu sein: Eine Eurobarometer- Umfrage von Juli bis Oktober 2008 unter 25'000 Personen in den 27 EU- Staaten lieferte klare Resultate: Fast 60 Prozent der Befragten lehnten das Klonen von Tieren für die Lebensmittelproduktion ab.

Nach dem Votum im Parlament ist nun der Ministerrat gefordert. Akzeptiert er die Position des EU-Parlaments in Sachen Klonfleisch nicht, muss im so genannten Vermittlungsverfahren ein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gesucht werden. Vor einem Jahr hatten sich die EU-Landwirtschaftsminister dafür ausgesprochen, Nahrungsmittel von Nachkommen geklonter Tiere zuzulassen.

Schweiz: Anpassungen wären nötig

Bisher werden in der EU und der Schweiz keine Produkte von geklonten Tieren verkauft. Dagegen kann nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nicht ausgeschlossen werden, dass Milch und Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere auf den Markt gelangt ist - «auf den üblichen Verarbeitungswegen».

Da dies auch in Europa und anderen Ländern der Fall sein könnte, könnten auch importierte Milch- und Fleischprodukte von Nachkommen geklonter Tiere stammen. «Das BAG hat aber keine Bedenken bezüglich der Lebensmittelsicherheit dieser Produkte», heisst es auf der BAG- Homepage.

Beim Klonen von Tieren handle es sich um ein relativ neues biotechnologisches Verfahren. Deshalb müssten die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz laut BAG «nötigenfalls erst noch für dieses Verfahren angepasst und präzisiert werden». Im Hinblick auf allfällige weitere Massnahmen verfolge das BAG die internationale Entwicklung des Dossiers, insbesondere in der EU. (jak/sda)

Erstellt: 07.07.2010, 17:20 Uhr

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