Killerspiel-Verbote, Waffenregister, Schützenvereine kontrollieren... – Hilft das alles?

Von Norbert Raabe. Aktualisiert am 13.03.2009 51 Kommentare

Nach dem Amoklauf im deutschen Winnenden mehren sich Forderungen, solche Verbrechen in Zukunft durch schärfere Gesetze und strenge Kontrollen zu verhindern.

Umstrittene Spiele mit brutaler Gewalt: Eine Szene aus dem Videospiel Manhunt 2

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Der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg, hat sich für Regelungen zur Frage ausgesprochen, wie viele Waffen eine Person besitzen dürfe. Zudem forderte er ein zentrales Waffenregister in Deutschland. Im ZDF sagte Freiberg: «Wir wiegen jede Banane in Europa, wir wissen wie viele reinkommen. Wir wissen aber nicht, wie viele legale Waffen es insgesamt gibt.» Skeptisch bewertete Freiberg den Vorschlag, alle privaten Waffen sollten in Lagern aufgewahrt werden: Es müsse Hunderte, vielleicht sogar Tausende solcher Lager geben, die zudem gesichert werden müssten.

Der Amokläufer Tim K. hatte die Tatwaffe, mit der er 15 Menschen tötete, aus dem Schlafzimmer seiner Eltern entwendet. In den Jahren zuvor hatte er seinen Vater oft zu Schiessübungen im Schützenverein begleitet.

Argumente gegen zentrale Waffenlager

Gegen zentrale Waffenlager wandte sich in der gleichen ZDF-Sendung der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim. Gerade die dezentrale Aufbewahrung in den privaten Haushalten der Schützen erhöhe die Sicherheit, weil «eigentlich niemand weiss, wo Waffen zu holen sind». Überdies gälten für die Aufbewahrung von Waffen in Privathäusern äusserst strikte Regeln, bei deren Befolgung ein Missbrauch ausgeschlossen sei, betonte Kohlheim.

In diesem Zusammenhang rief die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries die zahlreichen Schützenvereine des Landes auf, ihre Mitglieder in Zukunft besser zu kontrollieren. Laut einem Bericht der «Rheinischen Post» forderte sie unter anderem, die im Waffengesetz festgeschriebenen Sicherungspflichten konsequenter einzuhalten. Dagegen lehnte sie ein Verbot der Aufbewahrung in der eigenen Wohnung ab.

Verbot für brutale Videospiele verlangt

Wie schon nach anderen Gewalttaten wird auch die Forderung laut, so genannte Video-Killerspiele zu verbieten. Der Innenminister des Bundeslandes Bayern, Joachim Herrmann, kündigte bereits einen neuen Vorstoss an, besonders gewaltverherrlichende Spiele aus dem Verkehr zu ziehen, wie der «Spiegel» unter Berufung auf den «Münchner Merkur» berichtet. «Wir müssen uns jetzt endlich aufraffen und den Mut haben, die brutalsten Spiele zu verbieten», sagte Herrmann demnach, «das ist keine Frage der Medien- oder Kunstfreiheit mehr.»

Die Bundesregierung will die Verbotsvorschriften für Killerspiele jedoch nicht verschärfen. Das Bundesfamilienministerium wies die Forderungen heute bereits zurück. «Die Gesetzeslage ist eindeutig. Es gibt ein klares Verbot dieser Spiele», sagte ein Sprecher.

Das Bundesjustizministerium verwies auf Paragraf 131 Strafgesetzbuch. Danach ist die Verbreitung von Medien, «die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt», verboten – unter Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 13.03.2009, 13:12 Uhr

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51 Kommentare

Heinz Hollenstein

13.03.2009, 11:25 Uhr
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Tja, es gibt Akademiker die Ballerspiele mit ihren Söhnen (schon ab 5 Jahren) spielten, in die Zeit von Weihnachten- (Vater: ist nur ein Spiel...). Oder andere gebildete Leute die dasselbe behaupten, das ist doch kein Problem wenn meine Kinder sowas spielen . Letztens im Kino (mit Leihvideothek am Eingang), zwei Junge um die 10-12 lachten und erzählten sich Szenen aus brutalen Horrorfilmen wie Saw Antworten


Peter Muster

13.03.2009, 15:00 Uhr
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Bei weitem nicht jeder Killergamer wird ein Amokläufer, und nicht jeder Amoklauf kann durch ein Verbot von Killergames verboten werden. Aber wenn nur schon ein einziger Amoklauf verhindert werden kann, so hat sich das Verbot schon mehr als gelohnt. - Selbstverständlich gehört auch der private Waffenbesitz verboten, das ist sowieso keine Frage. Antworten



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