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Meinungsfreiheit bleibt das höchste Gut

Von Richard Diethelm. Aktualisiert am 22.04.2009 5 Kommentare

Das Beleidigen einer Religion ist kein Verstoss gegen die Menschenrechte. Dass islamische Staaten diesem Grundsatz zustimmten, ist ein Erfolg der Genfer Anti-Rassismuskonferenz.

Aus Protest gegen die Mohammed-Karikaturen zerstörten Demonstranten 2006 das dänische Konsulat in Beirut.

Aus Protest gegen die Mohammed-Karikaturen zerstörten Demonstranten 2006 das dänische Konsulat in Beirut.
Bild: Keystone

Der Westen hält seit der Aufklärung die Meinungsfreiheit hoch. Dazu gehört auch das Recht, die eigene wie fremde Religionen zu kritisieren. In grossen Teilen der muslimischen Welt ist Kritik am Islam hingegen untersagt. Das zeigte sich etwa 2006, als die dänischen Mohammed-Karikaturen in muslimischen Staaten heftige Reaktionen provozierten. Wenn der Begriff vom «Zusammenprall der Kulturen» zutrifft, dann in Uno-Debatten über Menschenrechte.

Das Thema Kritik an Religionen gewann nicht nur wegen des Karikaturenstreits an Brisanz. Muslimische Staaten setzen auch die Diskriminierung von Menschen muslimischen Glaubens, die seit den Anschlägen vom 11. September 2001 zugenommen hat, mit Islamophobie gleich. «Eine der heimtückischsten aktuellen Formen von Rassismus ist die Verleumdung von Religionen, insbesondere die Islamophobie», sagte etwa Pakistans Aussenminister Nawabzada Malik Ama Khan am Dienstag an der Konferenz gegen Rassismus.

Ein überraschender Kompromiss

Gleichwohl liessen Pakistan, Ägypten und andere muslimische Staaten an dieser Konferenz die wiederkehrende Forderung der Organisation der islamischen Konferenz (OIC), der Schutz «vor Verleumdung der Religionen» müsse zum Menschenrecht erhoben werden, zugunsten eines Kompromisses mit westlichen Staaten fallen. Die OIC habe sich flexibel gezeigt, «auch in Fragen, die uns stark betreffen», sagte ihr Generalsekretär Ekmeleddin Ihsanoglu am Eröffnungstag. Dazu zählte er den Verzicht auf die Forderung, die «Verleumdung der Religion» gehöre ins Abschlussdokument.

Bei der Vorbereitung der Konferenz hatten die EU, die USA und indirekt die Schweiz bei diesem Punkt «eine rote Linie» gezogen. Einerseits befürchteten die westlichen Staaten nach dem Karikaturenstreit zu Recht, der geforderte Schutz vor Diffamierung könnte auf ein völkerrechtliches Verbot jeglicher Kritik an Religionen hinauslaufen. Das käme einem Angriff auf die Meinungsfreiheit gleich. Anderseits unterstrichen sie, die Menschenrechte seien dazu da, Menschen und nicht Religionen vor Diskriminierung zu schützen.

Den Weg zum Kompromiss fanden die OIC und die Verfechter einer ungeschmälerten Meinungsfreiheit im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966. Artikel 20 fordert die Staatengemeinschaft auf, «jedes Eintreten für nationalen, rassischen und religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt aufgestachelt wird», gesetzlich zu verbieten. Laut dem Genfer Völkerrechtler Andrew Clapham blieb dies nicht toter Buchstabe. In den letzten Jahren seien in mehreren Ländern häufiger Urteile und Gefängnisstrafen gegen Aufwiegler zu religiösem oder rassischem Hass verhängt worden.

Die Uno-Sonderberichterstatterin für Religionsfreiheit, Asma Jahangir, hätte sich gewünscht, dass im Abschlussdokument der Genfer Konferenz der Schutz vor religiöser Intoleranz «proaktiver» angegangen würde. Die frühere Menschenrechtsaktivistin aus Pakistan sagt klar, wofür die Uno einstehen muss: «Erstens ist die Meinungsfreiheit grundlegend für alle anderen Freiheiten. Zweitens gibt es keine Religionsfreiheit ohne Meinungsfreiheit. Drittens müssen die Staaten jedes Anstiften zu religiösem Hass konsequent ahnden.» Für den Schutz vor «Beleidigung der Religionen», auf den die OIC wiederholt im Menschenrechtsrat pochte, hat es gemäss Jahangir «im Völkerrecht keinen Platz».

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.04.2009, 22:54 Uhr

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5 Kommentare

Paul Thürig

23.04.2009, 10:42 Uhr
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Erbärmlich ist nicht das Treffen eines Schweizer Bundespräsidenten mit dem Iranischen Staatspräsidenten,der im eigenen Land immer mehr in Frage gestellt wird,sondern das Verhalten Israels gegenüber der Nichtrespektierung zahlreicher UNO-Resolutionen und das"Zusammenleben" zwischen Israel und den Palästinenseren... Antworten


Armin B Schweizer

23.04.2009, 00:56 Uhr
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Haette der Daene auf die Koepfe Glatzenschoner statt Turbane karikiert, waere er in den Verliesen der Politterrorjuxtiz gelandet, statt als Held der Meinungsfreiheit abgefeiert worden. Gleich laeufts im Iran. Nur sind dort die Diskriminierten die Privilegierten. Primitivster Missbrauch staatlicher Macht fuer religioese Moral ala Inquisition statt echte saeckulare Meinungsfreiheit, Hueben wie drueb Antworten



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