Ausland

Menschliche Stammzellen lassen sich nicht patentieren

Aktualisiert am 27.11.2008

Das Europäische Patentamt hat eine Grundsatzentscheidung zu menschlichen Stammzellen getroffen. Eine Forschungsstiftung aus den USA erhält nicht das von ihr gewünschte Patent.

Gemäss einem Entscheid des Europäischen Patentamts dürfen Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, in Europa kein Patent erhalten. Das Patentamt in München stütze sich bei der Entscheidung auf eine Richtlinie der EU und das Europäische Patentübereinkommen, teilte ein Sprecher des Amtes mit. Eine amerikanische Forschungsstiftung hatte ein Patent auf solche Stammzellen beantragt.

Ende des Verfahrens nach 13 Jahren

Der Beschluss des Patentamtes ist der Schlusspunkt in einem 13-jährigen Verfahren. Das Patent war bereits 1995 angemeldet worden. Nachdem die Europabehörde damals den Schutz für das Verfahren versagte, hat die US-Stiftung dagegen Widerspruch eingelegt. Die Grosse Beschwerdekammer des Patentamts bestätigte nun die ablehnende Haltung von früher.

Greenpeace wertete die Entscheidung als «Meilenstein in der Patentvergabe-Praxis» des Amtes. Es sei ein grosser Erfolg für die Kritiker, die immer wieder die Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht gefordert haben. «Ohne öffentliche Einmischung wären derartige Patente vom Patentamt wohl längst akzeptiert», teilte die Umweltorganisation mit.

Als Stammzellen werden allgemein Körperzellen bezeichnet, die sich in verschiedene Zelltypen oder Gewebe ausdifferenzieren können. Je nach Art der Stammzelle und ihrer Beeinflussung haben sie das Potenzial, sich in jegliches Gewebe (embryonale Stammzellen) oder in bestimmte festgelegte Gewebetypen (adulte Stammzellen) zu entwickeln. (vin/sda)

Erstellt: 27.11.2008, 15:44 Uhr

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