Militärrichter zeigt sich selbst an
In der Pension quälte ihn das schlechte Gewissen: Der ehemalige Militärrichter Fahir Kayacan Reue.
Müssen die türkischen Putschisten von 1980 vor Gericht? Die Frage wird in der Türkei kontrovers debattiert, seit das Volk am 12. September die Verfassungsreform billigte und damit jenen Artikel 15 aus der Verfassung löschte, der den Putschgenerälen bislang lebenslange Straffreiheit zusicherte.
Mitten in diese Debatte hinein platzt nun die Nachricht von Oberst Ali Fahir Kayacan, einem pensionierten Militärrichter: Kayacan zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft von Ankara selbst an – weil er in der Folgezeit des Putsches als Richter 40 Todesurteile verhängt hatte. «Man nennt mich seither den ‹Putschrichter›», sagte Kayacan der Zeitung «Habertürk»: «Ich möchte, dass alle Prozesse unter meinem Vorsitz untersucht werden, mit mir als Verdächtigem.» Der Staatsanwalt ermittelt nun, vor allem aber: Der Richter verlangte gleichzeitig, seine Weggefährten von damals, alle Verantwortlichen für den Umsturz müssten vor Gericht gestellt werden.
Zehn Angeklagte in einem Prozess
Ali Fahir Kayacan wurde nach dem Putsch vom 12. September 1980 zunächst zum Vorsitzenden Richter des Prozesses gegen die rechtsextreme Partei der Nationalen Bewegung (MHP) und die ihr nahestehenden Grauen Wölfe. Allein in diesem Prozess verurteilte er zehn Angeklagte zum Tode. Bei einigen der Exekutionen von rechten und linken Aktivisten war Kayacan selbst anwesend. Vor dem Putsch hatten sich linke und rechte Gruppen überall bekämpft.
Besonders grausam waren Folter und Unterdrückung in den kurdischen Landesteilen. «Wir haben damals eigenhändig den PKK-Terror geschaffen», sagt der Istanbuler Rechtsanwalt Ümit Kardas, der damals als Militärstaatsanwalt in der Kurdenmetropole Diyarbakir die Gefolterten vorgeführt bekam. «Die Putschisten berufen sich ständig auf die Umstände in den Jahren davor, um ihren Umsturz zu rechtfertigen», sagte der reuige Militärrichter Kayacan nach seiner Selbstanzeige: «Aber keiner dieser Umstände kann eine Entschuldigung sein für die Verbrechen, die dann begangen wurden.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.09.2010, 08:35 Uhr
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