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Pointierter Widerstand gegen den Datenkauf
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Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder warnte aus rechtlichen Gründen ebenso vor einem Kauf der Daten wie der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Lauk. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte, die Vorschriften des Straf- und Steuerrechts zu präzisieren.
Kauder sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», seiner Einschätzung nach «wären die Kontodaten in einem Strafprozess gegen betroffene Steuersünder nicht verwertbar». Steuern dürften nicht beigetrieben werden, indem die Finanzbehörden sich der Hehlerei schuldig machten. «Das Risiko, damit vor Gericht auf die Nase zu fallen, ist aus meiner Sicht zu gross», sagte Kauder. «Der Staat würde sich auf juristisch ausserordentlich vermintes Gelände begeben. Davon kann ich nur dringend abraten.»
Lauk empfahl im «Kölner Stadt-Anzeiger», den Anbieter der Steuersünderdatei zu verhaften. Der Staat dürfe die Daten nicht kaufen, da er unter keinen Umständen zum Hehler werden dürfe. «Der Staat ist aber gehalten, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel anzuwenden: Der Mann ist in Haft zu nehmen.»
Unterstützung bekamen Merkel und Schäuble vom niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring, der in der «Nordwest-Zeitung» empfahl, man solle «zugreifen». Es sei zwar eine «komplizierte Abwägung», aber das Interesse der Bürger sei höher zu bewerten als der Schutz der Daten. Leider sei die Schweiz bisher nicht bereit gewesen, ein Doppelbesteuerungsabkommen zu schliessen, kritisierte der CDU-Politiker. «Es gibt keinen Grund, in diesem Europa irgendwelche Steueroasen aufrechtzuerhalten.»
BDK-Chef Klaus Jansen forderte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» klare Regeln: «Steuerfahnder und Polizei müssen nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone arbeiten, während kriminelle Prämienjäger immer öfter auf den Plan treten.» Leider habe die Politik aus dem Fall Zumwinkel nichts gelernt und bis heute keine rechtlichen Konsequenzen gezogen. Nötig sei «dringend eine Klarstellung im Straf- und Steuerrecht zur Frage des Ankaufs von Bankdaten». Zudem müsse der Gesetzgeber klären, ob und inwieweit es Datenschutz für Steuersünder überhaupt geben könne. (ddp)
Erstellt: 02.02.2010, 11:21 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.



