Prozess um Kinderpornos: Ex-SPD-Politker verurteilt
Dieses Urteil verkündete heute das Landgericht Karlsruhe und entsprach damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Strafverfolger wollten zudem eine Geldstrafe von 6000 Euro erreichen.
Der inzwischen zur Piratenpartei übergetretene und nicht mehr dem Bundestag angehörende Tauss gab den Besitz der Dateien mit Kinderpornografie in der Verhandlung zu, versicherte aber, er habe diese für Recherchen zur Aufdeckung der Szene verwendet.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Angeklagte habe weder im privaten noch im beruflichen Umfeld über seine Recherchen in der kinderpornografischen Szene berichtet. Das sei um so schwerer zu verstehen, nachdem Tauss davon ausgegangen sei, dazu berechtigt zu sein. Spätestens, als es im Bundestag um die Einrichtung eines Zugangserschwerungsgesetzes gegangen sei, hätte er etwas sagen müssen. Abgeordnete hätten keine Sonderrechte, wenn sie sich mit einem Thema beschäftigten.
Bilder zeigten Missbrauch von Jungen
Die Bilder und Videos, die Tauss besass und tauschte, zeigten den Ermittlungen zufolge vorwiegend den Missbrauch von Jungen. Auch habe er beim Tausch, wie Zeugen bestätigt hätten, nur nach Jungen gefragt. Durch die Vielzahl der Kontakte in der Szene, die Tauss gehabt habe, und das Verleiten anderer zum Tausch sah die Staatsanwaltschaft den 56-Jährigen nicht mehr als Beobachter, sondern als aktiven Teil der Szene. (bru/ddp)
Erstellt: 28.05.2010, 13:42 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.




