Steinbrück macht Ernst – keine geheimen Schweiz-Geschäfte mehr
Privatpersonen und Unternehmen, die mit bestimmten Staaten und intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, müssen künftig die Finanzbehörden umfassend informieren.
Wer sich weigert und seinen erhöhten Nachweispflichten nicht nachkommt, soll in Deutschland in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. So kann eine Firma mit Zweigbetrieb in der Schweiz dort entstehende Kosten unter Umständen nicht mehr in Deutschland steuerlich geltend machen. Per Verordnung könnte in bestimmten Fällen die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben, eine Entlastung von der Kapitalertragssteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden gestrichen werden.
Das geht aus dem heute bekanntgewordenen Gesetzesentwurf des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück hervor. Der Gesetzesentwurf soll an diesem Mittwoch im Kabinett erörtert werden. Nach dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen.
Wer nicht kooperiert, zahlt
«Die vorgesehenen Massnahmen sind geeignet, Steuermindereinnahmen (...) zu vermeiden», heisst es in dem Gesetzesentwurf weiter. Genaue Angaben zu den finanziellen Auswirkungen wurden nicht gemacht. Betroffen sei «ein erhebliches, nicht genauer quantifizierbares Steuerausfallvolumen».
Nach Angaben der OECD sind neun Billionen Euro an Vermögen in Steueroasen geparkt. In Deutschland gehen nach Schätzungen etwa 50 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung verloren. Um die Geldströme in den Griff zu bekommen, sollen auf dem G20- Finanzgipfel Anfang April in London Strafmassnahmen gegen «unkooperative Steuerparadiese» beschlossen werden. Auch der Schweiz droht wegen des Bankgeheimnisses die Verbannung auf eine schwarze Liste, die möglicherweise noch im März veröffentlicht wird. (oku/sda)
Erstellt: 10.03.2009, 10:41 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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