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Steinbrück-Gesetz gegen Steuerflucht: Schweiz erhält eine Schonfrist

Aktualisiert am 19.04.2009 23 Kommentare

Nach monatelangem Streit hat sich die Grosse Koalition in Deutschland überraschend doch noch auf ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung geeinigt.

Einigung im Streit um ein neues Steuergesetz: Finanzminister Peer Steinbrück und Kanzlerin Angela Merkel.

Einigung im Streit um ein neues Steuergesetz: Finanzminister Peer Steinbrück und Kanzlerin Angela Merkel. (Bild: Keystone)

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Das neue Steuergesetz soll möglichst schon am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, wie der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhard, am Sonntag der AP sagte. Zuvor müssten allerdings die Fraktionen dem Kompromiss noch zustimmen. Die «Financial Times Deutschland» berichtet in ihrer Montagsausgabe, die von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verlangten Mitteilungs- und Nachweispflichten für den Geschäftsverkehr mit so genannten Steueroasen sollten dem Kompromiss zufolge nicht sofort in Kraft treten, sondern per Rechtsverordnung für jeweils einzelne Staaten eingeführt werden. Damit erhielten Länder wie die Schweiz noch eine Schonfrist.

Steuerrichtlinien der OECD entscheidend

Die Union hatte das Gesetz dem Bericht zufolge wochenlang blockiert, weil auch Betriebe und Privatpersonen über ihre Geschäfte etwa mit Banken in Steueroasen Auskunft geben sollen, die normalen Geschäftsverkehr etwa im Handel betreiben. Nun hätten sich Finanz- und Wirtschaftsministerium sowie das Kanzleramt auf die Regelung mit den Rechtsverordnungen geeinigt. In der Gesetzesbegründung solle es ausdrücklich heissen, dass im Sinne der OECD-Steuerrichtlinien nicht kooperative Staaten von dem Gesetz betroffen werden, wenn sie die OECD-Forderungen nicht zügig umsetzen.

Bereits Mitte März hatte SPD-Chef Franz Müntefering Kanzlerin Angela Merkel scharf attackiert, weil sie es zulasse, dass ihre Partei schärfere Gesetze gegen Steueroasen blockiere. Unmittelbar nach dem G20-Gipfel in London war eine schwarze Liste der Staaten veröffentlicht worden, die die Weitergabe von Daten verweigern und damit Steuerflucht ermöglichen. Die Liste ist seitdem geschrumpft, weil mehr Staaten die Bedingungen ganz oder teilweise erfüllt haben und Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen. Die Schweiz wurde auf eine graue Liste gesetzt, was erhebliche Verstimmung auslöste. (vin/ap)

Erstellt: 19.04.2009, 15:59 Uhr

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23 Kommentare

Baumann Marc

19.04.2009, 16:36 Uhr
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Deutschland gibt der Schweiz eine Schonfrist? Wo leben wir eigentlich? Etwa im Mittelalter? Ich finde es unglaublich mit welchem Defätismus die Schweizer Medien darüber schreiben. Nur schon die Bezeichnung Schonfrist ist absolut skandalös. Die Deutschen können beschliessen was sie wollen, die Schweiz ist und bleibt ein souveräner Staat. Das sollte die Haltung sein. Antworten


Heinz Gfeller

19.04.2009, 16:36 Uhr
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Der Begriff Rechtsverordnung löst bei mir ein Schaudern aus. Wurde nicht der Anflug auf Kloten mittels einer solchen Verordnung einseitig von Deutschland beschränkt? Die Konflikte zwischen Deutschland und der Schweiz sind inzwischen so zahlreich, dass von einem gutnachbarschaftlichen Verhältnis nicht mehr gesprochen werden kann. Deutschland soll endlich lernen, mit der Schweiz zu sprechen! Antworten




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