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Tochter scheitert vor Gericht erneut gegen Mutter
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Ohne ein medizinisches Gutachten über den Gesundheitszustand der 87-jährigen Milliardärin Liliane Bettencourt könne ein Antrag auf Vormundschaft nicht angenommen werden, erklärte die Staatsanwaltschaft von Nanterre am Donnerstag.
Die Anwälte von Françoise Bettencourt-Meyers könnten sich jederzeit wieder an das Vormundschaftsgericht wenden, müssten dann aber ein solches Gutachten vorlegen. Die Staatsanwaltschaft hätte selber ein Gutachten von Bettencourt anfordern können, lehnte dies aber ab.
Bettencourt-Meyers war bereits Ende 2009 mit einem Antrag auf Vormundschaft gescheitert, weil ein medizinisches Gutachten fehlte. Sie will ihre Mutter entmündigen lassen, weil sie Freunden über Jahre hinweg millionenschwere Geschenke gemacht hat. (sam/sda)
Erstellt: 22.07.2010, 22:37 Uhr
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