Ausland

Libyen macht Schweizer Geschäftsleuten den Prozess

Aktualisiert am 12.11.2009

Die zwei in Libyen festgehaltenen Schweizer sollen wegen Visa- und Steuervergehen vor Gericht gestellt werden.

Er lässt die beiden Schweizer Geschäftsleute nicht ziehen: Muammar al-Ghadhafi.

Er lässt die beiden Schweizer Geschäftsleute nicht ziehen: Muammar al-Ghadhafi.
Bild: Keystone

«Sie werden angeklagt und beurteilt wegen Verletzung der Visa- Vorschriften und Steuerumgehung», las ein Vertreter des libyschen Aussenministeriums an einer Medienkonferenz eine entsprechende Mitteilung vor. Vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten war vorerst keine Stellungnahme erhältlich. Libyen-Kenner hatten in den letzten Tagen gemutmasst, Libyen könnte den beiden Schweizern den Prozess machen, und nach einer Verurteilung würden sie dann gegen eine Kaution freigelassen.

Bereits am Morgen hatte sich Libyens Vize-Aussenminister Khaled Kaim zu Wort gemeldet. Er wehrte sich gegen den Begriff «Geiselnahme», der in der Schweiz gefallen war. «Die beiden wurden weder entführt, noch waren sie verschwunden», so Kaim.

Schweizer wieder in der Botschaft

Am 22. Oktober hatte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey erstmals öffentlich von einer «Geiselnahme» gesprochen. Dies nachdem die beiden Schweizer am 18. September unter einem Vorwand aus der Schweizer Botschaft in Tripolis gelockt und danach an einem unbekannten Ort versteckt gehalten worden waren.

Am Montag brachten die libyschen Behörden die beiden Männer wieder in die Botschaft zurück - ohne Angabe von Gründen. Kaim rechtfertigte den «Transfer» der Schweizer gegenüber AFP mit den bereits früher genannten Gründen.

In der Schweiz mitgehört

Der Entscheid sei gefallen, nachdem in Schweizer Medien über eine mögliche Befreiungsaktion für die seit Juli 2008 in Libyen festgehaltenen Schweizer berichtet worden sei. Am 14. September hatte SVP-Nationalrat Walter Wobmann in der Fragestunde des Nationalrates eine mögliche Befreiung der Schweizer mittels eines Kommandos des Aufklärungsdetachement 10 (AAD10) der Armee ins Spiel gebracht.

Die Antwort des Bundesrates lautete, dass er sich «aus Prinzip nicht zu möglichen Einsätzen eines militärischen Kommandos» äussere, wie der Website des Parlaments zu entnehmen ist. Gemäss Kaim habe auch die libysche Seite von der Schweiz keine weiteren Erklärungen dazu erhalten. Vier Tage später wurden die beiden Schweizer verschleppt.

Die verhängnisvolle Verhaftung Hannibals

Begonnen hatte die Affäre Ghadhafi am 15. Juli 2008. Damals hatte die Genfer Polizei den Sohn von Staatschef Muammar al-Ghadhafi, Hannibal, und dessen Frau verhaftet, weil sie zwei Bedienstete misshandelt hatten. Das Ehepaar Gaddafi konnte die Schweiz kurz darauf nach Zahlung einer Kaution wieder verlassen. (cpm/sda)

Erstellt: 12.11.2009, 15:37 Uhr

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