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1984, reloaded

Von Nicole Scharfschwerdt, DAPD. Aktualisiert am 10.10.2011

Dem Chaos Computerclub ist es gelungen, staatliche Überwachungssoftware zu knacken. Mit dem «Bundestrojaner» habe der Staat ferngesteuert auf Mikrofone, Kameras und Tastaturen von Computern zugreifen können.

Zeigt sich beunruhigt: Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Zeigt sich beunruhigt: Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Bild: Keystone

Beweise gefordert

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschuss, Wolfgang Bosbach, fordert vom Chaos Computer Club Beweise für den angeblichen Einsatz eines sogenannten Bundestrojaners.

«Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen», sagte der CDU-Politiker am Montag im Deutschlandradio Kultur. Es sei aber bisher kein konkretes Ermittlungsverfahren benannt worden.

Bosbach sagte, sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, wäre das ein «ernst zu nehmender Vorgang». Der Chaos Computer Club hatte berichtet, dass zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation eine Software eingesetzt werde, die wesentlich weiter reichende Eingriffe vornehme als gesetzlich erlaubt.

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Dem Chaos Computerclub (CCC) ist es gelungen, staatliche Überwachungssoftware zu knacken. Die Computerexperten werfen den Sicherheitsbehörden nun vor, ihre Befugnisse weit überschritten zu haben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagierte am Sonntag beunruhigt auf die Enthüllungen. Nach Angaben des Innenministeriums nutzt der Bund die Software allerdings nicht.

Der Chaos Computer Club hatte zuvor ein staatliches Überwachungsprogramm analysiert und war zu dem Schluss gekommen, dass die Trojaner nicht nur höchst intime Daten ausspionieren können, sondern zudem erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen. Eigenen Angaben zufolge wurden dem Verein Festplatten von Betroffenen zugespielt, die infiziert waren.

«Eklatante Überschreitung des rechtlichen Rahmens»

Das fragliche Programm wird von den Sicherheitsbehörden unter anderem zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genutzt. Dabei dringen Ermittler zum Beispiel in Rechner von Verdächtigen ein, um die Verschlüsselung von Gesprächen mithilfe von Programmen wie Skype zu umgehen. Sie darf allerdings nur eingesetzt werden, «wenn sich die Überwachung ausschliesslich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt», wie es in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 zur Online-Durchsuchung heisst.

In seiner Analyse weist der CCC allerdings Funktionen nach, «die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen». Die Computerexperten beklagen einen expliziten «digitalen grossen Lausch- und Spähangriff», indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde. Die Ermittlungsbehörden schreckten nicht «vor einer eklatanten Überschreitung des rechtlichen Rahmens zurück».

Bundesinnenministerium weist Verantwortung von sich

Das Bundesinnenministerium wies eine Verantwortung von sich. Das Bundeskriminalamt habe diesen vom Computerclub analysierten Trojaner nicht eingesetzt, teilte ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag in Berlin mit. «Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner», fügte er hinzu. Im übrigen seien die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich.

Skeptisch äusserte sich hingegen die Justizministerin. Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte an die Argumente der Beschwerdeführer in der Klage gegen die Online-Durchsuchung und wertete die nun bekannt gewordenen Fakten als Bestätigung der damals vorgebrachten Bedenken. Sie verwies zugleich auf den Koalitionsvertrag, in dem sich Union und FDP darauf verständigt hatten, «dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung künftig besser gesetzgeberisch abgesichert wird». Dieses Vorhaben müsse die schwarz-gelbe Koalition jetzt anpacken.

Rücktritte gefordert

Die Grünen forderten einen umfassenden Bericht der Verantwortlichen von Bundeskriminalamt und Innenministerium im Innenausschuss des Bundestags. «Der Einsatz der fraglichen Software muss sofort gestoppt werden», erklärte Parteichefin Claudia Roth. Sie sprach sich für ein Ende der Online-Durchsuchung aus. Auch die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz forderte die Bundesregierung auf, im Innenausschuss Bericht zu erstatten.

Linke und Piratenpartei verlangten unterdessen personelle Konsequenzen. Linken-Politiker Jan Korte forderte die «politisch Verantwortlichen» auf zurückzutreten. Auch die Piratenpartei sprach sich für den Rücktritt von BKA-Chef Jörg Ziercke sowie von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) aus.

dapd/nsc/vf/ (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 10.10.2011, 08:42 Uhr

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