Apple blitzt vor Gericht ab
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Richterin Ulrike Pastohr sagte am Donnerstag in der Urteilsbegründung, das neue Gerätedesign des koreanischen Konzerns unterscheide sich «hinreichend deutlich» von Apples (AAPL 562.29 -0.54%) eingetragenem europäischen Geschmacksmuster.
Das Gericht sah auch keinen Verstoss gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Von einer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung durch die Koreaner könne keine Rede sein, sagte die Richterin.
Meilenstein für Samsung
Die Entscheidung ist ein Meilenstein für Samsung. ( 242.688 -0.13%) Noch im vergangenen Jahr hatte das Düsseldorfer Gericht den Koreanern den Verkauf des Vorgängermodells Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt, weil sein Design nach Auffassung der Richter Geschmacksmusterrechte des Apple-Konzerns verletzte.
Samsung hatte danach das Design des Geräts überarbeitet und das Nachfolgemodell unter der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1N auf den Markt gebracht. Apples Versuch, auch das nachgebesserte Gerät durch das Düsseldorfer Gericht ausbremsen zu lassen, scheiterte nun zumindest vorläufig.
Richter: Wesentlichen Bedenken Rechnung getragen
Die Kammer bescheinigte dem koreanischen Unternehmen, bei der Überarbeitung wesentliche Bedenken des Gerichts aufgegriffen zu haben. Samsung begrüsste die Entscheidung. Von Apple war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Auch mit der Entscheidung im Eilverfahren ist ein Ende des Rechtsstreits jedoch nicht absehbar. Denn Apple treibt nun auch das Hauptsacheverfahren voran. Die mündliche Verhandlung sei bereits für den 25. September terminiert, teilte das Gericht mit.
Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PC überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um Patentrechtsverletzungen. (sda)
Erstellt: 09.02.2012, 14:39 Uhr
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