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«Eine Einladung für Stalking auf Strassen»

Von Reto Knobel. Aktualisiert am 07.09.2009 45 Kommentare

Mit einem neuen Programm ist es möglich, Name, Adresse und Telefonnummer der Fahrzeughalter von nahezu jedem Schweizer Autokennzeichen abzurufen. Der eidgenössische Datenschützer warnt.

In die App von Carindex ist auch eine Google-Maps-Karte integriert.

Carindex.ch

Im Kanton Bern werden Anfragen nur per kostenpflichtige SMS akzeptiert.

Im Kanton Bern werden Anfragen nur per kostenpflichtige SMS akzeptiert.

Ab heute ist die iPhone-Applikation Carindex verfügbar. Damit ist es möglich, die Daten der Fahrzeughalter von nahezu jedem Schweizer Autokennzeichen abzurufen. Gibt man die Nummer des Kontrollschilds ein, zeigt die Applikation Name und Adresse des Eigentümers.

Zudem liefert die Applikation die dazugehörige Telefonnummer – mit der Option, die Nummer direkt anzurufen. Ausserdem ist eine Google-Maps-Karte verfügbar. Der Nutzer kann das Kennzeichen mit den dazugehörigen persönlichen Daten speichern und direkt als Kontakt im iPhone hinzuzufügen.

«Nummern sperren lassen»

Das Programm nutzt laut den Entwicklern die von den Kantonen auf ihren Websites zur Verfügung gestellten Suchmaschinen beziehungsweise Informationen. Der kostenpflichtige Dienst (3.30 Franken) funktioniert allerdings nicht in allen Kantonen. In Bern beispielsweise werden Anfragen nur per kostenpflichtige SMS akzeptiert. Markus Siegenthaler, Datenschutzbeauftragter des Kanton Berns, hält den Dienst für einen «erheblichen Eingriff in die Privatsphäre».

Auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ist alles andere als begeistert: «Ich verstehe die Befürchtung, dass das Programm vor allem dazu benutzt wird, Autofahrern nachzustellen und eine Einladung für Stalking auf Strassen ist.» Thür rät darum «jedem Fahrzeughalter, seine Nummer sperren zu lassen». Laut dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, ist dies in jedem Kanton möglich. Die Kantone haben hierfür verschiedene Lösungen ausgearbeitet.

Bewilligungspflicht für Applikationen?

Das Grundübel ist für Hanspeter Thür der Entscheid des Gesetzgebers: Im Strassenverkehrsgesetz gibt es eine Bestimmung, die es den Kantonen ermöglicht, das Autonummern-Register öffentlich zu machen – davon haben die Kantone auch fleissig Gebrauch gemacht. Das Beispiel dieser App provoziert laut Thür einmal mehr die Frage, «ob nicht Applikationen, welche die Persönlichkeitsrechte erheblich gefährden können, einer gesetzlichen Bewilligungspflicht unterstellt werden müssen». (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 07.09.2009, 16:05 Uhr

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45 Kommentare

Guido Mahler

07.09.2009, 13:15 Uhr
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Super Idee! So kann man feststellen, dass jemand weit weg von zu Hause ist und schnell per Google Streetview nachschauen, ob sich wohl ein Einbruch in der Gegend lohnt. Antworten


Heinz Durrer

07.09.2009, 13:17 Uhr
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Das Autonummer Register kann man bereits seit ein paar Jahren (z.B. in Zürich) relativ einfach über Internet abfragen. Google Map und meine Kontaktdaten kann ich auch ohne Iphone Applikation bedienen. Wenn ich Glück habe, finde ich über Street View zur Bestätigung auch gleich noch das Auto mit entsprechendem, nicht unkenntlich gemachtem, Kennzeichen vor der Haustüre geparkt. Antworten



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