Tötungs-Chip beschäftigt deutsches Patentamt
Aktualisiert am 11.05.2009 18 Kommentare
Dem Patentantrag zufolge soll der Chip operativ oder per Injektion in den Körper eingepflanzt werden.
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Es klingt wie ein Auszug aus George Orwells «1984»: Ein Erfinder aus Saudi Arabien hat einen so genannten Killer-Chip entwickelt. Der Mann reichte die Idee zur Vorabklärung für eine mögliche Patentierung in Deutschland ein. Das berichtet die Nachrichtenagentur DPA.
Chip mit Strafkammer
Der so genannten Offenlegungsschrift zufolge soll der Chip operativ oder per Injektion in den Körper eingepflanzt werden. Neben einem ersten Modell, das nur zur Überwachung diene, habe er einen zweiten Chip entwickelt, der über eine «Strafkammer» mit Gift verfüge. Es sei «sicher eingekapselt, ausser wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen», heisst es in der Schrift. Dann werde dieses Mittel durch Fernsteuerung über Satelliten freigesetzt.
«Gefahren für die Staatssicherheit»
Der Antragsteller begründet sein Ansinnen laut DPA mit Sicherheitsproblemen, etwa bei Pilgerfahrten in seinem Land, bei denen Menschen gelegentlich im Land bleiben, fliehen oder verloren gehen könnten, sowie «Gefahren für die Staatssicherheit durch gefährliche Straftäter und Terroristen».
Am Freitag liess das Patentamt ausrichten, dass die Erteilung eines solchen Patents in jedem Fall ausgeschlossen sei. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen, würden nicht erteilt. (rek/dpa)
Erstellt: 11.05.2009, 15:49 Uhr
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18 Kommentare
Ich bin sicher, daß Hunderte von Details an Handfeuerwaffen einen Patentschutz geniessen. Warum wurden dann diese Patente erteilt? Verstösst es mehr gegen die guten Sitten, wenn man einen Menschen per GPS-Navigation tötet, als wenn man in 200 Metern Entfernung hinter einem Busch hockt und per Laserstrahl den Hinterkopf eines Menschen anpeilt? Ich finde diese Unterscheidung nur zynisch. Antworten
































































