Digital

Cybermobbing via Facebook wird ein Fall für den Richter

Aktualisiert am 20.12.2010

Eine Frau, die in St. Gallen einen Beschwerdeführer online beschimpft und dafür von der Staatsanwaltschaft veurteilt wurde, zieht den Fall weiter.

«Bleibt Sachlich. Nicht persönlich werden. Keine Morddrohungen aussprechen»: Die Facebook-Site der Kugl-Anhänger hat 8000 Mitglieder.

«Bleibt Sachlich. Nicht persönlich werden. Keine Morddrohungen aussprechen»: Die Facebook-Site der Kugl-Anhänger hat 8000 Mitglieder.
Bild: Facebook.com

Artikel zum Thema

Stichworte

SwissquoteExklusiver Trading-Partner

[Alt-Text]

Seit Jahren kämpft ein Anwohner gegen die Lärmemissionen des Klubs Kultur am Gleis (Kugl) in der Stadt St. Gallen. Mit Erfolg: Gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts St.?Gallen im Frühling dieses Jahres ist der Jugendtreffpunkt nicht zonenkonform und muss darum schliessen.

Via Facebook ( 31.91 -3.39%) machte eine Frau gegen den Beschwerdeführer mobil. Sie beschimpfte ihn unter anderem als «Seckel» und «truurige Mensch». Wie «20 Minuten» schreibt, wurde die Frau jetzt von der Staatsanwaltschaft St. Gallen gebüsst. Sie muss wegen Beschimpfung eine Busse von 100 Franken sowie eine Geldstrafe von 210 Franken zahlen (auf Bewährung).

Das steht dort für die Ewigkeit

Für Mark Saxer vom Schweizer Polizei-Informatik-Kongress war dieses Urteil überfällig. «Jugendliche haben sich wegen Cybermobbings schon umgebracht. Man muss Leuten, die meinen, sie könnten jemanden ungestraft auf übelste beleidigen, die Grenzen aufzeigen.»

Beschimpfungen auf sozialen Netzwerken seien noch schlimmer als mittelalterliche Pranger. «Was einmal im Internet publiziert wurde, steht dort für die Ewigkeit.» Zur Höhe des Strafmasses und einer allfälligen präventiven Wirkung will sich Saxer nicht äussern: «Der Fakt, dass jemand gebüsst wurde, stimmt aber zuversichtlich.»

Nun kommt der Fall vor das Kreisgericht

Doch Tagesanzeiger.ch/Newsnet weiss: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Fall nicht abgeschlossen: Laut Jolanda Dörig, Untersuchungsrichterin bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen akzeptiert die Verurteilte das Urteil nicht. «Die Frau hat Einsprache erhoben.» Die nächste Instanz, welche den Fall zu bearbeiten hat, ist nun das Kreisgericht St. Gallen.

Die Betreiber des Kugls geben sich derweil unbeeindruckt: «Das Kugl wird zurzeit wie gewohnt weitermachen! Wir schliessen auch noch nicht früher an den Wochenenden! Somit kommt und tanzt bis in die Morgenstunden!», heisst es auf der Homepage des Klubs. (rek)

Erstellt: 20.12.2010, 10:47 Uhr

Digital

Populär auf Facebook Privatsphäre


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.