«Die Nutzer haben keine Kontrolle mehr über Facebook-Inhalte»
Von Reto Knobel. Aktualisiert am 18.02.2009 35 Kommentare
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- Tipps des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu Sozialen Netzwerken
- Die neuen Facebook-Nutzungsbedingungen im Wortlaut (englisch)
- Facebook-Gründer Mark Zuckerberg verteidigt das Vorgehen (englisch)
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175 Millionen – so viele Frauen und Männer sind Mitglieder bei Facebook. Das hat das grösste soziale Netzwerk am Montag stolz verkündet. Weniger offen hat das Unternehmen die Änderung der Nutzungsbedingungen kommuniziert. Bislang galt: Was immer auch Facebook-Mitglieder auf ihre Profilseite stellen – ob Adressen, Fotos oder Videos – Facebook kann damit machen, was es will. Seit dem 4. Februar verzichtet der Facebook-Nutzer nun selbst dann auf das Nutzungsrecht, wenn er seinen Eintrag gelöscht hat.
Im Detail: Facebook sichert sich «eine unwiderrufliche, unbefristete, nicht-exklusive, übertragbare, vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (...)», die es dem Konzern gestattet, die von den Nutzern geposteten Inhalte «benutzen, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, zurückbehalten, öffentlich aufführen oder darstellen, übertragen, scannen, formatieren, verändern, bearbeiten, übersetzen, auszugsweise veröffentlichen, anpassen, in derivativen Produkten verarbeiten und über verschiedene Wege verteilen» zu dürfen. Zusätzlich hat sich Facebook das Recht gesichert, mit den von den Mitgliedern gelieferten Inhalten zu werben.
Facebook als Schweizer Firma hätte ein Problem
Einmal auf dem Portal publiziert, können nun also auch Jahre nach der Löschung des Facebook-Eintrags private und peinliche Texte und Bilder in Anzeigen oder Newslettern von Facebook auftauchen. Zusätzliche Brisanz erhält die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dadurch, dass das Unternehmen diesen Schritt gemacht hat, ohne seine Mitglieder zu informieren. Erst das Technologieportal «The Consumerist» machte die neuen AGB am 15. Februar publik.
Dem Informationschef des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) stösst diese Taktik sauer auf: «Ich begreife nicht, warum Facebook die Änderung der AGB nicht klar und unmissverständlich seinen Mitgliedern kommuniziert hat», sagt Kosmas Tsiraktsopoulos. «Die Nutzer haben jetzt ein gravierendes Problem: Sie haben keine Kontrolle mehr über ihre Inhalte auf Facebook». Unter diesen Bedingungen müsse sich jeder Nutzer überlegen, ober es noch sinnvoll ist, Dienste von sozialen Netzwerken in Anspruch zu nehmen. Datenschutzexperte Tsiraktsopoulos ist überzeugt: «Wäre Facebook eine Schweizer Firma, würde sie gegen das Eidgenössische Datenschutzgesetz verstossen.»
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat inzwischen reagiert und versucht über einen Blogeintrag die Gemüter zu beruhigen. «Wir machen das nicht, um von Ihnen zu profitieren», schreibt er. Es gehe einzig darum, Facebook rechtlich zu schützen, wenn das Unternehmen es den Nutzern ermögliche, Inhalte mit anderen Nutzern und Diensten zu teilen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 18.02.2009, 14:22 Uhr
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