Digital

Fernsehen aus der Zeitmaschine

Von Angela Barandun. Aktualisiert am 08.02.2012 24 Kommentare

TV-Anbieter zeichnen neuerdings das ganze TV-Programm auf, damit die Kunden verpasste Sendungen zeitverzögert anschauen können. Sender wie die SRG sind davon nicht begeistert.

Nie mehr ohne «Desperate Housewives»: TV-Anbieter mit Programmarchiven machen es möglich, auch verpasste Sendungen anzuschauen.

Nie mehr ohne «Desperate Housewives»: TV-Anbieter mit Programmarchiven machen es möglich, auch verpasste Sendungen anzuschauen.
Bild: ABC

Digitales Fernsehen – die Angebote im Vergleich

Bei den digitalen TV-Angeboten für den Fernseher gibt es neben regionalen Angeboten drei grosse Wettbewerber: Swisscom, UPC Cablecom und neuerdings Sunrise. Cablecom bietet das Einsteigerabo ohne Aufnahmefunktion und mit limitiertem Senderangebot bereits für 4 Franken pro Monat an. Das vergleichbare Produkt kostet bei der Swisscom 14 Franken. Hinzu kommen je nachdem die Gebühren für Anschluss und Internetverbindung. Sunrise bietet ihr TV-Angebot derzeit nur in einem Bündel mit weiteren Diensten an, das sich gut mit den Bündelangeboten von Swisscom und Cablecom vergleichen lässt (siehe Tabelle). Alle drei kosten ungefähr gleich viel.

Bei den Web-TV-Angeboten ist die Auswahl deutlich grösser. Die wichtigsten drei stammen von Wilmaa, Zattoo und Teleboy; alle verfügen sie über ein Gratisangebot (werbefinanziert) und eine kostenpflichtige Premiumversion mit mehr Funktionen und besserer Bildqualität (siehe Tabelle). Allerdings bieten auch Newsportale wie Blick.ch (Ringier), 20min.ch oder Tagesanzeiger.ch/ Newsnet (beide gehören wie der TA zu Tamedia) ein Web-TV-Angebot. Voraussetzung ist eine Internetverbindung.

Die wichtigsten Webanbieter

Wilmaa Gratis: 48 Sender

Premium: Fr. 8.80 / Monat, Replay TV für die letzten 31 Tage

Zattoo Gratis: ~100 Sender, plus Replay TV für die letzten 30 Tage

Premium: Fr. 6.60 / Monat, Replay TV für die letzten 3 Monate, zusätzliche Senderpakete (Zusatzkosten)

Teleboy Gratis: ~70 Sender, einzelne Sendungen können aufgenommen werden, Speicher für maximal 2 Stunden

Premium: Fr. 6.60 / Monat, 15 Stunden Speicher für aufgenommene Sendungen, Download der Sendungen möglich

(Bild: TA-Grafik / Quelle: Anbieter)

Rechtliche Situation

Grundsätzlich ist der Fall klar: Ob bei Filmen, Musik, Büchern oder eben dem Fernsehprogramm – für den Eigengebrauch darf jeder Kopien machen. Man darf auch einen Dritten damit beauftragen. Nicht restlos geklärt ist im Fall des Fernsehprogramms, ob dieser Dritte auch ein Telecomanbieter wie Sunrise oder Swisscom sein darf. Kaum Bestand vor einem Gericht hätte die Praxis, Fernsehprogramme auf Vorrat zu kopieren, bevor jemand den Auftrag erteilt hat.

Hier behelfen sich die Anbieter mit einem Trick: Sie zeichnen zwar sämtliche Sendungen rund um die Uhr auf, der virtuelle Videorekorder des einzelnen Kunden läuft aber erst, nachdem er den Dienst explizit aktiviert hat – was dem Drücken der Record-Taste entspricht. Wer den Dienst heute abonniert, kann keine Sendungen von gestern sehen.

Hinzu kommt, dass das Gesetz nicht mit dem Wissen um die heutigen technischen Möglichkeiten geschrieben worden ist. Von den schier ungeschränkten und für den Endkunden oft kostenlosen Speicherkapazitäten wagte man damals noch nicht einmal zu träumen. Es ist daher offen, wie ein Gericht in einem konkreten Fall tatsächlich entscheiden würde. (aba)

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«Desperate Housewives» am Montag auf SF2 verpasst und nicht aufgenommen? Oder zufällig in den Abspann von «Verdammnis» reingezappt – der Verfilmung von Teil zwei der Millennium-Trilogie des schwedischen Krimiautors Stieg Larsson – und sich über den verpassten Film geärgert? Muss nicht sein. Dank modernem Fernsehen richtet sich das TV-Programm nach dem Zuschauer – und nicht umgekehrt.

Und das funktioniert so: Fernsehanbieter zeichnen das ganze Programm auf – rund um die Uhr. Auf diesen Fundus können die Zuschauer jederzeit zugreifen – ohne wie beim Videorekorder einen Film programmieren zu müssen. Wie weit man zurückblättern kann, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.Web-TV-Plattformen wie Zattoo und Wilmaa bieten ihren Kunden diesen Dienst schon seit über einem Jahr an. Für eine monatliche Gebühr kann man bei Dutzenden von Sendern beliebig aus dem Programm der letzten Wochen – bei Zattoo sogar der letzten Monate – auswählen. Bedingung ist eine durchschnittliche Internetverbindung und ein Computer. Für den Fernseher sind diese Übertragungen eigentlich nicht gedacht. Nun macht das Programmarchiv, das unter englischen Begriffen wie Come-Back-, Replay- oder Catch-Up-TV vermarktet wird, den Schritt auf den Fernsehbildschirm. Das jüngst lancierte digitale Fernsehangebot von Sunrise bietet erstmals landesweit einen derartigen Dienst, mit dem man maximal 28 Stunden zurück im TV-Programm reisen kann. Die Swisscom hat reagiert und ein vergleichbares Angebot für Mitte Jahr angekündigt. Auch regionale Kabelnetzanbieter wie Quickline aus Bern haben die Zeitmaschine im Programm.

Problem für die TV-Sender

Mit dem Schritt vom Computer auf den Fernsehbildschirm gewinnt die Idee nicht nur an Breite, sondern auch an Brisanz. Für die Fernsehsender steht viel auf dem Spiel. Zum einen, weil Reichweitenmessungen und Einschaltquoten derzeit nur Livefernsehen erfassen (siehe Text «Quotenmessung») unten. Je tiefer diese Zahlen sind, desto weniger kann ein TV-Sender für Werbeplätze verlangen. Zum andern, weil zeitversetztes Fernsehen auch das Vorspulen zulässt – und damit das Überspringen von Werbung. Auch das wirkt sich negativ auf die Einnahmen aus. Kommt dazu, dass viele Sender versuchen, ihre Inhalte über ein eigenes Videoportal zu vermarkten.

Wie nervös die Sender sind, zeigen etwa Aussagen des Schweizer Fernsehens. «Es ist nicht richtig, bereits gesendete Programme zur freien Auswahl anzubieten und sie ohne das Einverständnis der Urheber zu vermarkten», sagte Gilles Marchand, Direktor des Westschweizer Arms RTS, kürzlich im «Le Matin Dimanche». Er drohte implizit sogar mit rechtlichen Schritten: Die SRG werde die Angebote von Sunrise und Swisscom analysieren und sich dann entscheiden, ob man etwas dagegen unternehmen wolle. Gegenüber dem «Bund» gibt sich die SRG moderater: «Zurzeit hat die SRG keine Klage eingereicht», sagt Sprecher Daniel Steiner. Und: «Die SRG würde eine Klage nur dann in Betracht ziehen, wenn eigene Rechte durch Anbieter verletzt würden.» Ob das bei Sunrise TV – oder generell bei Programmarchiven – der Fall ist, wollte Steiner nicht sagen.

Wichtige Verhandlungen laufen

Bleibt die Frage, was hinter der auseinanderdriftenden Kommunikation steckt. Mögliche Gründe wären unterschiedliche Auffassungen oder kulturelle Differenzen. Eine andere Variante ist die Tatsache, dass derzeit für die Zukunft der Programmarchive zentrale Verhandlungen laufen. Konkret geht es um den Tarif, mit dem die Urheberrechte von Sendern und anderen Rechteinhabern abgegolten werden. Wer Fernsehsignale ausstrahlt, muss der Verwertungsgesellschaft Suissimage pro Nutzer eine Entschädigung abliefern. Für zeitversetztes Fernsehen, das neben Programmarchiven auch die Pausenfunktion oder Aufnahmen beim Digital-TV umfasst, existiert ein eigener Tarif.

Wer für was wie viel zahlen muss, handeln die Parteien gemeinsam aus, im Streitfall entscheidet die Eidgenössische Schiedskommission. Bereits über die aktuell gültigen Bestimmungen zum zeitversetzten Fernsehen herrscht Uneinigkeit. Der Verband Swissstream, der Firmen wie Zattoo oder Swisscom vertritt, fordert eine Gebührensenkung von 80 auf 30 Rappen pro Kunde und Monat, Suissimage ist dagegen. Der Entscheid der Schiedskommission wurde angefochten, derzeit liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht.

Opposition gegen Videothek

Parallel dazu laufen die Gespräche für den ab 2013 gültigen Tarif. Eine zentrale Rolle spielen dabei die jüngsten Entwicklungen. Als der Tarif das letzte Mal verhandelt wurde, waren keine Programmarchive auf dem Markt. Wichtig wird die Frage sein, wie lange ein Fernsehanbieter einen Film aufbewahren darf. «Wenn man Monate oder Jahre zurück das ganze Programm von Dutzenden von Sendern aufzeichnen kann und den Nutzern zusätzlich noch eine bequeme Suchfunktion anbietet, ist das nichts anderes als eine riesige Videothek», sagt Suissimage-Chef Dieter Meier. Dass es so weit kommt, wollen die Rechteinhaber unbedingt verhindern.

Eine Frage des Geldes

Den TV-Anbietern ist durchaus bewusst, dass sie mit ihren Angeboten Salz in eine Wunde streuen. Darum beschränkt sich ihr Archiv auf einen Tag – und nicht auf Wochen oder Monate: «Wir wollen die Möglichkeiten nicht ausreizen», bestätigt Thomas Leber, TV-Verantwortlicher bei Sunrise. Ähnlich äussert sich Swisscom, die ihr TV-Archiv ebenfalls auf «gut 24 Stunden» beschränken will. «Wir haben kein Interesse daran, auf Konfrontationskurs mit den Sendern zu gehen», sagt Sprecher Carsten Roetz. Rechtlich sehe man hingegen keine Probleme.

Ganz klar ist die Lage nicht (siehe Text «Rechtliche Situation»). Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Parteien es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Denn, so Suissimage-Chef Meier: «Solange der Preis stimmt, haben wir kein Problem damit, dass die Sendungen befristet archiviert werden.» Am Schluss geht es also nur um die Frage, was den Zuschauer das TV-Archiv kostet. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 08.02.2012, 06:15 Uhr

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24 Kommentare

Daniel Meier

08.02.2012, 08:38 Uhr
Melden 70 Empfehlung

Gerade das Schweizer Fernsehen sollte sich mit solchen Aussagen wie "...nicht richtig, bereits gesendete Programme zur freien Auswahl anzubieten..." zurückhalten. Immerhin bezahlen wir alle diese unsägliche Billag. Da frage ich mich dann manchmal schon wofür eigentlich, wenn ich mir anschaue, wieviel Werbung da zusätzlich noch gesendet wird. Antworten


Marco Lardi

08.02.2012, 08:54 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Mit Internet, könnte jeder sein eigenes TV Produzieren... Byby SRG... Antworten



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