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Filesharing: Was Nutzer jetzt beachten müssen

Von Reto Knobel. Aktualisiert am 26.01.2012 80 Kommentare

Die Verhaftung der Megaupload-Betreiber hat Folgen: Einige Filesharing-Dienste haben ihre Angebote bereits eingeschränkt. Der Schweizer Anbieter Rapidshare indes sieht keinen Handlungsbedarf. Wagt er zu viel?

1/10 Profitiert bislang vom liberalen Schweizer Urheberrecht: Die Schweizer Filesharing-Plattform Rapidshare.
Bild: Rapidshare.com

   

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Kim Schmitz – dick im Internetgeschäft

Kim Schmitz – dick im Internetgeschäft
Die US-Behörden haben die Website des Internetdienstes Megaupload geschlossen. Die Verantwortlichen wurden verhaftet.

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Ende November hat der Bundesrat entschieden: Das Urheberrecht wird nicht verschärft. Das heisst für Internetnutzer unter anderem, dass sie auch weiterhin straffrei Filme und Songs herunterladen können. «Der Download von – auch von urheberrechtlich geschützten – Filmen und Songs zu Privatzwecken ist in der Schweiz legal. In vielen anderen Ländern ist derselbe Sachverhalt allerdings illegal», so der Schweizer Jurist und Internetrechtsexperte David Rosenthal.

In der Schweiz, wo jeder Dritte über 15-Jährige Gratisdownloads tätigt, ist die Verunsicherung bei den Nutzern trotzdem gross. Grund ist das massive Einschreiten der US-Justiz, welche den Filesharing-Dienst Megaupload.com geschlossen und die Betreiber verhaftet hat.

Im Ausland hat der Druck der USA bereits gewirkt

Megaupload-Gründer Kim Schmitz werden kriminelle Tätigkeiten wie die Verbreitung von Raubkopien und Geldwäscherei vorgeworfen, den Inhabern der Urheberrechte sei dadurch ein Schaden von 500 Millionen Dollar entstanden. Ihm und seinen Geschäftspartnern drohen bis zu 20 Jahre Haft.

Der Druck hat gewirkt - andere Filesharing-Dienste wie Uploadet.to oder Filesonic.com haben ihr Angebot stark eingeschränkt. Nicht so das Schweizer Portal Rapidshare.com. Wir haben keine Angst, so Rapidshare-Chefin Alexandra Zwingli in einem Interview. Ihr Service sei «genauso legal wie Youtube oder Dropbox».

Deutsches Urteil gibt Rapidshare Recht

Ist das tatsächlich so? Einem Urteil eines Deutschen Gerichts aus dem Jahr 2010 zufolge haftet das Unternehmen weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen, die mit Hilfe des Dienstes durch Dritte begangen werden. Aus dem Urteil geht zudem hervor, dass der Sharehoster keine Dateinamen filtern muss, um illegale Uploads zu verhindern. Janine Jakob, Rechtsexpertin der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz geht davon aus, dass Schweizer Gerichte nicht anders urteilen würden. Zudem sei das Urheberrecht hierzulande liberaler ausgestaltet als in Deutschland oder in den USA.

Also hat die Schliessung von Megaupload keine Folgen für Rapidshare? David Rosenthal mag diese Frage nicht beantworten. Er sagt aber: «Filehoster sind an sich nicht illegal.» Janine Jakob wiederum teilt die Meinung von Alexandra Zwingli: «Die Firma Rapidshare bietet ihren Nutzern die Möglichkeit, grosse Datenmengen zu speichern und zu verwalten, egal wo man sich gerade befindet. Sobald mehrere digitale Fotos an Freunde oder Bekannte verschickt werden sollen, stossen andere Serviceangebote an ihre technischen Grenzen, so dass überhaupt keine andere Möglichkeit besteht, als die Datei bei einem Filehosting-Dienst abzulegen». Filehosting erfülle ein aktuelles Bedürfnis vieler Menschen, nämlich grosse Dateien schnell und einfach zu speichern und die Downloadlinks an Freunde und Bekannte zu versenden. Jedoch könne Rapidshare kaum für ein allfällig illegales Verhalten seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden.

«Hände weg von Peer-to-Peer-Netzwerken»

Die Konsumentenschützerin hält fest: «Der Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist in der Schweiz legal. Wenn ein User jedoch solche Inhalte uploadet und den Link dazu verbreitet, besteht ein Risiko, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.»

Auch David Rosenthal rät Nutzern in der Schweiz dringend davon ab, fremde Filme und Songs selber ins Internet zu stellen, denn «der Upload ist verboten. Hände weg von Peer-to-Peer-Netzwerken» (zu letzteren Tauschbörsen gehört zum Beispiel Bittorrent, Red.). Die Verbreitung von Raubkopien «war immer und ist nach wie vor illegal» weiss der Internetrechtsexperte – und dagegen gebe es rechtliche Instrumente, die auch genutzt werden sollen.

Liberales Schweizer Urheberrecht

Aus gesetzgeberischer Sicht dürfe die Frage der Verbreitung von Raubkopien aber nicht auf Peer-to-Peer-Netzwerke oder Filehoster wie Megaupload reduziert werden. «Wer am Urheberrecht herumschraubt, tangiert damit grundsätzlich die Art und Weise, wie wir mit Inhalten umgehen dürfen. Das kann Konsequenzen haben, die gut überdacht sein wollen. In der Schweiz war der Gesetzgeber bisher – wie ich meine zu Recht – vorsichtig», sagt Rosenthal in Bezug auf den Entscheid des Bundesrats von Ende November 2011, das Urheberrecht nicht zu verschärfen - einen Entscheid, den Janine Jakob übrigens vorbehaltlos befürwortet: «Unser liberales Urheberrecht sieht als Abgeltung für das Recht auf Privatkopie eine Vergütung auf sämtlichen Leerträgern wie beispielsweise CD-Rohlinge oder iPods vor, welche schlussendlich den Künstlern zugutekommt.»

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.01.2012, 14:58 Uhr

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80 Kommentare

Nick Schmid

24.01.2012, 15:31 Uhr
Melden 61 Empfehlung

«Unser liberales Urheberrecht sieht als Abgeltung für das Recht auf Privatkopie eine Vergütung auf sämtlichen Leerträgern wie beispielsweise CD-Rohlinge oder iPods vor, welche schlussendlich den Künstlern zugutekommt.» Das muss zuerst mal der Musikindustrie erklärt werden, die möchte offenbar doppelt abkassieren. Anders lässt sich der verzweifelte Kampf gegen Downloads nicht erklären. Antworten


Petra Steiger

24.01.2012, 15:20 Uhr
Melden 54 Empfehlung

Was man auch nicht vergessen sollte, in Afrika, Südamerika und Asien interessiert es niemanden, was Hollywood will. in Russland oder China landet kein Hubschrauber mit FBI-Agenten drin. Viele Server stehen sowieso nicht in USA/Europa. Antworten



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