Filme und Songs aus dem Netz: Was in der Schweiz erlaubt ist
Interview: Reto Knobel. Aktualisiert am 11.06.2011 47 Kommentare
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Janine Jakob ist Rechtsexpertin bei der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz.
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Tausende Schweizerinnen und Schweizer haben über Kino.to Kinofilme gestreamt. Nachdem das Portal geschlossen wurde, werden sich wieder viele Konsumenten Musik oder Filme herunterladen. Dürfen sie das, Frau Jakob?
Ja. In der Schweiz ist das Downloaden von Text-, Bild- oder Musikdateien zum persönlichen Gebrauch erlaubt, auch wenn die Inhalte geschützt sind. Ein solches Herunterladen ist für den privaten Nutzer grundsätzlich vergütungsfrei. Gesetzlich vorgesehen ist dagegen eine Vergütung auf die Leerträger...
...CD-Rohlinge oder iPods zum Beispiel.
Genau. Die Vergütung wird nicht vom privaten Konsumenten, sondern vom Hersteller oder Importeur der Leerträger geschuldet. Jedoch wird die Abgabe auf den Erwerber des Leerträgers abgewälzt, sodass der private Nutzer im Endeffekt seinen Gebrauch dennoch bezahlt.
Nicht unbedingt. Es gibt Portale, die gratis oder günstig Filme und Songs zum Download anbieten. Usenext.de zum Beispiel, das Inhalte ohne Einverständnis des Rechteinhabers offeriert. Upgeloadet wird nichts – ist es somit in der Schweiz auch legal?
Solange sich die Nutzung auf den Download beschränkt, macht man sich in der Schweiz nicht strafbar. Aber eben: Das Aufschalten («Uploaden») von geschützten Text-, Bild- oder Musikdateien auf einen jedermann frei zugänglichen Internet-Bereich ist definitiv nicht erlaubt. Es gibt dazu zwei Urteile: einen Entscheid des Strafgerichts Basel-Stadt vom 31. Januar 2003 und einen Entscheid des Bundesgerichts vom 11. August 1999.
Der Konsument, der File-Sharing nutzt, tut das in der Regel aber nicht aus kommerziellen Interessen. Er macht das nur, um im Gegenzug Filme herunterladen zu können.
Es ist völlig unerheblich, ob hinter dem Upload eine kommerzielle Gewinnabsicht steht oder nicht. Der Upload ist in jedem Fall illegal. Bei den meisten gängigen Filesharing-Programmen lässt sich der Upload – die Freigabe von Dateien – verhindern, respektive deaktivieren.
Kino.to ist nicht das einzige Streaming-Portal. Wer nichts downloaden will, sucht sich neue Streaming-Sites. Darf der Nutzer das?
In der Schweiz ist es, wie gesagt, erlaubt, Text-, Bild- oder Musikdateien für den Eigengebrauch herunterzuladen. Das Konsumieren von Musik sowie Filmen über Streaming-Websites ist in der Schweiz legal, sofern keine kommerziellen Ziele verfolgt werden. Somit darf man hierzulande einen Kinofilm von einer Streaming-Site herunterladen, speichern und in der Familie oder mit Freunden anschauen. Das gilt selbst dann, wenn das Material aus dubiosen Quellen stammt, also beispielsweise während einer Kinovorstellung heimlich aufgezeichnet wurde.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.06.2011, 13:16 Uhr
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47 Kommentare
Praktisch niemand, der via P2P etwas heruntergeladen hat, hätte es gekauft, wenn er es nicht hätte gratis downloaden können. Ich hätte keine einzige Datei gekauft, die ich gratis heruntergeladen habe. Der angebliche "Schaden" ist also sehr konstruiert und rein virtuell. Antworten
Digital
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

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