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«Google verschweigt, dass es um eine bessere Vermarktung der Nutzer geht»

Von Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschützer. Aktualisiert am 02.03.2012

Sind Googles Datenschutzbekenntnisse nur Schall und Rauch? Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, antwortet Google-Managerin Alma Whitten.

«Zugriffe durch Behörden auf die Datenbanken können nicht ausgeschlossen werden»: Hanspeter Thür, oberster Schweizer Datenschützer.

«Zugriffe durch Behörden auf die Datenbanken können nicht ausgeschlossen werden»: Hanspeter Thür, oberster Schweizer Datenschützer.
Bild: Keystone

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Googles neue Datenschutz-Richtlinie führt alle Informationen aus Diensten wie Youtube, Picasa und Google Mail zusammen. Befürworten Sie diese Neuerung?

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Der zweite Gastbeitrag

Am Donnerstag, 1. März, ändert Google seine Datenschutzbestimmungen.

Für die kostenlosen Onlinedienste wie etwa den Fotodienst Picasa, den Kartendienst Google Maps, das soziale Netzwerk G+ oder auch Youtube sollen künftig dieselben Datenschutzbestimmungen gelten.

Diese waren bislang getrennt und unterschiedlich – rund 60 verschiedene Datenschutzbestimmungen werden zusammengefasst. Gleichzeitig sollen die Nutzer künftig nur noch ein Konto über alle Dienste hinweg besitzen.

Wie sinnvoll ist das? Was bezweckt Google damit? Antworten darauf liefert Googles oberste Privacy-Verantwortliche, Alma Whitten, schweizweit exklusiv für Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Den Text dazu gibt es hier.

Sind Googles Datenschutzbekenntnisse aber vielleicht nur Schall und Rauch? Rechts finden Sie die Replik von Hanspeter Thür, dem obersten Schweizer Datenschutzbeauftragten.

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So lässt sich die Privatsphäre schützen

Die oberste Regel im Umgang mit Datensammlern lautet: Seien Sie sparsam mit den Informationen, die Sie von sich preisgeben. Egal ob Kontaktinformationen, Bilder oder Hobbys – denken Sie immer daran, dass sich Daten nur schwierig aus dem Internet entfernen lassen.

Sei es auf Facebook, Google+ oder anderen Diensten: Schaffen Sie sich einen Überblick über die Privatsphäre-Optionen. Wollen Sie etwa verhindern, dass Ihr Facebook-Profil bei einer Google-Suche gefunden werden kann, können Sie das bei Facebook in den Optionen unter der Privatsphäre-Rubrik «Anwendungen und Webseiten» ausschalten. Unter «Funktionsweise von Markierungen» lässt sich zudem die automatische Gesichtserkennung deaktivieren.

Möchten Sie verhindern, dass ein einzelner Internetkonzern zu viele Daten über Sie sammelt, informieren Sie sich über Alternativen. Die Gefahr des Missbrauchs sinkt, wenn sich Ihre Nutzerdaten auf mehrere Unternehmen aufteilen. Statt neben Google+ und G-Mail auch noch die personifizierte Google-Suche zu verwenden, nutzen Sie zum Beispiel Scroogle, Bing oder DuckDuckGo. (cze)

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Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Mit der nach eigenen Angaben grössten Kommunikationsoffensive in der Geschichte des Unternehmens preist Google (GOOG 591.53 -2.01%) seine neuen Datenschutzbestimmungen in den höchsten Tönen: Der Nutzer werde von diesen Änderungen nur profitieren, weil ihm die Verknüpfung der Daten zahlreiche neue Möglichkeiten und Vereinfachung biete.

Dabei verschweigt Google, dass diese neuen Möglichkeiten in erster Linie der Werbewirtschaft dienen und der Firma eine bessere Vermarktung ihrer Nutzer bringt, die gezielter beworben werden können. Datenschutzbedenken werden zurückgewiesen, mit der Begründung, dass durch die Verknüpfung der Dienste ja keine neuen Informationen gesammelt würden.

Aussagekräftige neue Personenprofile

Das sehe ich anders. Mit der Zusammenführung der Nutzerdaten können sehr aussagekräftige neue Personenprofile entstehen, die detailliert Auskunft geben über Merkmale wie Interessen, Tätigkeiten, Freundes- und Bekanntenkreis, Charakter, Vorlieben und vieles mehr.

Berücksichtigt man, dass Google inzwischen gegen 70 Dienste anbietet, kommt von seinen Nutzern eine gewaltige Datenmenge zusammen. Auch wenn Google beteuert, die Daten nicht weiterzugeben, ist eine solch umfangreiche Datensammlung für die betroffenen Personen heikel, denn Datenpannen, Missbrauch, Hackerangriffe oder Zugriffe durch Behörden auf die Datenbanken können nicht ausgeschlossen werden.

Nutzer verlieren die Wahlfreiheit

Trotz der aufwendigen Informationskampagne bleiben noch zahlreiche Fragen zur Bearbeitung der Nutzerdaten durch das Unternehmen offen: So ist unter anderem unklar, wie die Daten genau verknüpft und ausgewertet werden. Problematisch ist ebenfalls, dass die Userin und der User der Verknüpfung ihrer Daten nicht widersprechen können, was ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt. Google bietet zwar verschiedene Funktionen wie das Dashboard an, mit denen man eine gewisse Kontrolle über die angehäuften Daten erhält. Dazu müssen die Nutzer aber von sich aus tätig werden.

Privacy by design!

Dabei sollte es eigentlich umgekehrt sein: Die Grundeinstellungen von Internetdiensten sollten so gewählt sein, dass sie einen grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre gewährleisten und dass aktiv werden muss, wer darauf verzichten will. Privacy by design heisst die Lösung eines verantwortungsvollen Datenschutzes im Zeitalter einer dramatischen technischen Entwicklung. Das fordert übrigens auch die Europäische Union, die über eine neue Privacy-Richtlinie die Rechte der Internetnutzer stärken will. Nach wie vor nimmt Google die Anliegen der europäischen Datenschutzbehörden aber nicht ernst und mokiert sich über viel zu restriktive Gesetze.

Kritik auch aus den USA

Inzwischen ist aber der Widerstand gegen Googles neue Datenschutzbestimmungen auch in den USA angekommen, wo der Datenschutz traditionell einen geringeren Stellenwert hat. So hat die Nationale Vereinigung der Staatsanwälte letzte Woche in einem Schreiben an den Konzern dessen neue Privacy-Policy kritisiert, nachdem ihm bereits die Konsumentenschutzorganisation Epic ungenügende Transparenz vorgeworfen hatte.

Dazu passt auch, dass die Datenschutzbeauftragten weltweit erst wenige Tage vor dem Gang an die Öffentlichkeit über die bevorstehenden Änderungen informiert wurden. Und die Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten fand mit ihrer Bitte, mit der Umsetzung zwecks vertiefter Abklärungen noch zuzuwarten, kein Gehör. Da liegt der Verdacht nahe, dass es sich beim «Bekenntnis zum Datenschutz» in erster Linie um ein Lippenbekenntnis handelt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 01.03.2012, 16:03 Uhr

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