Hannibal ist offline – Nachrichtendienst beobachtet Seite
Von Reto Knobel. Aktualisiert am 21.10.2009
Wahrscheinlich gehackt: Hannibal.ly ist offline.
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Seit heute Morgen ist die libysche Hass-Site Hannibal.ly offline. Wer die URL eingibt, bekommt als Antwort nur die Meldung «Bandwidth Limit Exceeded» geliefert («Bandbreiten-Limit überschritten»). Auf der Site heisst es auch (übersetzt): «Der Server kann Ihre Anfrage zur Zeit nicht erfüllen, da der Besitzer das Bandbreiten-Limit erreicht hat. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt».
Wahrscheinlich wurde die Seite, die seit Wochen die Schweizer Regierung verunglimpft und Bundespräsident Hans-Rudolf Merz als Nazi betitelt, gehackt. Tagesanzeiger.ch/Newsnet liegt mittlerweile ein Bekenner-Mail vor, in welchem ein Zürcher Systemtechniker mit dem Pseudonym «J» sich zu der Attacke bekennt.
Telefonnummer nicht mehr im Betrieb
Auch der offizielle Betreiber von Hannibal.ly, Muhammad Attawil, hat sich abgemeldet. Wer ihn telefonisch in Libyen zu erreichen versucht, wird auf einen Anrufbeantworter umgeleitet. «Die gewünschte Nummer ist abgeschaltet», heisst es dort nur.
Mittlerweile beschäftigt sich auch der Nachrichtendienst des Bundes mit den Provokationen aus dem Ausland. «Dem Dienst für Analyse und Prävention ist Hannibal.ly bekannt», sagt Felix Endrich, Leider Kommunikation im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). «Er verfolgt im Rahmen seiner Möglichkeiten im Internet die Sites mit dschihadistischen oder extremistischen Inhalten und hält die betroffenen Departemente über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden.»
Bundesamt für Polizei kann aktiv werden
Die Internetseite sei zum jetzigen Zeitpunkt trotz ihres kriegerischen Vokabulars als «provokativ, aber nicht als direkt gefährdend einzustufen». Sie werde jedoch weiter beobachtet, «falls weitere, möglicherweise zu physischer Gewalt aufrufende Schritte in einem 'Krieg gegen die Schweiz' propagiert werden könnten».
Wenn sich zur Gewalt aufrufende Propaganda auf einem schweizerischen Computer befindet, kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nach Anhörung des Dienstes für Analyse und Prävention Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit die Löschung der Internetseite verfügen. Existiert das Material nicht auf einem schweizerischen Computer, so kann das Fedpol eine Sperrempfehlung an die schweizerischen Provider erlassen. Voraussetzung ist, dass der Inhalt des Propagandamaterials konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.10.2009, 13:51 Uhr
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