Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs mitnichten gänzlich ungeniert
Von Peter Wälty. Aktualisiert am 10.11.2010 31 Kommentare
Peter Wälty ist Chefredaktor bei Newsnetz/Tagesanzeiger.ch.
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Das Bundesgericht hat im Fall des Schweizer Fernsehens SF entschieden, dass Kommentare unter den Quellenschutz fallen. Das heisst, dass der Datensatz, der die Identifizierung des Verfassers erlaubt, auch gegenüber einem Strafverfolger nicht herausgegeben werden muss. Es steht den Medien in Zukunft also frei, die Kommentatoren zu schützen oder nicht.
Die Frage stellt sich, was dies nun für Portal-Betreiber bedeutet. Denn nur allzu oft wird aus der Deckung vermeintlicher Anonymität in Blogs oder Artikel-Kommentaren aus sehr schwerem Geschütz vernichtende Munition geschossen. Und nur allzu oft wird dabei das Recht auf freie Meinungsäusserung mit einem Recht auf Unfairness verwechselt. Daran kann kein Portalbetreiber ein Interesse haben.
Deshalb ist es unsere erste Pflicht zu verhindern, dass problematische Kommentare überhaupt erst veröffentlicht werden. Newsnetz beschäftigt drei Personen, die sich um nichts anderes kümmern als um das Prüfen und Freischalten der mehr als tausend Textbeiträge, die täglich von unseren Lesern gepostet werden. Jeder einzelne wird gelesen. Das Freischalten folgt dabei einem Regelwerk, das laufend ergänzt wird. Nicht publiziert werden unter anderem ehrverletzende, verleumderische, diskriminierende oder rassistische Beiträge. Und ganz nebenbei: Ihnen, lieber Leser, liebe Leserin, würde wohl die Schamröte ins Gesicht steigen, wenn wir Ihnen zeigten, was im Rechen dieser Kläranlage so alles hängen bleibt.
Aber Fehler passieren. Und es kann sein, dass ein unflätiger Kommentar trotz aller Vorsicht durchrutscht: Eine üble, möglicherweise sogar strafrechtlich relevante Unterstellung an die Adresse einer real existierenden Person beispielsweise. In wenigen Minuten wird der Text von Google erfasst und ist auffindbar für jedermann auf dem ganzen Globus. Der Ruf des Verunglimpften ist so im Handumdrehen nachhaltig ruiniert. Soll der Urheber eines derartigen Beitrags Quellenschutz geniessen? Handelt es sich beim Kommentator wirklich um einen wertvollen Informanten?
Wir begrüssen das Urteil des Bundesgerichts, das den Entscheid über eine Datenfreigabe dem Portalbetreiber überlässt. Damit wird sich ein vorsätzlicher Rufmörder weiterhin nicht in hundertprozentiger Sicherheit wähnen können. Medienhäuser hingegen sind im Interesse aller Beteiligten dringend dazu angehalten, bei der Prüfung der Kommentare die grösstmögliche Sorgfalt walten zu lassen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.11.2010, 14:53 Uhr
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