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Kim Dotcom wieder auf freiem Fuss

Aktualisiert am 22.02.2012 6 Kommentare

Nach seiner Festnahme in Neuseeland ist der Megaupload-Gründer Kim Schmitz gegen Kaution wieder freigelassen worden. Der 38-Jährige muss in seinem Haus in Auckland bleiben und darf nicht ins Internet gehen.

Ist froh, seine drei Kinder und seine schwangere Frau wiederzusehen: Kim Schmitz alias Kim Dotcom geht in Auckland an Journalisten vorbei.

Ist froh, seine drei Kinder und seine schwangere Frau wiederzusehen: Kim Schmitz alias Kim Dotcom geht in Auckland an Journalisten vorbei.
Bild: Keystone

Wieder frei: Kim Dotcom wurde auf Kaution entlassen. (Video: Reuters)

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Der umstrittene Internetunternehmer Kim Schmitz alias Kim Dotcom ist nach einer Festnahme in Neuseeland gegen Kaution wieder auf freien Fuss gesetzt worden. Es bestehe keine Fluchtgefahr, teilte das Justizministerium in Wellington mit.

Neben der Beschlagnahmung seines Vermögens sei auch seine Familie ein Grund, weshalb Schmitz ein Interesse daran habe, in Neuseeland zu bleiben, argumentierte Richter Nevin Dawson. Als Auflage darf der 38-Jährige nicht ins Internet gehen und muss in seinem Anwesen in Auckland bleiben, es sei denn, es gebe einen medizinischen Notfall.

Keine substanzielle Basis

Der Anwalt von Schmitz, Paul Davison, sagte, sein Mandant sei entschlossen, weiter gegen die US-Vorwürfe zu kämpfen. Diese hätten «keinerlei substanzielle Basis». Schmitz selbst sagte, er sei erleichtert, seine drei kleinen Kinder und seine schwangere Frau wiederzusehen.

Drei weitere gemeinsam mit Schmitz festgenommene Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes waren bereits zuvor auf Kaution freigekommen. Sie alle sollen sich massiver Internetpiraterie schuldig gemacht haben, da Megaupload das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.

Rückschlag für US-Justiz

Die Entscheidung des Richters vom Mittwoch ist ein Rückschlag für die US-Justiz, die eine Auslieferung der vier Megaupload-Verantwortlichen fordert. Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen soll voraussichtlich am 20. August stattfinden.

Sollte der aus Kiel stammende Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht dem ehemaligen Internethacker die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft. Die US-Behörden werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar verdient zu haben.

Megaupload bot seinen Nutzern seit 2005 an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten. Dotcom war am 20. Januar in Neuseeland festgenommen worden. (wid/sda)

Erstellt: 22.02.2012, 09:41 Uhr

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6 Kommentare

Sandra Kaufmann

22.02.2012, 12:02 Uhr
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Ist doch komisch, eigentlich müsste so die ganze Weltwirtschaft verklagt werden, denn Autohändler verkaufen Autos auch an Verbrecher, Vermieter vermieten Häuser an Kriminelle, sogar Lebensmittelgeschäfte verkaufen Essen an ALLE usw.! Zudem kann jeder vom TV und Radio alles aufnehmen, was ihm beliebt (wir zahlen ja auch Gebühren).... Was nun? 20 Jahre für den lustigen Kerl? Das wäre barbarisch! Antworten


Ramon Paxus

22.02.2012, 09:28 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Der hat hoffentlich vorgesorgt und hat noch Connections die Ihn und seine Familie nach Deutschland bringen können. Von dort darf er nämlich, als deutscher Staatsbürger, nicht ausgeliefert werden.
Bei einem fairen Verfahren in DE sollte sich auch der Wirbel um die angebliche Illegalität von Megaupload schnell klären. Falls tatsächlich illegal sollte eine Geldbusse reichen.
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