Musik- und Film-Downloads zum Eigengebrauch bleiben legal
Aktualisiert am 30.11.2011 75 Kommentare
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Die Schweiz ist ein Sonderfall: Wer im Internet Dateien herunterlädt, aber nicht selber anbietet, macht sich nicht strafbar. Das gilt selbst dann, wenn das Material aus dubiosen Quellen stammt, also beispielsweise während einer Kinovorstellung heimlich aufgezeichnet wurde. Das Aufschalten («Uploaden») von geschützten Text-, Bild- oder Musikdateien auf einen jedermann frei zugänglichen Internet-Bereich ist aber nicht erlaubt (siehe dazu das Interview mit der Stiftung für Konsumentenschutz). An dieser Rechtslage wird sich nichts ändern: Der Bundesrat verzichtet darauf, das Urheberrecht anzupassen.
Das Internet habe die Nutzung von Musik, Filmen und Computerspielen zwar fundamental verändert, schreibt der Bundesrat in einem am Mittwoch publizierten Bericht. Auf das kulturelle Schaffen wirke sich dies jedoch nicht nachteilig aus, teilte der Bundesrat mit. Denn das Geld, das die Internetnutzer beim kostenlosen Herunterladen sparten, gäben sie weiterhin für den Konsum im Unterhaltungsbereich aus.
Statt für eine CD zahlen die Konsumenten einfach vermehrt für Konzerte, Kinobesuche oder Merchandising, wie es in dem Bericht heisst. Von dieser Entwicklung seien vor allem die grossen ausländischen Produktionsfirmen betroffen. Diese müssten sich anpassen. Das «nationale Kulturschaffen» werde nicht tangiert.
Der rechtliche Rahmen genügt
Aus diesen Gründen verzichtet der Bundesrat darauf, das Urheberrecht anzupassen. Der aktuelle rechtliche Rahmen ermögliche es bereits, unerlaubten Werknutzungen angemessen entgegen zu treten, schreibt er.
Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) vom März 2010. Der Ständerat hatte den Bundesrat mit der Annahme des Postulats beauftragt zu prüfen, ob Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen nötig sind.
IFPI nicht einverstanden
Anders sieht dies der Dachverband der Tonträgerproduzenten der Schweiz (IFPI): Im Kampf gegen die Piraterie im Internet brauche es bessere gesetzliche Rahmenbedingungen, teilte IFPI im vergangenen Frühling bei der Präsentation der Verkaufszahlen 2010 mit.
Im Jahr 2010 war der Umsatz mit physischen Tonträgern in der Schweiz im Vorjahresvergleich von 144 auf 121 Millionen Franken ( minus 16 Prozent) gesunken. Bezahlte digitale Downloads legten in der Schweiz um 11 Prozent von 23,7 auf 26,3 Millionen Franken zu.
(rek/sda)
Erstellt: 30.11.2011, 12:04 Uhr
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75 Kommentare
Ich lade mir pro Monat ~15 CDs aus der rechtlichen Grauzone. Die Besten kaufe ich danach, besuche Konzerte, kaufe Merchandising. Ich möchte mal sehen, dass einer, der keine Gratisdownloads nutzt, so viel Geld wie ich für Musik ausgibt... Die Majorlabels sind die Verlierer, denn wer intensiv Vorhören kann, greift im Endeffekt auch weniger zu langweiligem Pop. Antworten
Ich habe gezwungenermassen bereits beim Kauf des Speichermediums (CD-Rohling, Festplatte, MP3-Player) Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, unabhängig davon, ob ich darauf Downloads ablege. Wieso soll ich also nochmals dafür bezahlen, wenn ich etwas runterzulade? Unfreiwillig doppelt zahlen musste ich zudem schon etliche Male: Beim Kauf einer Original-CD, welche ich auf meinen MP3-Player kopiere. Antworten
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