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Robin Hood der Generation Internet

Aktualisiert am 02.12.2008

Die amerikanische Musikindustrie deckt die Nutzer von Tauschbörsen mit Millionenklagen ein. Der 69-jährige Harvard-Professor Charles Nesson verteidigt das Recht auf Gratis-Songs.

Alles andere als ein gewöhnlicher Jurist: Harward-Professor Charles Nesson kämpft gegen die Musikindustrie.

Alles andere als ein gewöhnlicher Jurist: Harward-Professor Charles Nesson kämpft gegen die Musikindustrie.
Bild: Keystone

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In der Schweiz nicht strafbar

Das neue Urheberrecht erlaubt den Download von Musik und Filmen aus dem Internet. Und zwar nicht nur, wenn man sie online kauft, sondern auch wenn man sie gratis von frei erreichbaren Servern und PCs herunterlädt. Das Uploaden (Anbieten) von Musik im Internet ist für Private hingegen verboten.

Die Musikindustrie in den USA hat seit 2003 tausende von Teilnehmern an Musiktauschbörsen im Internet mit Klagen überzogen und so den «Song-Swappern» das Geld aus der Tasche gezogen.

Jetzt bläst ein Professor der renommierten Harvard Law School zum Gegenangriff: Charles Nesson kämpft gegen die gesetzliche Grundlage für die Klagewelle. Der 69-jährige Jurist ist nicht irgendwer. 1971 verteidigte er Daniel Ellsberg im Prozess um die Veröffentlichung geheimer Pentagon-Dokumente zum Vietnamkrieg. Und in den 80er Jahren beriet er die Kläger in einem Prozess wegen Asbestvergiftung, der dem Film «Zivilprozess» mit John Travolta als Vorlage diente. Inzwischen hat er sich als Gründer von Harvards Berkman Center for Internet and Society auch einen Namen im Internetrecht gemacht.

Der Anfrage eines Bundesrichters in Boston folgend vertritt Nesson jetzt den 24-jährigen Studenten Joel Tannenbaum, der wie mehr als 30'000 andere vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) verklagt wurde. Fast alle diese Fälle wurden ohne Gerichtsurteil beigelegt - die Beschuldigten scheuen die hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

500 Dollar sind nicht genug

Auch Tenenbaum wollte die Beschuldigung der RIAA aussergerichtlich regeln. Der Verband wirft ihm die Nutzung der File-Sharing-Plattform Kazaa vor: Er soll 2004 mindestens sieben Songs heruntergeladen und 816 Songs bereitgestellt haben. Tenenbaum bot der RIAA die Zahlung von 500 Dollar (393 Euro) an.

Der Verband aber verlangte 12'000 Dollar. Und er beruft sich auf ein Gesetz, das noch höhere Schadensersatzbeträge vorsieht, nämlich 150'000 Dollar für jeden Fall einer bewussten Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes. Das bedeutet, dass Tenenbaum zur Zahlung von einer Million Dollar gezwungen werden könnte.

Jetzt ist Professor Nesson dem Studenten zu Hilfe geeilt. Er macht geltend, dass die gesetzliche Grundlage für die Forderungen der Musikindustrie, der «Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act» von 1999, verfassungswidrig sei. Dieses Gesetz habe faktisch dazu geführt, dass eine private Organisation die zivile Umsetzung eines Strafgesetzes erzwinge, kritisiert Nesson. Dabei versuche der Verband immer wieder, die Beschuldigten mit der Aussicht auf langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren einzuschüchtern, damit sie davon absähen, die Beschuldigung juristisch klären zu lassen.

RIAA-Sprecherin Cara Duckworth entgegnet, die Anschreiben an mutmassliche Copyright-Piraten sei eine angemessene Antwort angesichts der Verluste von mehreren Milliarden Dollar aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in den File-Sharing-Netzen. «Es sollte klar sein, dass das illegale Downloaden und Verteilen von Musik mit vielen Risiken behaftet und nicht anonym ist», sagte Duckworth.

«Potenzielle Rechtsverletzer abschrecken»

Inwieweit das den RIAA-Verfahren zugrunde liegende Copyright-Gesetz verfassungsgemäss sei, sei eine noch offene frage, erklärt der Anwalt Ray Beckerman aus Forest Hills, New York, der andere Download-Beschuldigte vertritt und seine Erfahrungen in einem Blog austauscht. «Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmässigkeit angezweifelt wurde», sagt Beckerman.

Im September setzte ein Bundesrichter ein neues Verfahren an im Fall einer Frau aus Minnesota, die 220'000 Dollar für den illegalen Download von 24 Musiktiteln zahlen soll. Dabei forderte Richter Michael Davis den Kongress auf, die Gesetze so zu ändern, dass es nicht mehr möglich sei, exzessiv hohe Schadensersatzbeträge festzusetzen. Zwar sei es nicht von der Hand zu weisen, dass illegale Downloads der Musikindustrie Schaden zufügten. Die von dem Verband geforderten Summen seien aber völlig unangemessen.

Die Musikindustrie aber verteidigt die bisherige Praxis. In den zum Fall Tenenbaum eingereichten Unterlagen heisst es, die gesetzlich zulässigen Schadensersatzforderungen dienten nicht nur dazu, «den Copyright-Inhaber zu entschädigen, sondern auch dazu, den Rechtsverletzer zu bestrafen und andere potenzielle Rechtsverletzer abzuschrecken».

Warum nicht Musiktitel mit Werbung anbieten?

Professor Nesson aber will sich nicht damit zufriedengeben. Die Branche sollte neue Wege entwickeln, um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern, fordert er. Die Musikindustrie müsse halt mal etwas kreativer werden. Nesson schlägt vor, Musiktitel mit Werbung zu koppeln und online kostenlos anzubieten, und sagt: «Es gibt alternative Möglichkeiten, um Unterhaltung so zu verpacken, dass die Künstler ihr Honorar bekommen.» (rek/ap)

Erstellt: 02.12.2008, 13:38 Uhr

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