«Scheissjob, Scheissfirma»: Digital gemotzt, real entlassen
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«Scheisstag, Scheissjob, Scheissfirma, Scheisschefs.» Mit dem Kommentar auf der Facebook-Seite seiner Gewerkschaft wollte sich der Franzose Eric Blanchemain Ende 2010 den Frust vom Leibe schreiben. Am Tag zuvor hatte sich eine Arbeitskollegin umgebracht, er selbst leitete das Komitee zur Klärung der innerbetrieblichen Verwicklung. Was Blanchemain nicht ahnte: Sein Kommentar war erst der Beginn des Ärgers. Sein Arbeitgeber suspendierte ihn kurz darauf wegen Verunglimpfung des Betriebs.
Bedrohung Facebook
Dass Rufschädigung durch Social Media auch bei hiesigen Unternehmen ein Thema ist, zeigt eine Umfrage der Schweizer Kaderorganisation: 82 von 145 Teilnehmenden erklärten, sie sähen den Ruf ihrer Firma durch Facebook ( 31.91 -3.39%) und Co. bedroht. Hierzulande hätte es laut Rechtsanwalt Urs Egli jedoch noch keine Entlassungen aufgrund digitaler Rufschädigung gegeben. «Für eine fristlose Entlassung müsste man sich extrem negativ über den Arbeitgeber äussern.» In der Regel folge zuerst eine Abmahnung des Fehlbaren. Die grösste Gefahr sieht Egli darin, dass Arbeitnehmer unbewusst Geschäftsgeheimnisse verraten. Generell gelte: «Wenn es um den Job geht, sich besser zweimal überlegen, was man schreibt.»
Denn Blanchemain ist kein Einzelfall. Im Jahr 2008 entliess die britische Fluggesellschaft Virgin Atlantic 13 Besatzungsmitglieder, die sich auf Facebook negativ über ihren Arbeitgeber geäussert hatten. Im englischen Clacton erhielt eine 16-jährige Mitarbeiterin 2009 die sofortige Kündigung, weil sie ihren Job als langweilig bezeichnet hatte. Im November letzten Jahres bezeichneten drei Angestellte einer Pariser Beraterfirma ihr Unternehmen als «Club der Unheilvollen». Auch hier mit unheilvollem Effekt. Die darauf folgende Kündigung wurde gar vom Arbeitsgericht bestätigt. Die Begründung: Angestellte dürften ihre Vorgesetzten nicht ungestraft öffentlich kritisieren oder diffamieren.
Klare Regeln fehlen
Solchen Konflikten vorzubeugen, sei nicht einfach, sagt Rechtsanwalt Urs Egli. Einem Verbot der Plattform am Arbeitsplatz steht er skeptisch gegenüber: «Das Internet ist überall. Die Unternehmen sollten konkrete Richtlinie erarbeiten oder die Mitarbeiter zumindest gut informieren.»
Dass dies heute noch nicht die Regel ist, zeigt der «Social Media Report 2010». Die bisher grösste Studie zum Einsatz von Social Media im deutschsprachigen Personalwesen lässt ein grobes Defizit erkennen: Zwar ermöglicht die Hälfte der Firmen ihren Mitarbeitern freien Zugang zu Facebook und Co., entsprechende Richtlinien haben aber die wenigsten: Lediglich 18 Prozent der Unternehmen kennen konkrete Regeln für den Gebrauch der sozialen Medien.
Auch die Berner patzen
Die Nachfrage bei fünf grossen Berner Unternehmen zeigt, dass man sich auch hierzulande schwertut mit den neuen Kommunikationskanälen. Für die einfachste Lösung haben sich Post, SBB und Visana entschieden: Sie haben die Nutzung von Facebook am Arbeitsplatz gesperrt. Die Post unterstütze zwar die Nutzung moderner Kommunikationsplattformen, sagt Sprecherin Nathalie Salamin. «Allerdings nur, solange der Betrieb nicht gefährdet ist.» Die Sperrung sei erfolgt, um einem «möglichen Sicherheitsvorfall» vorzugreifen. Auch der Kanton Bern geht diesen Weg: Bis 2014 will er allen Staatsangestellten die Nutzung von Facebook verbieten – in der Finanzdirektion ist das Verbot bereits umgesetzt.
In der Nutzung frei sind hingegen die Mitarbeitenden von Swatch und Swisscom. «Die Chancen des Netzwerks sind gleichzeitig seine Gefahren», sagt Swatch-Sprecherin Béatrice Howald. Die Swatch Group mache ihre Angestellten explizit auf die Risiken aufmerksam. Auch Swisscom-Sprecher Carsten Roetz weiss: «Es besteht das Risiko, dass Vertrauliches nach aussen gerät.» Man habe aber Richtlinien erstellt und vertraue auf die Loyalität der Mitarbeitenden.
Konsequenzen bleiben unklar
Was aber, wenn diese Loyalität bröckeln sollte? Keines der befragten Unternehmen kann von einem solchen Ereignis berichten. Entsprechend unklar sind denn auch die allfälligen Konsequenzen: Man müsse von Fall zu Fall entscheiden, heisst es einhellig. Lediglich die Post verweist auf die im Gesamtarbeitsvertrag festgehaltene Treuepflicht: «Die Mitarbeitenden haben ihre Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen der Post in guten Treuen zu wahren.» Ganz egal, ob real oder digital. (Berner Zeitung)
Erstellt: 02.02.2011, 16:15 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.



