Wer hats erfunden? Schweizer Unternehmen verklagt Apple
Von Reto Knobel. Aktualisiert am 25.03.2009 19 Kommentare
Der kleinste, aber erfolgreichste E-Book-Reader: Das iPhone lässt sich dank Programmen wie Stanza als elektronisches Lesegerät verwenden.
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«Ja, es stimmt. Wir haben ein Anwaltsbüro in den USA mit dieser Sache beauftragt», bestätigt Monec-Verwaltungsratspräsident Paul Santner Recherchen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Konkret argumentiert das auf die Entwicklung und Vermarktung von Datenübertragungsanlagen in mobilen elektronischen Kommunikationssystemen spezialisierte Berner Unternehmen, dass Apple Software zur Darstellung von E-Books auf dem iPhone in seinem App Store vertreibt. Dies soll ein Beweis dafür sein, dass das iPhone auch ein E-Book-Reader ist. Das Schutzrecht mit dem Namen «Electronic device, preferably an electronic book» habe Monec aber bereits vor sieben Jahren eingereicht. Das US-Patent 6'335'678 beschreibt «ein leichtes elektronisches Gerät mit einem berührungsempfindlichen LCD-Bildschirm, dessen Grösse ausreichend ist, um eine Buchseite darzustellen».
Das Telefon, das auch ein Buch ist
Mit «Kindle for iPhone and iPod touch» bietet Amazon im App Store eine Software an, die Apples mobile Geräte in einen Kindle-Reader verwandeln. Ein anderer E-Book-Reader fürs iPhone ist Stanza. Die Firma Lexcycle bietet mit dieser Anwendung ein kostenloses Programm auf dem Handy von Apple an, mit der man Zehntausende Literaturklassiker, deren Urheberrechte abgelaufen sind, über das amerikanische Projekt Gutenberg gratis herunterladen und lesen kann. Zudem hat das Unternehmen aus Portland vom elektronischen Buchladen Fictionwise die Lizenz erworben und darf nun aktuelle E-Book-Titel über Stanza verkaufen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.03.2009, 11:47 Uhr
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19 Kommentare
1.) Das Patent durchlesen. (www.uspto.gov). Die Klage wird vor Gericht nicht halten: "has dimensions such that with it approximately one page of a book can be illustrated at normal size". (siehe auch claim 4). Wie gross eine normale Buchseite und eine normale Schriftgrösse sind müsste schlimmstenfalls ein Geschworenengericht in USA beurteilen. Viel Spass !!! Antworten
Leider wieder ein typischer Fall von Patent-Trollen, die irgend einen trivialen Mist patentieren, um dann abkassieren zu können. Ich hoffe, das gelingt ihnen nicht und sie gehen an ihrer Gier zugrunde. Denn letztendlich zahlen wir Konsumenten solches Treiben. Übrigens, ich patentiere das Atmen, dann muss mir die gesamte Menschheit Lizenzen zahlen. Wer nicht zahlt, wird dann verklagt. Antworten
Ja das ist so ne Sache mit dem Patentieren von Ideen. Man könnte lang Diskutieren wem denn nun eine Idee gehören sollte. Uebrigens ist das Display ja gar nicht gross genug eine Buchseite (was ist denn überhaupt die "korrekte" Grösse einer Buchseite ;- )) darzustellen ! Antworten
@Tollwut: Wer verkauft ein modifiziertes Linux? Der OSX Kernel "Darwin" basiert auf einem BSD *Unix* und wird von Apple als freie Software kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch müsste es heissen "seit es Beryl *gab*" - das Projekt ist in Compiz Fusion aufgegangen. Und das Nachprogrammieren von OSX GUI-Effects für Linux ist so innovativ auch nicht. Das iPhone-SDK kann gratis runtergeladen werden. Antworten
Herr Zuercher, Die meiste wenn nicht alle Software die im AppStore verkauft wird ist keine Apple Software sondern von anderen Firmen entwickelt und wird nur durchs AppStore vertrieben. Sie haben vermutlich die AppStore auch gar nie besucht. Informieren Sie sich bitte, bevor Sie Ihren Senf dazugeben. Antworten
Genau wie Herr Zürcher sagt. Ein Linux zu modifizieren und es zu verkaufen ist keine grosse errungenschaft. Aber seit es Beryl gibt hat der Apfel eigentlich keine vorteile mehr. Das iPhone ist superabzocke. Kauft euch ein Google G1 und programmiert auf android anstatt euch für 300$ das SDK von apple zu kaufen. nie mehr apple. Antworten
Kann da Herrn Schibli nur zustimmen, müssen ja unglaubliche visionäre gewesen sein bei Monec, ein Abspielgerät mit touchscreen. Frage mich nur wie man so was Patentieren kann. Die Technik ist seit Casio Cassiopeia Zeiten schon längst vorhanden gewesen, und die sind bald mehr wie 15 Jahre Alt. Antworten
Was ist denn bald noch überhaupt nicht verklagbar? Eine Buchseite auf einem elektronischen Gerät anzuzeigen, dies zu patentieren, ist fahrlässig, man stellt sich hier gegen eine gewisse Entwicklung. Dass sie genau bei Apple andocken zeigt, dass sie eh nur aufs Geld aus sind. Irgendwann werden wir mal Gebühren bezahlen müssen, wenn wir einen Radiohit unter der Dusche pfeiffen. Antworten
Jaja, Herr Schibli, alles was Jobs macht, ist gut, richtig, und bewundernswert ;-) Derartige Patentklagen sind vor allem in den USA an der Tagesordnung, und sie können sich durchaus zu einer Bedrohung entwickeln. Das Problem ist, dass das US-Patentrecht sehr weite Anwendungsbereiche kennt, anders als im europäischen Patentrecht gibt es zB Softwarepatente. Ob das gut ist, bezweifle ich allerdings.. Antworten
Wenn Monec – klingt nach Money – an diesem «leichtem elektronischen Gerät mit einem Berührungsempfindlichen LCD-Bildschirm» so viel gelegen ist, warum haben sie dann das patentierte Produkt nicht auch auf den Markt gebracht? Und zwar möglichst vor dem iPhone! Antworten
Eine Lachnummer diese Klage. Keine Chance, riesige Anwaltskosten und eine Negativwerbung für die Berner Firma. Ob die Monec Holding dies überleben wird, bezweifle ich stark. Aussichtslose, aus Futterneid entstehende Klagen sind meistens im vornherein zum Scheitern verurteilt. Antworten



Ben Müller
Ist es nicht ein Witz, dass man die Darstellung von Buchseiten auf einem berührungsempfindlichen Display patentieren lassen kann? Hallo, in welcher Welt leben wir eigentlich! Und wenn ich mir die Buchseiten per E-Mail senden lasse und dann auf dem iPhone lese? Unser Patentwesen ist manchmal wirklich bescheuert! Antworten