Wer hats erfunden? Schweizer Unternehmen verklagt Apple
Von Reto Knobel. Aktualisiert am 25.03.2009 19 Kommentare
Der kleinste, aber erfolgreichste E-Book-Reader: Das iPhone lässt sich dank Programmen wie Stanza als elektronisches Lesegerät verwenden.
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«Ja, es stimmt. Wir haben ein Anwaltsbüro in den USA mit dieser Sache beauftragt», bestätigt Monec-Verwaltungsratspräsident Paul Santner Recherchen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Konkret argumentiert das auf die Entwicklung und Vermarktung von Datenübertragungsanlagen in mobilen elektronischen Kommunikationssystemen spezialisierte Berner Unternehmen, dass Apple Software zur Darstellung von E-Books auf dem iPhone in seinem App Store vertreibt. Dies soll ein Beweis dafür sein, dass das iPhone auch ein E-Book-Reader ist. Das Schutzrecht mit dem Namen «Electronic device, preferably an electronic book» habe Monec aber bereits vor sieben Jahren eingereicht. Das US-Patent 6'335'678 beschreibt «ein leichtes elektronisches Gerät mit einem berührungsempfindlichen LCD-Bildschirm, dessen Grösse ausreichend ist, um eine Buchseite darzustellen».
Das Telefon, das auch ein Buch ist
Mit «Kindle for iPhone and iPod touch» bietet Amazon im App Store eine Software an, die Apples mobile Geräte in einen Kindle-Reader verwandeln. Ein anderer E-Book-Reader fürs iPhone ist Stanza. Die Firma Lexcycle bietet mit dieser Anwendung ein kostenloses Programm auf dem Handy von Apple an, mit der man Zehntausende Literaturklassiker, deren Urheberrechte abgelaufen sind, über das amerikanische Projekt Gutenberg gratis herunterladen und lesen kann. Zudem hat das Unternehmen aus Portland vom elektronischen Buchladen Fictionwise die Lizenz erworben und darf nun aktuelle E-Book-Titel über Stanza verkaufen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.03.2009, 11:47 Uhr
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19 Kommentare
Eine Lachnummer diese Klage. Keine Chance, riesige Anwaltskosten und eine Negativwerbung für die Berner Firma. Ob die Monec Holding dies überleben wird, bezweifle ich stark. Aussichtslose, aus Futterneid entstehende Klagen sind meistens im vornherein zum Scheitern verurteilt. Antworten
































































