Wer hats erfunden? Schweizer Unternehmen verklagt Apple

Von Reto Knobel. Aktualisiert am 25.03.2009 19 Kommentare

Die Berner Monec Holding klagt in den USA wegen iPhone-Leseanwendungen auf Schadenersatz und Unterlassung.

Der kleinste, aber erfolgreichste E-Book-Reader: Das iPhone lässt sich dank Programmen wie Stanza als elektronisches Lesegerät verwenden.

Der kleinste, aber erfolgreichste E-Book-Reader: Das iPhone lässt sich dank Programmen wie Stanza als elektronisches Lesegerät verwenden.

Interaktiv-Box

Artikel zum Thema

«Ja, es stimmt. Wir haben ein Anwaltsbüro in den USA mit dieser Sache beauftragt», bestätigt Monec-Verwaltungsratspräsident Paul Santner Recherchen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.

Konkret argumentiert das auf die Entwicklung und Vermarktung von Datenübertragungsanlagen in mobilen elektronischen Kommunikationssystemen spezialisierte Berner Unternehmen, dass Apple Software zur Darstellung von E-Books auf dem iPhone in seinem App Store vertreibt. Dies soll ein Beweis dafür sein, dass das iPhone auch ein E-Book-Reader ist. Das Schutzrecht mit dem Namen «Electronic device, preferably an electronic book» habe Monec aber bereits vor sieben Jahren eingereicht. Das US-Patent 6'335'678 beschreibt «ein leichtes elektronisches Gerät mit einem berührungsempfindlichen LCD-Bildschirm, dessen Grösse ausreichend ist, um eine Buchseite darzustellen».

Das Telefon, das auch ein Buch ist

Mit «Kindle for iPhone and iPod touch» bietet Amazon im App Store eine Software an, die Apples mobile Geräte in einen Kindle-Reader verwandeln. Ein anderer E-Book-Reader fürs iPhone ist Stanza. Die Firma Lexcycle bietet mit dieser Anwendung ein kostenloses Programm auf dem Handy von Apple an, mit der man Zehntausende Literaturklassiker, deren Urheberrechte abgelaufen sind, über das amerikanische Projekt Gutenberg gratis herunterladen und lesen kann. Zudem hat das Unternehmen aus Portland vom elektronischen Buchladen Fictionwise die Lizenz erworben und darf nun aktuelle E-Book-Titel über Stanza verkaufen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 25.03.2009, 11:47 Uhr

19

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

19 Kommentare

Heinrich Schibli

25.03.2009, 11:05 Uhr
Melden

Eine Lachnummer diese Klage. Keine Chance, riesige Anwaltskosten und eine Negativwerbung für die Berner Firma. Ob die Monec Holding dies überleben wird, bezweifle ich stark. Aussichtslose, aus Futterneid entstehende Klagen sind meistens im vornherein zum Scheitern verurteilt. Antworten


Marcel Zürcher

25.03.2009, 11:23 Uhr
Melden

Es wird eine Software, welche eigentlich kostenlos ist/wäre, im AppleStore verkauft,,,,jetzt klar? Wo sind jetzt die Apple Jünger? Es ist nicht as erste Mal dass Apple kopiert...aber eben, der Apfel darf alles und bleibt Kult. Antworten



Digital

Populär auf Facebook Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Digital

Telefonbuch

Marktplatz

Facebook

Werden Sie Tagi-Fan.