In den Polizeischulen wird vermehrt Youtube geschaut
Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 17.11.2008 3 Kommentare
Die krassesten Fälle stammen aus Nordamerika. Etwa jener des New Yorker Polizisten Patrick Pogan: Er knallt einen Velofahrer mit Anlauf und einem Schultercheck zu Boden. Oder der des Polen Robert Dziekanski: Er wurde bei der Festnahme im Flughafen von Vancouver getötet.
Der Imageschaden für die Polizei ist jeweils gross. Die Videos im Internet werden darum zunehmend auch bei der Ausbildung angehender Polizisten thematisiert, wie zwei von einander unabhängige Quellen berichten. Die Polizeischüler werden dabei für die Problematik der omnipräsenten Kameras sensibilisiert. Mitunter sollen Polizeischüler nach Begutachtung von Internetvideos mit unverhältnismässiger Polizeigewalt auch angehalten worden sein, gewisse Techniken bei der Anwendung von Zwang nicht oder nur im Notfall auszuüben.
Konkret geht es etwa um eine Technik der Fixierung eines Verdächtigen am Boden. Seit im September 2007 im aargauischen Fislisbach ein psychisch kranker Mann bei seiner Verhaftung getötet worden ist, wird das Thema «lagebedingter Erstickungstod» an sämtlichen Polizeischulen «noch ausführlicher als bisher» behandelt, wie es ein Beamter der Kantonspolizei Baselland ausdrückt. Der lagebedingte Erstickungstod kann dann eintreten, wenn etwa auf den Brustkorb eines sehr aufgeregten Verdächtigen zu viel Druck ausgeübt oder der Atemfluss sonst wie behindert wird. In Fislisbach hatten sich zwei Beamte auf den Verdächtigen gelegt. Damit sich die künftigen Polizisten nie mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, einen lagebedingten Erstickungstod in Kauf genommen zu haben, sollen sie nur eine Schulter eines Verdächtigen von der Seite mit dem Knie zu Boden drücken.
Filmchen als didaktisches Mittel
Ebenfalls anhand einer Szene auf Youtube ist Polizeischülern eingeschärft worden, den Schlagstock streng nach Ausbildungsreglement des Herstellers einzusetzen. Will heissen: nur Schwungbewegungen zur Eigensicherung und keine Hiebe gegen den Kopf, geschweige denn Schläge der «Tomahawk-Technik» – mit dem kurzen Griffteil nach vorne.
Dass es Anpassungen bei Zwangsanwendungen auf Grund vermehrter öffentlicher Beobachtung gegeben haben soll, dementieren sämtliche angefragten Stellen. «Bei der Gewaltanwendung gilt einzig und allein der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es spielt keine Rolle, ob etwas gefilmt wird oder nicht», sagt Reto Cavelty, Direktor der Polizeischule Ostschweiz. Auch die Polizeischule Hitzkirch des nordwestschweizerischen Polizeikonkordats hat nach Angaben von Direktor Christoph Tanner keine «Youtube-Lektionen» in den Stundenplan aufgenommen.
Im Training sind die Videoplattformen im Internet den Instruktoren aber mitunter ein willkommenes didaktisches Mittel. «Ich benutze Youtube, um im Unterricht Beispiele schiefgegangener Verhaftungen oder unverhältnismässiger Gewaltanwendung zu zeigen und zu analysieren», sagt ein Instruktor. Dass dabei auch das Bewusstsein dafür geschärft werde, dass die Polizei bei der Anwendung von Gewalt besonders unter Beobachtung steht, sei ein «unvermeidlicher Nebeneffekt». (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.11.2008, 23:47 Uhr
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3 Kommentare
Immer wieder kommt es bei Verhaftungen zum "lagebedingten Erstickungstod". In Brüttisellen wurde Claudio M. durch 3 Polizisten so auf den Bauch geknallt und bekniet, dass er daran erstickte. Leider sieht die Justiz für solches Töten keine Strafen vor. Die Polizisten hätten richtig gehandelt, befand der Staatsanwalt in Uster. Und stellte die Untersuchung ein. Jetzt gibts Witwen- & Halbwaisenrente. Antworten
Meines Erachtens ist es nicht nur noetig diesen Herren die Videos zu zeigem, sondern es sollte viel eher darum gehen, dass die entsprechenden ethischen Werte verinnerlicht werden. Es ist schade, dass die Polizei an gewissen Orten zu einem Rambo-Verein entartet ist. Kommt hinzu, dass wir dies als Steuerzahler finanzieren. Es geht hier nicht darum die Verbrechensverfolgung zu verhindern. Antworten
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