Kultur

Houellebecq vs. Minelli

Von Philippe Zweifel. Aktualisiert am 15.03.2011 11 Kommentare

Die Hauptfigur in Michel Houellebecqs neustem Roman reist nach Zürich zu Dignitas, wo es zu grausigen Szenen kommt. Die Sterbeorganisation hat gegen den Autor geklagt - und ist vor Gericht abgeblitzt.

Kunstfreiheit oder Verleumdnung? Michel Houellebecq, Ludwig Minelli.

Kunstfreiheit oder Verleumdnung? Michel Houellebecq, Ludwig Minelli.

Michel Houellebecq: Karte und Gebiet. DuMont, Köln. 415 S. Ab 16. 3. im Handel.

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Diese Woche erscheint Michel Houellebecqs neustes Buch auf Deutsch. Wie meistens beim französischen Skandal-Autor, geht es in «Karte und Gebiet» abstossend-irrwitzig zu und her. Im Mittelpunkt des Romans steht der Maler Jed Martin, der den Text für seinen Ausstellungskatalog von einem weltweit berühmten Schriftsteller verfassen lassen möchte, wobei er an Michel Houellebecq denkt. Die Geschichte endet mit der Ermordung Houellebecqs.

«Karte und Gebiet» handelt hauptsächlich vom Sterben. Nicht nur der fiktive Houellebecq kommt um, sondern auch die Eltern des Malers: Die Mutter begeht Selbstmord und auch der Vater fährt, ohne dass der Sohn es weiss, nach Zürich, um sich in den Tod befördern zu lassen – und zwar von der Sterbeorganisation Dignitas.

«Irrwitzige Schilderungen»

«Sein Vater war tot, offensichtlich, schon seit mehreren Tagen, seine Asche musste wohl schon auf den Wassern des Zürichsees schwimmen», heisst es in Houellebecqs Buch. Und weiter: «Er hatte erfahren, dass Dignitas Gegenstand einer Klage einer örtlichen Umweltvereinigung sei… die Menge von menschlicher Asche und Knochenrückständen, welche sie in den See schütteten, war übertrieben und führte dazu, dass eine Art brasilianischer Karpfen, die kürzlich in Europa aufgetreten sind, zu Lasten des heimischen Saiblings und allgemein der einheimischen Fische begünstigt wurde.»

Bei Dignitas kommt es dann zu turbulenten Szenen; die Hauptfigur schlägt eine Angestellte nieder. Gegen diese und weitere Passagen, in denen Dignitas vorkommt, hat die Sterbeorganisation Klage erhoben. «Houellebecq steht bezüglich des geschilderten Vorgehens von Dignitas auf eklatantem Kriegsfuss mit der Wahrheit», so Ludwig Minelli. Der Dignitas-Gründer war auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet zwar nicht erreichbar, gab auf der Dignitas-Website aber eine schriftliche Erklärung ab. «Houellebecqs Schilderung beruht auf keinerlei Recherche, sondern reiner Imagination – wohl beeinflusst von unsinnigen Berichten in französischen Boulevardmedien.» So käme es zu völlig irrwitzigen Schilderungen, wie etwa der Behauptung, bei Dignitas gebe es ein Zimmer, in welchem Personen darauf warten, euthanasiert zu werden.

Tatsächlich heisst es bei Houellebecq über das Dignitas-Wartezimmer: «Die fünf im Raum befindlichen Personen waren zweifellos Suizidkandidaten, doch hatte man Mühe, sie darüber hinaus zu definieren. Selbst ihr Alter war eher unbestimmbar, es konnte zwischen fünfzig und siebzig Jahren liegen, also nicht sehr alt…Einer der Männer, mit seinem weissen Schnurrbart und seinem hochroten Teint, war offensichtlich ein Engländer; doch die anderen waren selbst in Bezug auf deren Nationalität schwierig zuzuordnen.»

Brasilianische Karpfen im Zürichsee

Anfang März stellte Dignitas den Antrag auf eine einstweilige Verfügung, die die beanstandeten Passagen aus dem Buch hieven sollte. Doch vor ein paar Tagen wurde der Antrag von einem deutschen Gericht abgewiesen. Zum einen kam die Klage zu spät (die französische Ausgabe von «Karte und Gebiet» ist seit September im Handel). Vor allem aber sah das Gericht die Schutzrechte von Dignitas nicht verletzt: Eine Organisation sei zwar eine juristische Person, habe aber grundsätzlich keinen Anspruch auf Persönlichkeitsrechte wie etwa die Wahrung von Privatheit oder der Würde der Person. Bloss bei Behauptungen, die eine Organisation als unlauter verunglimpfen, könne der Kunstfreiheit einen Riegel geschoben werden.

Minelli sieht das freilich völlig anders. In einem mehrseitigen Bericht (siehe Box) setzt er sich Punkt um Punkt mit Houellebecqs Schilderungen auseinander. Dass er sich dabei über Passagen wie die folgende enerviert, ist nachvollziehbar – immerhin portiert sie eine Unwahrheit:

«Der Verein Dignitas brüstete sich auf dem Höhepunkt seiner Tätigkeit, täglich hundert Kunden zufriedenzustellen.»

Oder: «Eine Euthanasie wurde im Mittel mit fünftausend Euro berechnet, wobei die tödliche Dosis Pentobarbital auf zwanzig Euro zu stehen kam, und eine Kremation minderer Qualität wohl auf nicht viel mehr. Auf einem Markt in voller Entwicklung, auf welchem die Schweiz sozusagen ein Quasi-Monopol besass, mussten sie sich tatsächlich goldene Eier verdienen.»

Doch weil Houellebecqs Roman durchs Band eine Mischung von Fiktion und Authentizität ist, sah das Gericht auch hier keinen Handlungsbedarf: Die Organisation Dignitas im Roman ist derart überzeichnet, dass eine Verwechslung mit der realen Organisation nicht in Frage kommt. Und so darf die Hauptfigur im Roman ungestraft zu diesem Schluss kommen: «Es ist wirklich so, sagt sich Jed; sein Vater dient jetzt den brasilianischen Karpfen im Zürichsee als Nahrung.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.03.2011, 15:31 Uhr

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11 Kommentare

Martin Reifler

15.03.2011, 06:37 Uhr
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Wenn der Verein Dignitas mit Namen genannt wird, dann ist es Verleumdung. Ohne Namen wären die schriftstellerischen Freiheiten ok. Hinter einem Verein stehen Menschen, Betroffene und die dürfen nicht einfach in den Dreck gezogen werden. Was würde umgekehrt passieren, wenn ein Buchautor über irgendeine andere Organisation (Greenpeace, Auns, Landeskirche) solch eklatante Lügen verbreiten würde? Antworten


Martin Fischer

29.03.2011, 13:35 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Eine Welt ohne Huellebecq wäre kein Verlust! Antworten