«Betet, freie Schweizer, betet!»
Von Oliver Meier. Aktualisiert am 10.06.2010 13 Kommentare
Die Hymne (ohne Text)
Konzerte
«Messe mit dem Schweizerspalm»: Sa, 12.6., 20 Uhr, Jesuitenkirche Solothurn. So, 13.6., 17 Uhr, Grosse ref. Kirche Lyss, Sa, 19.6., 20 Uhr, ref. Kirche Mühledorf. So, 20.6., 17 Uhr, ref. Kirche Jegenstorf.
Infos: www.chores.ch / www.schweizerpsalm.ch
Im Wunderreich des Fussballs kommt auch der Herrgott nicht zu kurz. «God save the Queen» und «God save us all!» singen die Briten, bevor der Ball rollt. Aber auch die Schweizer steigen gottestreu in den kultivierten Kampf der Nationen: «Betet, freie Schweizer, betet! / Eure fromme Seele ahnt / Gott im hehren Vaterland», singen sie, bevor es um die Wurst geht. Wobei: Mit der Nationalhymne ist es bekanntlich so eine Sache. Nur die wenigsten können oder wollen sie tatsächlich anstimmen.
Und das gilt nicht nur für die Schweizer Fussballer, die vor der Heim-EM 2008 vergeblich zum Nachhilfeunterricht angehalten wurden. Der Nationalrat höchstselbst hat sich jüngst dagegen ausgesprochen, zum Sessionsbeginn jeweils die Landeshymne zu intonieren. Und sporadische Umfragen zeichnen ein konstant verheerendes Bild, was das Image des «Schweizerpsalms» betrifft.
Hochkulturelle Ehren
Umso mehr horcht man auf, wenn da ein Chor ankündigt, eine «Messe mit dem Schweizerpsalm» in Konzertform darzubieten: Parallel zur Fussball-WM in Südafrika bringt der Projektchor «Chores» unter der Leitung von Erich Stoll das Werk für «Soli, gemischten Chor, Streichorchester und zwei Klarinetten» in die Region. Und nicht nur das: Mit den «Variationen zur Melodie des Schweizerpsalms für Streichquartett», die als Uraufführung geboten werden, kommt die gebeutelte Hymne im Konzert gleich mehrfach zu hochkulturellen Ehren.
Es ist eine Rückkehr zu den Wurzeln der Nationalhymne, aber auch eine Hommage an einen gottesfürchtigen Mann, den kaum noch jemand kennt, obwohl er uns vor 175 Jahren die Melodie zum «Schweizerpsalm» bescherte: Pater Alberik Zwyssig (1808–1854), Zisterziensermönch im aargauischen Wettingen.
Als am 5.Juli 1835 zum Amtsantritt des neuen Dorfpfarrers Plazidus Bumbacher in Wettingen eine Festmesse geboten wurde, war als Zwischengesang ein gewisses «Diligam te Domine» («Ich will Dich lieben, Herr») zu hören. Pater Zwyssig hatte es eigens für seinen priesterlichen Freund komponiert, und wahrscheinlich wäre es danach für alle Ewigkeit in den Tiefen einer klösterlichen Schublade verschwunden, hätten Freunde vom Zürcher «Unterhaltungszirkel zur Biene» dem Komponisten nicht Jahre später das Gedicht «Schweizerpsalm» ihres Mitglieds Leonhard Widmer zugeschickt: «Trittst im lichten Morgenrot daher» Pater Zwyssig nahm den Text, formte ihn um und adelte ihn mit der Melodie seines «Diligam te Domine».
«Tanz» im Dreivierteltakt
Bereits Mitte der 1840er-Jahre, noch vor der Gründung des Bundesstaats, tauchte das Lied an patriotischen Anlässen auf, und auch die florierenden Männerchöre nahmen sich seiner an. Trotzdem stand Zwyssigs Kreation, ein hymnischer «Tanz» im Dreivierteltakt, bis ins 20.Jahrhundert hinein im Schatten einer anderen Schöpfung: «Rufst Du mein Vaterland», 1811 aus der Tradition der Kriegslieder hervorgegangen, hatte über ein Jahrhundert lang den Status einer inoffiziellen Nationalhymne – mit der Melodie von «God save the Queen».
Doch auch als die Kampfeshymne mit der «unschweizerischen» Musik nicht mehr opportun erschien, liess die Stunde des «Schweizerpsalms» auf sich warten: Erst 1981 – nach unzähligen Vorstössen, Wettbewerben und Vernehmlassungen – wurde er vom Bundesrat zur ersten offiziellen Hymne gekürt. Genörgelt wurde indes munter weiter – wenn auch weniger über die Melodie als vielmehr über den Text. Von Friedrich Dürrenmatt bis Nella Martinetti reicht die stolze Liste jener, die sich mit valablen Alternativen hervorgetan haben.
Messe mit Einführungsset
Pater Zwyssig ging derweil ganz vergessen. Ganz vergessen? Nein! Eine unbeugsame Gönnervereinigung hat sich seiner angenommen. Sie ist es auch, die nun die «Messe mit dem Schweizerpsalm» propagiert – nicht zuletzt zur «Förderung der Akzeptanz der Nationalhymne». Die klassische Orchestermesse, uraufgeführt 2004, speist sich aus dem «Diligam te Domine» und weiteren Kompositionen des Zisterziensermönchs. Hubert Spörri, Komponist und Vorsteher der Gönnervereinigung, hat sie arrangiert. Über 150 Mal soll sie inzwischen aufgeführt worden sein, in allen möglichen Fassungen, die von der Gönnervereinigung vertrieben werden – neben einer CD-Einspielung und einem «kostengünstigen Einführungsset». Dem späten Ruhm von Pater Zwyssig scheint nichts mehr im Weg zu stehen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 10.06.2010, 08:02 Uhr
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13 Kommentare
@Michael Bauer,,,Die Schweiz hat KEINE Religionsfreiheit. Wo haben Sie das gelesen. Die Schweiz kennt 'nur' das Recht, dass jeder seine Religion frei ausüben kann. Das ist bei weitem nicht dasselbe! Also hört endlich auf über etwas zu diskutiren, das nicht existiert. Antworten
CH-psalm ist eine proklamation, welche eine riesige kraft hat in der geistigen welt & dieses wirkt sich auch in der realen welt aus. kein wunder, wurde die CH so oft verschon & ist gesegnet. wo Jesus Christus der mittelpunkt ist, fliesst segen frieden & wohlstand. CH-bürger könnten mal fokus wegnehmen von politik, ubs, etc & sich fragen warum es gerade UNS so gut geht? wg hingabe unser vorfahren Antworten
Diese Landeshymne muss dringend und bald ersetzt werden. Folgende Erfotdernisse: 1) Kurzer, wenn möglich, kein Text. 2) Rücksicht auf die sprachlich verschiedenen Landesteile. 3) Kein religiöser Inhalt 4) Melodisch einprägsam und leicht zu singen. 5) Signalcharakter des Liedanfangs und Ausklangs. 6) Neukomposition zulässig. Inhalt:7)a. Freiheit, b. Einigkeit, c)Gleichheit Antworten
@ Roland Ruckstuhl: das Kreuz stammt vom Glauben (alle waren mal katholisch in der CH) und diente als Markierung der eigenen Truppen in den Schlachten, also eine extrem friedliche Angelegenheit! Das Kreuz mit dem Keruz ist heute die Krux, dass es das ewige Plus der marodierenden Banken darstellt, nicht mehr und nicht weniger. Eine schwere Hypothek, hoffen wir auf Erlösung! Antworten
@ Peter Thommen: Wenn wir Gott mehr Platz einräumen würden, wäre die UBS nicht auf die Idee gekommen, illegale Geschäfte zu tätigen in den USA. Jedes Land könnte "God’s own country" sein, doch den meisten scheint es ziemlich egal zu sein. Dabei wären die biblischen Prinzipien die beste Grundlage für Prosperität und das Zusammenleben unter den Nationen. Schönen Tag noch. Antworten
Nein, beten schadet nie, geholfen hats aber bisher auch nicht.... Immerhin wird seit 2000 Jahren für den Weltfrieden gebetet, mit nur mässigem Erfolg wie wir alle wissen. Dieses spirituelle Geschwurbel gehört nicht in die Öffentlichkeit. Wer meint, er müsse imaginären Freunden huldigen um durchs Leben zu kommen: Gerne, aber bitteschön Zuhause oder in der Kirche. Antworten
Der Text der Nationalhymne ist für ein Land in welchem Religionsfreiheit herrscht nicht geeignet. Wir haben in diesem Land bald mehr als 50% Einwohner welche nicht an einen christlichen Gott glauben. Im Sinne der Religionsfreiheit und Integration ist ein neuer Text überfällig. Antworten
Es waere wirklich an der Zeit, dass jeder Schweizer die Hymne, mind. die 1. Strophe auswendig lernt. In allen anderen Staaten koennen die meisten Leute ihre Hymne singen, sie stehen sofort bei den ersten Takten auf, Leute in Uniform salutieren in Richtung Fahne. Die Schweizer: sie schaune peinlich um sich herum, und wissen nicht was los ist. Das ist wirklich peinlich! Antworten
Wenn ich hier in California sitze und den Kommentar zur Hymne lese, dann kann ich nur sagen:"I'm lovin it!" Die Amerikaner, God's own country, beneiden uns förmlich darum. Vor zwei Tagen wurde mir der Text in Englisch vorgetragen. Und da klang er - wie sie es sagten - "awsome". Also warum noch länger diskutieren? Und: beten schadet ja nie, oder? Antworten






Jolanda Suter
@Bader: Ist Ihnen vielleicht in den Sinn gekommen, dass man für falsche Dinge betet? Die Bibel sagt über die Endzeit etwas anderes. Definitiv nicht, dass Freude und Eierkuchen herrschen werden.. @Bauer: Lesen Sie doch bitte mal den Gesetzestext zur Religionsfreiheit, bevor Sie solche Dinge behaupten! Antworten