SF umdribbelt Werbeverbot
Von David Vonplon. Aktualisiert am 12.02.2010
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Das Schweizer Fernsehen schlägt in der Vermarktung seiner Fussballberichterstattung einen völlig neuen Weg ein: Über die Partnerfirma Content Container bietet es privaten Medienplattformen Video-Zusammenfassungen der Super-League-Spiele zum Verkauf an. «Wir haben festgestellt, dass bei anderen Medienplattformen ein grosses Bedürfnis nach unseren Video-Inhalten besteht», erklärt Adrian Boss von der SRG-Business Unit Sport auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. «Deshalb haben wir nach kreativen Wegen gesucht, wie dieses Bedürfnis befriedigt werden kann.» SF verzichtet damit in der Fussballberichterstattung auf eine exklusive Ausstrahlung. Bloss die Übertragung von Live-Spielen sollen dem TV-Medium vorbehalten bleiben.
Die Vermarktung der Fussballberichte ist laut Boss ein Pilotprojekt. «Es ist durchaus denkbar, dass das Modell künftig auch in anderen Bereichen angewendet wird.» SF ist dabei verantwortlich für den Erwerb der Rechte, die Produktion des Signals und die Herstellung des Clips. Vertrieb und Vermarktung liegen bei der Firma Content Container. Das Modell macht aus Sicht der SRG auch von journalistischer Seite Sinn: «Wenn Didier Cuche Olympia-Sieger wird, ist es nicht nötig, dass jeder Journalist ihn einzeln nach seiner Fahrt interviewt», findet Boss.
Nur «Blick online» kauft Lizenz
Trotz des unbestritten grossen Hungers nach Bild- und Videomaterial, haben die Zeitungsverlage bislang nur wenig Interesse an der Ausstrahlung der Fussball-Clips gezeigt: Bloss «Blick online» kaufte die Lizenz für die SRG-Dienstleistung. «20 Minuten», «Neue Zürcher Zeitung» und Newsnetz gaben SF einen Korb. Dabei gab nicht zuletzt das Geschäftsmodell der SRG Anlass für die Skepsis der privaten Medienhäuser: Vor den Beiträgen läuft jeweils ein Werbespot des Sponsors. Die Einnahmen fliessen jedoch einzig in die Tasche der SRG.
Das nährt bei den Verlegern den Verdacht, dass das Schweizer Fernsehen, dem das Radio- und Fernsehgesetz Werbung und Sponsoring im Internet verbietet, eine Kommerzialisierung durch die Hintertür vorantreibe. «Dass die SRG eine Firma für die Vermarktung einsetzt, an die sie einen Teil ihrer Einnahmen abgeben muss, könnte auf eine Umgehung des Internet-Werbeverbots hindeuten», erklärt der Schaffhauser Verleger Norbert Neininger, der im Vorstand des VSP sitzt.
«Bildmaterial gehört der Allgemeinheit»
Laut der SRG sind diese Befürchtungen jedoch unbegründet: «Wir versuchen bloss die Herstellungs- und Produktionskosten sowie die Kosten für den Erwerb der Rechte zu decken», so Adrian Boss. Er erklärt, dass ein solches Sponsoren-Modell im Fernseh-Geschäft üblich sei: Bei der Übertragung von Champions-League-Spielen beispielsweise muss das Schweizer Fernsehen ebenfalls Werbung für die Sponsoren ausstrahlen – ohne dass es direkt an den Einnahmen beteiligt ist.
Verleger Neininger vermag diese Argumentation indessen nicht zu überzeugen: «Wir bezahlen die Inhalte der SRG bereits über die Konzessionsgebühren», erklärt er, «sie gehören nicht der SRG, sondern der Allgemeinheit.» Der Verband Schweizer Presse fordere deshalb schon seit Jahren Zugang zum Filmmaterial zu einem Preis, der den für die SRG effektiv anfallenden Kosten entspreche.
-- (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.02.2010, 14:00 Uhr
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