Kultur

TV-Kritik: «Irgendwann muss man ihn sterben lassen»

Gestern wurde im «Club» der Fall Rappaz verhandelt. Während SVP-Freysinger und SP-Jost einem politischen Grabenkampf erlagen, lieferte Rechtsprofessorin Brigitte Tag eine erhellende Analyse.

1/6 Auch im «Club» war der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz Thema.

   

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Die Positionen sind so klar wie widersprüchlich. Der streitbare Hanfbauer verweigert weiterhin feste Nahrung. Es stellt sich die Frage, ob er zwangsernährt werden soll oder nicht. Das Bundesgericht und der Kanton Wallis sagen Ja, die Ärzte im Berner Inselspital wollen den Willen des Patienten berücksichtigen. Und dieser sagt Nein, wie eine Einspielung eines aktuellen Statements von Rappaz’ Anwalt bestätigte: Bei einer Zwangsernährung würde er «einen anderen Weg» finden, sich umzubringen.

Was auch immer jemanden in den Hungerstreik treibt – im Streik selbst tritt das jeweilige Anliegen in den Hintergrund. Was zählt, ist die Geste selbst, die zur Schau getragene Bereitschaft, sich selbst auszulöschen. Und so beschäftigte Rappaz' Delikt höchstens die beiden Walliser Politiker in der Runde. «Rappaz ist kein Schwerverbrecher, sondern ein ‹sturer Wallisergrind›», so Beat Jost, Co-Präsident der SP Oberwallis. Man müsse deshalb «Augenmass und Vernunft» walten lassen. Jost sprach sich also für den von Rappaz geforderten Hafturlaub aus. Auch weil der Bauer stets Wort gehalten habe und eine negative Beurteilung seines Begnadigungsgesuchs akzeptieren würde.

Bloss ein Medienspektakel?

Damit ganz und gar nicht einverstanden war der Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger, der sich für eine Zwangsernährung stark machte. Rappaz sei kein politischer Häftling, sondern ein kantonweit bekanntes Schlitzohr, das mit seiner Hanfplantage Millionen verdient und obendrein Teenager zu Drogen verführt habe. Polternd und prustend machte sich Freysinger über Rappaz’ und Josts Positionen lustig: «Die teuerste Abmagerungskur der Schweizer Geschichte», «Dann geht er halt drauf» und überhaupt sei das ganze Theater bloss ein Medienspektakel.

Ein Medienspektakel ist es zweifelsohne. Aber auch eine hochinteressante juristische und ethische Knacknuss. Arzt Jacques de Haller verwies auf die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die besagen, dass ein Patient wie Rappaz, der psychisch gesund ist, frei über sein Schicksal entscheiden kann. «Man muss zwischen zwei Rechtsgütern abwägen», widersprach Patrik Müller, Chefredaktor des «Sonntag»: «Hier die Rechtsgleichheit, dort die Haftsicherheit.» (Zwangsernährung ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit). «Rappaz rechnet wohl selbst nicht damit, dass die Schweiz ihn wirklich sterben lässt. Dies würde einen internationalen Skandal auslösen», so Müller, der weiter auf die Anordnung des Bundesgerichts verwies, Rappaz notfalls mit Zwangsernährung am Leben zu halten.

Missliche Rechtslage

Hier wäre die Diskussion, analog der rechtlichen Situation, festgefahren – wäre nicht Brigitte Tag, Professorin für Straf- und Medizinrecht an der Universität Zürich, zu Gast gewesen. Zwar bezeichnete sie die Rechtslage als «misslich». Doch statt sich auf eine der bekannten Positionen zu beziehen, dachte sie einen Schritt weiter: «Eine Zwangsernährung kann nicht ewig dauern. Und was, wenn sich Rappaz erholt – und dann wieder in den Hungerstreik tritt?»

Die Rechtsexpertin gewichtete das Selbstbestimmungsrecht des Häftlings deshalb höher als die Bundesgerichtsanordnung: «Irgendwann ist Schluss. Irgendwann muss man ihn sterben lassen.» Zumal der Bundesgerichtsentschluss nicht definitv sei, sondern bloss dazu diente, Rappaz vorläufig am Leben zu halten – bis man im August einen endgültigen Beschluss fällen könne. Fragt sich bloss, ob Rappaz bis dann noch am Leben ist. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 21.07.2010, 10:12 Uhr

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29 Kommentare

Thomas Läubli

23.07.2010, 01:15 Uhr
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Es ist interessant, dass der Tenor aus der christlich-/rechtskonservativen Ecke lautet, man solle den Herrn Rappaz doch sterben lassen, da er dies selber wünscht - ausgerechnet dieselben Leute (Herr Freysinger inklusive), die in Sachen Abtreibung und Sterbehilfe das Überleben um jeden Preis in den Vordergrund stellen... Antworten


wolfgang wenger

22.07.2010, 03:46 Uhr
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Hier wird ganz falsch diskutiert, denn: so lange niemand weiss was wirklich zur Sache, so lange niemand zu wissen scheint was wirklich waehrend seiner letzten Verhandlung geschehen und warum eine solch hohe Freiheitsstrafe ; fuer Hanf?, wie gaschah wirklich? niemand weiss es, bloss stoesst viele an dass jemand vielleicht den Staat betruegen..wie saehe es aus wenn er tatsaechlich 'ueberfahren'...? Antworten


Nadine Binsberger

22.07.2010, 00:04 Uhr
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Ich kann dieses Hanfprohibitionstheater einfach nicht ernst nehmen, solange zB Autos mit ihren stinkenden Auspuffen fahrradfahrende Kinder überholen dürfen oder radioaktive Abfälle produziert werden können oder Lebensmittelchemie in allen Ladenregalen präsent ist, etc. Wer Rappaz bestrafen will wegen seinen Hanfprodukten, hat die Relationen total verloren. Antworten


Henry Mancini

21.07.2010, 23:19 Uhr
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Mir scheint, dass hier einige das Wort Hungerstreik falsch interpretieren und daraus schliessen Herr Rappaz wolle sterben. Aber wenn Sie genau lesen steht eben ..streik, und Streik ist noch immer eine Auflehnung, ein Protest gegen etwas! Der will sicher nicht sterben! Überhaupt verstehe ich nicht wie viele Leser hier einfach seinen Tot in kauf nehmen würden. Man wünscht doch niemandem den Tod? Antworten


Ueli Eichenberger

21.07.2010, 21:08 Uhr
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@ Edwin Tschopp: Selbstmord ist in der Schweiz gemäss Bundesverfassung nicht erlaubt! Es wurde nur noch nie jemand verurteilt, dem dies gelungen ist. Antworten


rené suter

21.07.2010, 15:38 Uhr
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Da will einer sterben. Jetzt bekommt er noch nationale Bedeutung. TV-Shows und Zeitungsartikel. Wenn einer vor den Zug springt oder sich mit einer Ueberdosis Medikamente ins Jenseitsbefördert, kräht kein Hahn danach. Er will nicht essen und er will nicht trinken. Er will den Staat erpressen. Lasst ihn seinen Weg gehen. Es handelt sich hier um eine erwachsene Person. Antworten


Niklaus Zumthür

21.07.2010, 15:33 Uhr
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@Ursula Jungo: Eine Cannabis-Entziehungsanstalt gibt es tatsächlich nicht, man nennt sie „Psychiatrische Kliniken“ und da finden Sie viele, vor allem junge Menschen, bei denen durch Cannabis eine Psychose oder gar Schizophrenie ausgebrochen ist. Uebrigens wird der medizinische Nutzen auch gar nicht bestritten, aber würden Sie von Rappaz & Co. hergestellte "normale" Medikamente kaufen? Antworten


Ursula Jungo

21.07.2010, 14:36 Uhr
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Besser wäre es als dieser Streit um Zwangsernährung und Sterbenlassen,man würde endlich zur Einsicht kommen,Hanf ist eine wunderbare Heilpflanze!Kann mir jemand die Entziehungsanstalt für Cannabissüchtige zeigen?!Aber klein Europa macht,was der grosse Bruder USA vorschreibt!!!Zum Schutz ihrer Pharmaindustrie wurde Hanf verteufelt!Wie schön wäre es doch auch da frei zu sein als Schweizer! Antworten


ueli wittwer

21.07.2010, 14:24 Uhr
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was ist "recht", recht ist manipulation wie alles. "alles" ist immer eine ausleg- intressensache. in d. sinn gibt es kein recht. gilt übrigens auch für das staatsrecht. recht ist ein hilfsmittel für eine pseudolösung (volksberuhigung) a. es ist keine garantie für einsicht. niemand lernt "wirklich" über e. "rechtsentscheid". ich finde deshalb diese strafmasentscheidung über hr. r. nicht lehrreich Antworten


marc michel

21.07.2010, 13:44 Uhr
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bei einer kontrollierten abgabe von (bio-)hanf in der apotheke z.b., kann viel besser aufgeklärt, kontrolliert, untersucht und auch nur normal starkes cannabis abgegeben werden. indoor hanf ist x-mal stärker und ist mit düngemitteln durchsetzt. mit illegalem drogenhandel geht IMMER auch waffen- und menschenhandel einher! zudem können andere drogen angeboten werden! hanfprodukte sind wertvoll Antworten


Niklaus Zumthür

21.07.2010, 13:03 Uhr
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Der Vollständigkeit halber müsste vielleicht noch erwähnt werden, dass neben Beat Jost sowohl die betroffene Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten als auch der Aerztepräsident Jacques de Haller allesamt der SP angehören. Antworten


Hans J. Rohrer

21.07.2010, 12:50 Uhr
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Solange Rappaz dort ist, wo er hingehört, in Gefangenschaft nämlich, ist er am Leben zu erhalten. Die Ansicht von Frau Prof. Tag in Ehren, es wäre aber erstaunlich, wenn Rappaz ein Leben mit einem Leben ohne Magensonde vorziehen würde. Allerdings scheint im Kanton Wallis eine Lex Rappaz auf bestem Wege zu sein, die Juristen können sie in ihrem Kuriositätenkabinett neben die Lex Polanski stellen. Antworten


Peter E. M. Schudel

21.07.2010, 12:29 Uhr
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Wenn ich ein Kleinkind zu Tode fahre und ich habe 2,3 Promille, dann kriege ich maximal 2 Jahre und der Wirt, der mich abgefüllt hat, reibt sich die Hände, ob des guten Umsatzes! Durch ALKOHOL gibt es mehr Tote, als mit allen anderen Drogen zusammengezählt und schaut euch mal die Kinder aus Alkoholikerfamilien an, da graust es einem! Aber, ALKOHOL IST TOTAL LEGAL... Antworten


Peter Rupf

21.07.2010, 12:26 Uhr
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Der Staats darf eine Person, welche seiner Obhut anvertraut wurde, nicht sterben lassen: a) er garantiert den Strafvollzug und kann nicht erlauben, dass eine Person sich dieser unter seiner Nase entzieht; b) der staatlichen Willkür werden die Tore weit geöffnet wenn Beamte plötzlich das Recht haben, Tote in Gefängnissen durch deren "Todeswunsch" zu rechtfertigen. Liest wieder 'mal Solschenyzin ! Antworten


Martina Puls

21.07.2010, 12:17 Uhr
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Solange Alkoholkonsum, Medikamentenmissbrauch, Tabakkonsum legal ist in der humanistischen und demokratischen Schweiz, solange darf Hanf nicht als illegal angesehen werden! So einfach ist das. Die Gesetze sind entsprechend anzupassen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dazu! Die Diskussion war interessant und Prof. Brigitte Tag hat äusserst differenziert und mit Fachkompetenz den Fall durchleuchtet. Antworten


Peter Weber

21.07.2010, 12:08 Uhr
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Hanfbauer werden gejagt, Manager lässt man laufen (Swissair, UBS usw.). "Stuure Cheib" war zu hören. Stur aber sind jene, die die nützliche Pflanze, die seit Jahrtausenden hier wuchs, seit 50 Jahren verboten haben! Völlig überteuerte Pharma und Alkohol gibts an jeder Ecke, aber Hanf wird verteufelt...einfach lächerlich. Herr Freysinger fand ich nur peinlich, ausgerechnet die "Bauerpartei" SVP... Antworten


Hans Gut

21.07.2010, 11:57 Uhr
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Herr Bucher: Das ist eine Behauptung. Nicht mal in diesem Artikel bestätigt sich diese, Herr Jost tut das nämlich nicht. Er anerkennt ganz klar, dass Rappi gegen das Gesetz verstossen hat. Für ihn (und für mich auch) stellt sich die Frage, ob das Delikt die Massnahme rechtfertigt. Die Rechte hatte genug Zeit, ihre verfehlte Drogenpolitik auszuprobieren; wie immer bügelt's später die Linke aus. Antworten


Matthias Roder

21.07.2010, 11:56 Uhr
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Die Zwangsernährung ist rechtlich und medizinisch umstritten. Bleiben die Alternativen, Rappaz sterben zu lassen oder ihm den Haftunterbruch zu gewähren. Sein Tod würde (inter-)national zu Diskussionen führen und ist ethisch schwierig zu vertreten. Der Haftunterbruch scheint den Staat erpressbar zu machen; Doch wie zerbrechlich ist denn unser Rechtssystem? Ich denke, dass würde es verkraften... Antworten


Gerhard Keller

21.07.2010, 11:53 Uhr
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Ohne Leute wie Rappaz würden wir heute noch geköpft bloss weil wir Kaffee trinken. Durch bestimmte Beiträge hier, aber auch durch die narzistische Selbstprofilierung Freysingers in Sachen Jugendschutz, wird man an dunkle Zeiten der Intoleranz gegenüber Andersdenkende in der Geschichte Europas erinnert. Trotzdem, sterben dürfen ist ein Grundrecht und darf niemandem verwehrt werden. Antworten


sandro gasser

21.07.2010, 11:47 Uhr
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anstatt über rappaz zu diskutieren wäre es wirklich an der zeit, über hanf (gras) und dessen legalisierung zu diskutieren und wege in eine neuzeitliche gesetzgebung dieser droge zu finden. damit hätte rappaz der schweiz mit seinem hungerstreik einen grossen dienst erwiesen. ihn verhungern zu lassen ist wohl DAS armutszeugnis der dumpfen "gesetz ist gesetz" verfechter. leben und leben lassen! Antworten


Eric Bellegrade

21.07.2010, 11:26 Uhr
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Die Sendung u. vor allem Herr Jost hat gezeigt wie "dégoutante" Politik ist. Es geht nicht um Hanf. Es geht um Durchsetzung, Konsequenz und Gleichbehandlung. Herr Rappaz ist verurteilt und hat die Strafe zu verbüssen. Es ist sein Entscheid ob er hungern und sterben will. Was macht die Politik? Sie schiebt die heisse Kartoffel nach Genf resp. Bern und überlässt den Entscheid den Ärzten. Antworten


Robert Herz

21.07.2010, 11:22 Uhr
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«Rappaz rechnet wohl selbst nicht damit, dass die Schweiz ihn wirklich sterben lässt.» ?? Nun, die Schweiz rechnet ja auch nicht damit, dass er wirklich bis in den Tod weiterhungert. Entsprechend der Härte des Grindes, den man den Wallisern nachsagt, ist dann Schluss, wenn's ihnen selbst ans Läbige oder sogar ans Portemonnaie geht. Antworten


Urs Strobel

21.07.2010, 11:18 Uhr
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Der Fall ist klar: Rappaz sterben lassen, umsomehr als er ein Verbrecher ist. Antworten


Alexander Hartmann

21.07.2010, 11:13 Uhr
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Freysingers Wortwahl war widerwärtig und an Primitivität kaum zu überbieten - dies völlig losgelöst von der interessanten Diskussion in welcher beide Positionen gutee Argumente hatten. Freysinger war der Diskussion nicht gewachsen und versuchte lautstark trotzdem irgendwie aufzufallen - leider nur negativ. Antworten


Daniel Reutimann

21.07.2010, 11:10 Uhr
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Herr Wercher sie haben recht mit Drogenpolitik. Hier geht es aber um mehr. Er hat eine zu dieser Zeit illegale Droge angebaut und ist verurteilt worden. Er hat Geld damit verdient, und er war sich bewusst das er dafür bestraft werden kann. Er muss jetzt mit dieser Strafe leben oder eben nicht. Es ist nun an ihm ob er sein Leben für die Diskusion zur Legalisierung weicher Drogen Opfern will. Antworten


Hans Bäder

21.07.2010, 11:05 Uhr
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Hanf ist absolut kein harmloses Thema. Das bestätigen mir immer wieder Eltern, deren Kinder in jungen Jahren sehr starkt abhängig waren und heute keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen können. Herr Rappaz möchte sterben, also lasst in sterben. Dieser Fall wird einfach wieder einmal mehr von unseren Politikern genutzt um sich zu profilieren. Schade. Antworten


Stefan Bucher

21.07.2010, 10:41 Uhr
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Die SP, in diesem Fall Jost, macht wie immer die Taeter zum Opter. Antworten


Edwin Tschopp

21.07.2010, 10:36 Uhr
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Selstmord ist jeder Person erlaubt, solange sie nicht andere mit in den Tod reisst. Rappaz hat eine Selbstmordmethode gewählt, die etwas länger dauert als sich aufzuhängen oder sich zu erschiessen. Lasst ihn sterben, es ist sein freier Entscheid. Auf jeden Fall darf sich durch den so genannten Hungerstreik der Rechtsstaat, der eine Strafe nach Gesetz ausgesprochen hat, so nicht erpressen lassen. Antworten


Albert Wercher

21.07.2010, 10:33 Uhr
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Schade dass hier wieder das falsche Thema aufgebauscht wird. Rappaz's protest hat einen guten Grund: Wir haben ein System, bzw. Politiker die ums Verrecken nichts dazulernen wollen. Dass unsere Drogenpolitik dafür verantwortlich ist dass die Guerrilla in Südamerika und die Mafia viel finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Hanf ist dagegen ein absolut harmloses Thema, aber damit fängt es an. Antworten



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