TV-Kritik: «Irgendwann muss man ihn sterben lassen»
Von Philippe Zweifel. Aktualisiert am 21.07.2010 29 Kommentare
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Die Positionen sind so klar wie widersprüchlich. Der streitbare Hanfbauer verweigert weiterhin feste Nahrung. Es stellt sich die Frage, ob er zwangsernährt werden soll oder nicht. Das Bundesgericht und der Kanton Wallis sagen Ja, die Ärzte im Berner Inselspital wollen den Willen des Patienten berücksichtigen. Und dieser sagt Nein, wie eine Einspielung eines aktuellen Statements von Rappaz’ Anwalt bestätigte: Bei einer Zwangsernährung würde er «einen anderen Weg» finden, sich umzubringen.
Was auch immer jemanden in den Hungerstreik treibt – im Streik selbst tritt das jeweilige Anliegen in den Hintergrund. Was zählt, ist die Geste selbst, die zur Schau getragene Bereitschaft, sich selbst auszulöschen. Und so beschäftigte Rappaz' Delikt höchstens die beiden Walliser Politiker in der Runde. «Rappaz ist kein Schwerverbrecher, sondern ein ‹sturer Wallisergrind›», so Beat Jost, Co-Präsident der SP Oberwallis. Man müsse deshalb «Augenmass und Vernunft» walten lassen. Jost sprach sich also für den von Rappaz geforderten Hafturlaub aus. Auch weil der Bauer stets Wort gehalten habe und eine negative Beurteilung seines Begnadigungsgesuchs akzeptieren würde.
Bloss ein Medienspektakel?
Damit ganz und gar nicht einverstanden war der Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger, der sich für eine Zwangsernährung stark machte. Rappaz sei kein politischer Häftling, sondern ein kantonweit bekanntes Schlitzohr, das mit seiner Hanfplantage Millionen verdient und obendrein Teenager zu Drogen verführt habe. Polternd und prustend machte sich Freysinger über Rappaz’ und Josts Positionen lustig: «Die teuerste Abmagerungskur der Schweizer Geschichte», «Dann geht er halt drauf» und überhaupt sei das ganze Theater bloss ein Medienspektakel.
Ein Medienspektakel ist es zweifelsohne. Aber auch eine hochinteressante juristische und ethische Knacknuss. Arzt Jacques de Haller verwies auf die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die besagen, dass ein Patient wie Rappaz, der psychisch gesund ist, frei über sein Schicksal entscheiden kann. «Man muss zwischen zwei Rechtsgütern abwägen», widersprach Patrik Müller, Chefredaktor des «Sonntag»: «Hier die Rechtsgleichheit, dort die Haftsicherheit.» (Zwangsernährung ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit). «Rappaz rechnet wohl selbst nicht damit, dass die Schweiz ihn wirklich sterben lässt. Dies würde einen internationalen Skandal auslösen», so Müller, der weiter auf die Anordnung des Bundesgerichts verwies, Rappaz notfalls mit Zwangsernährung am Leben zu halten.
Missliche Rechtslage
Hier wäre die Diskussion, analog der rechtlichen Situation, festgefahren – wäre nicht Brigitte Tag, Professorin für Straf- und Medizinrecht an der Universität Zürich, zu Gast gewesen. Zwar bezeichnete sie die Rechtslage als «misslich». Doch statt sich auf eine der bekannten Positionen zu beziehen, dachte sie einen Schritt weiter: «Eine Zwangsernährung kann nicht ewig dauern. Und was, wenn sich Rappaz erholt – und dann wieder in den Hungerstreik tritt?»
Die Rechtsexpertin gewichtete das Selbstbestimmungsrecht des Häftlings deshalb höher als die Bundesgerichtsanordnung: «Irgendwann ist Schluss. Irgendwann muss man ihn sterben lassen.» Zumal der Bundesgerichtsentschluss nicht definitv sei, sondern bloss dazu diente, Rappaz vorläufig am Leben zu halten – bis man im August einen endgültigen Beschluss fällen könne. Fragt sich bloss, ob Rappaz bis dann noch am Leben ist. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.07.2010, 10:12 Uhr
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29 Kommentare
Schade dass hier wieder das falsche Thema aufgebauscht wird. Rappaz's protest hat einen guten Grund: Wir haben ein System, bzw. Politiker die ums Verrecken nichts dazulernen wollen. Dass unsere Drogenpolitik dafür verantwortlich ist dass die Guerrilla in Südamerika und die Mafia viel finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Hanf ist dagegen ein absolut harmloses Thema, aber damit fängt es an. Antworten
Selstmord ist jeder Person erlaubt, solange sie nicht andere mit in den Tod reisst. Rappaz hat eine Selbstmordmethode gewählt, die etwas länger dauert als sich aufzuhängen oder sich zu erschiessen. Lasst ihn sterben, es ist sein freier Entscheid. Auf jeden Fall darf sich durch den so genannten Hungerstreik der Rechtsstaat, der eine Strafe nach Gesetz ausgesprochen hat, so nicht erpressen lassen. Antworten
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