Kultur

Chancen für Roman Polanski stehen schlecht

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 30.09.2009 9 Kommentare

Frankreich oder Polen könnten eine Auslieferung an die USA vielleicht verhindern: indem sie selber eine Auslieferung fordern.

Wartet: Roman Polanski hat in Haft genug Zeit über seine Vergangenheit nachzudenken.

Wartet: Roman Polanski hat in Haft genug Zeit über seine Vergangenheit nachzudenken.
Bild: Keystone

Die Anwälte von Roman Polanski haben gestern Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.

Für Juristen ist klar: Polanskis Chancen stehen schlecht, der juristische Handlungsspielraum ist sehr eng. Gemäss Wolfgang Wohlers, Professor für Strafrecht an der Uni Zürich, geht es beim Auslieferungsverfahren nicht darum, den Tatvorwurf zu prüfen, sondern allein, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben sind oder nicht. Dazu gehört die beidseitige Strafbarkeit. Das heisst, die Tat muss sowohl in der Schweiz als auch in den USA strafbar sein. Dies ist beim Vorwurf sexueller Handlungen mit einem 13-jährigen Kind eindeutig der Fall. Dass die Straftat nach Schweizer Recht verjährt wäre, ist irrelevant und steht dem Auslieferungsvertrag mit den USA nicht entgegen.

Wenn die Verteidigung an das Bundesstrafgericht gelangt, um die Auslieferung zu verhindern, muss sie also entweder auf formale Aspekte, wie zum Beispiel ein nicht genügendes Auslieferungsersuchen, oder auf Auslieferungshindernisse hinweisen. Ein solches Hindernis liegt beispielsweise vor, wenn dem Inhaftierten die Todesstrafe oder eine menschenunwürdige Strafe droht. Oder wenn zu befürchten ist, dass der Prozess nicht fair durchgeführt wird.

«Frankreich provozieren»

Alle drei genannten Punkte sind im Fall Polanski aber wohl nicht gegeben: Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die amerikanische Strafjustiz nicht in der Lage sein wird, ein faires Verfahren zu gewährleisten, sind bisher nicht bekannt geworden. Polanski erwartet weder die Todesstrafe noch eine der Menschenwürde widersprechende Strafe wie zum Beispiel Auspeitschen oder sonstige Körperstrafen. Dass die Maximalstrafe bis 50 Jahre sein kann, ist gemäss Wohlers kein Hinderungsgrund für eine Auslieferung. So liefere die Schweiz auch Leute nach Deutschland aus, einem Land, das noch die lebenslängliche Freiheitsstrafe kennt. «Der Spielraum ist sehr eng», sagt Wohlers.

Die Verteidigung könnte zwar auf den Grundsatz von Treu und Glauben verweisen und sagen, dass Polanski seit Jahren unbehelligt in die Schweiz ein- und ausreisen konnte. «Aber hieraus ergibt sich kein Auslieferungshindernis; jedenfalls ist mir kein solcher Fall bekannt.» Auch der von Nationalrat und Rechtsanwalt Daniel Vischer (Grüne) erwähnte Hinweis, Polanski sei in eine Falle gelockt worden, womit offenbar eine Parallele zu den Fällen völkerrechtswidriger Entführungen gezogen werden soll, führt nicht weiter. Wohlers: «Eine völkerrechtswidrige Entführung ist nach dem, was bisher bekannt ist, nicht ersichtlich.»

Winzige Chance besteht

Ein auf Auslieferungsfälle spezialisierter Jurist sieht eine winzige Chance, wenn Polanskis Anwälte Frankreich oder Polen ebenfalls zu einem Auslieferungsersuchen provozieren könnten. Diese beiden Staaten könnten dann allenfalls Vorrang haben, handelt es sich doch beim Starregisseur um einen polnisch-französischen Doppelbürger. Zudem wohnt Polanski in Frankreich. Wie Wohlers sieht er wenig juristische Ansatzpunkte, um eine Auslieferung zu verhindern. Das Argument der langen Zeitdauer – der Fall liegt über 30 Jahre zurück – sei nicht schlüssig. «Polanski hat das Verfahren durch seine Flucht selber in die Länge gezogen, die USA haben nicht gegen das Beschleunigungsgebot verstossen», sagt der Jurist.

Laut seinem französischen Anwalt wäre Polanski einverstanden, wenn er in seinem Chalet in Gstaad im Berner Oberland für die Dauer des Auslieferungsprozesses unter Hausarrest gestellt würde. Die Chance für eine Haftentlassung sehen Juristen aber als klein, weil der 76-Jährige nicht in der Schweiz niedergelassen ist und eine hohe Fluchtgefahr besteht.

Calmy-Rey kritisiert Verhaftung

Inzwischen hat sich auch Aussenministerin Micheline Calmy-Rey (SP) zur Verhaftung geäussert. Gestern sagte sie vor den Medien, die Einladung an ein Filmfestival zur Verhaftung zu nutzen, sei als unsympathisch empfunden worden. Es habe hier einen «Mangel an Finesse» gegeben. Ihr Departement sei nicht vorgängig über die Verhaftung von Roman Polanskis informiert gewesen, sagt Calmy-Rey weiter. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.09.2009, 04:00 Uhr

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9 Kommentare

René Haberthür

30.09.2009, 07:57 Uhr
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In der gestrigen Basler Zeitung war zu lesen, dass der Vorwurf der Vergewaltigung in den USA nicht verjährt. Dieser wurde ja bekanntlich fallen gelassen. Verjährt die Anklage wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen ebenfalls nicht? Antworten


Volker Erlbruch

30.09.2009, 08:01 Uhr
Melden

ein Schildbürgerstreich erster Güte - ich dachte nicht, daß die "Festnahme" von Pierre Boulez in Basel noch überboten werden könnte. Antworten



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