Polanski wäre mit Hausarrest einverstanden
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Der seit vergangenem Samstag inhaftierte 76-jährige Filmregisseur Roman Polanski wäre offenbar mit Hausarrest in Gstaad einverstanden. Dies erklärte am Dienstag sein französischer Anwalt in Paris. Zuvor war am Bundesstrafgericht die Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz eingereicht worden.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona bestätigte den Eingang der Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl. Es will in den kommenden Wochen entscheiden, wie die II. Beschwerdekammer mitteilte. Dem Entscheid geht ein sogenannter Schriftenwechsel voraus, bei dem die Parteien Stellung nehmen können. Die Generalsekretärin des Bundesstrafgerichts, Mascia Gregori Al-Barafi, sagte mit Verweis auf das hängige Verfahren, es würden keine weiter gehenden Auskünfte erteilt.
Der französische Polanski-Anwalt Herve Temime sagte im Justizpalast in Paris am Rande eines Prozesses, die erste und wichtigste Sorge der Anwälte sei, dass Polanski freigelassen werde, aber in der Schweiz bleiben könne. Der Starregisseur war letzten Samstagabend im Zürcher Flughafen auf Ersuchen der USA verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Polanski hat 1977 eine 13-Jährige vergewaltigt. Er wurde auf dem Weg zum Zürcher Filmfestival verhaftet, das ihn für sein Lebenswerk ehren wollte.
Polanski geht es gut
Laut Temime wäre Polanski einverstanden, wenn er in seinem Chalet in Gstaad im Berner Oberland für die Dauer des Auslieferungsprozesses unter Hausarrest gestellt würde. Die Beschwerde enthalte Vorschläge und Garantien für eine Entlassung gegen Kaution. Polanskis Schweizer Anwalt Lorenz Erni sagte einem Kamerateam von AP Television Network (APTN) in Zürich unter anderem, das Gericht habe nun zehn Tage Zeit. Polanski gehe es den Umständen entsprechend gut. Weitere Fragen beantwortete Erni nicht.
Eine Haftentlassung gegen Kaution ist laut Guido Balmer, dem Sprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, «nicht ganz ausgeschlossen», wäre aber an strenge Bedingungen geknüpft. Auch ein Hausarrest in Polanskis Chalet in Gstaad sei denkbar. Bisher ist in der Schweiz kein Fall von Hausarrest in einem solchen Fall bekannt.
Entlassungschancen eher klein
Der auf internationale Rechtshilfe in Strafsachen spezialisierte frühere Zürcher Bezirksanwalt Peter Cosandey sagte auf Anfrage der AP, inhaftierte Personen blieben in solchen Fällen meistens während des ganzen Prozesses in Haft. Polanskis Entlassungschancen seien eher klein, weil der 76-Jährige nicht in der Schweiz niedergelassen sei und die Fluchtgefahr als hoch eingestuft werde.
Wird die Haftentlassung nicht gewährt, drohen Polanski mehrere Monate Auslieferungshaft. Die USA haben bis zu 60 Tage Zeit für ein formelles Auslieferungsgesuch. Auslieferungsentscheide können beim Bundesstrafgericht und allenfalls auch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey ortete inzwischen einen Mangel an Feingefühl bei Polanskis Verhaftung. Dazu die Einladung an ein Filmfestival zu nutzen, sei als unsympathisch empfunden worden, sagte sie in Bern. Sie betonte aber, die Verhaftung sei in juristischer Hinsicht korrekt gewesen. Heftig widersprach Calmy-Rey, wie zuvor Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, der Einschätzung, die Schweiz habe den USA einen Gefallen erweisen wollen.
Polanskis Agent zuversichtlich
Die USA, die seit 2005 weltweit nach Polanski fahnden, hatten der Schweiz letzte Woche wegen des Sexualdelikts einen Haftbefehl gegen Polanski übermittelt. Der Oscar-Preisträger hatte das Sexualdelikt 1977 gestanden, flüchtete aber 1978 aus den USA und lebt seither in Frankreich. Die USA mied er, auch als ihm 2003 der Oscar verliehen wurde. Letzten Mai nahm er nicht an einer US-Gerichtsverhandlung um die Einstellung des Missbrauchsverfahrens teil.
Polanskis US-Agent Jeff Berg zeigte sich in einer Sendung der US-Fernsehkette NBC zuversichtlich, dass der Fall bald gelöst sei. Zuvor hatte er daran erinnert, dass Polanski kürzlich während sechs Monaten in Deutschland in aller Öffentlichkeit den Film «The Ghost» mit Pierce Brosnan in der Hauptrolle gedreht habe. Die Veröffentlichung des Films nach einem Buch von Stephen Harris verzögere sich nun. (oku/bru/ap)
Erstellt: 29.09.2009, 16:02 Uhr
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