«Verhaftung wird der Schweiz schaden»
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Polanski-Festnahme
Einspruch angekündigt
Roman Polanskis französischer Anwalt Georges Kiejman will gegen die Festnahme seines Mandanten in der Schweiz Widerspruch einlegen. Er wolle erreichen, dass die Festnahme für ungültig erklärt werde, sagte Kiejman im französischen Radio. Wenn notwendig, werde er auch die möglichen Rechtsmittel ausschöpfen, die ihm die Schweizer Justiz biete. Die polnische Botschaft in Bern bot Polanski inzwischen Konsularhilfe an, wie ein Sprecher des polnischen Aussenministeriums in Warschau erklärte. Polanski soll aber auf das Angebot noch nicht reagiert haben, hiess es. Der Starregisseur, der in Paris lebt, besitzt nach wie vor die polnische Staatsbürgerschaft.
Frédéric Mitterrand nahm nach eigenen Angaben umgehend Kontakt zu Staatschef Nicolas Sarkozy auf. Dieser verfolge das Dossier mit grösster Aufmerksamkeit und teile seinen Wunsch nach einer «raschen Bereinigung» der Situation.
Er wolle sich zwar nicht in ein «sehr altes juristisches Verfahren» einmischen, erklärte Mitterrand. Er bedauere es aber ausserordentlich, wenn auf diese Weise ein neues Kapitel in der Affäre geschrieben werde.
Der gebürtige Pole Polanski erhielt 1976 die französische Staatsbürgerschaft. Gestern wurde der 76-Jährige in Zürich festgenommen. Hintergrund ist ein US-Haftbefehl wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen aus dem Jahr 1978.
«Groteske Justizposse»
Die Verhaftung des Filmemachers Roman Polanski löst in der Schweizer Filmszene heftige Reaktionen aus. Das Vorgehen der Behörden sei nicht nur eine «groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheuerer Kulturskandal», schreibt der Verband der Regisseure.
Dass Polanski in der Schweiz verhaftet worden sei, werde dem Land weltweit Schaden zufügen, schreibt der Verband Filmregie und Drehbuch (ARF) am Sonntag in einem Communiqué. Es sei eine «Ohrfeige ins Gesicht aller Kulturschaffenden in der Schweiz».
«Absolut entsetzt»
Der Dokfilmer Christian Frei («Space Tourists»), der selber an der Masterclass von Polanski am Zurich Film Festival hätte teilnehmen wollen, zeigte sich auf Anfrage der SDA «absolut entsetzt».
Die Schweizer Behörden hätten jegliches Rückgrat vermissen lassen, erklärte Frei. Das zuständige Bundesamt für Justiz in Bern gab bisher noch keinen Kommentar zu dem Vorfall ab.
BAK-Direktor: Verhinderter Laudator
Auch Jean-Frédéric Jauslin, Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK), zeigt sich «total erstaunt». Jauslin plante, am Abend in Zürich eine Laudatio auf Polanski zu halten. Der französisch-polnische Regisseur hätte vom ZFF für sein Gesamtwerk ausgezeichnet werden sollen.
Der BAK-Direktor erklärte auf Anfrage, dass er auf weitere Informationen zu dem Fall warte. Für das Ansehen der Schweiz sei die Sache «sicher nicht gut.» (bru/sda)
Erstellt: 28.09.2009, 10:06 Uhr





